Der Mythos ist dehnbar (II) Teil 2
Betrifft: „Milliardenfrage steht noch aus“ (AZ, 27. 3. 20)
Die Ovaherero, anlehnend an ihre Erfahrungen mit den Namabanden unter Jonker Afrikaner, Jan Jonker Afrikaner, Hendrik Witbooi usw., die geglaubt hatten, daß die paar im Lande siedelnden unbequemen Deutschen sich durch einige gezielte Schläge vetreiben ließen, hatten sich schwerstens geirrt. Ihr sorgfältig geplanter, auf Befehl des Oberhäuptling Samuel Mahararos verübte Kollektivmord an 125 deutschen Siedlern rief den Militärapparat des Dt. Reiches auf den Plan, und die anfänglich schwache Schutztruppe unter Leutwein wurde aufgestockt, um der Situation Herr zu werden. Die Verstärkung wurde, da es sich um ein größeres Kontingent handelte, unter Führung eines Generals gestellt, Generalmajor Lothar von Trotha. In der Auseinandersetzung mit diesem Kontingent unterlagen die Ovaherero bzw. setzten sich rechtzeitig vom Kriegsschauplatz am Waterberg ab, weniger um Frauen und Kinder zu schützen, sondern um ihre Rinder zu retten. Anstelle zum rechten Zeitpunkt die dt. Kolonialregierung um die Schonung seines Volkes zu bitten, setzte ihr Anführer Samuel Mahrero sich von seinem Volk ab und rettete sich in Betschuanaland. Zur Strafe für den von ihnen angezettelte und verlorene Krieg wurde den Hereros das Land entzogen, die Rinderhaltung fortan untersagt und die Überlebenden zur Zwangsarbeit verpflichtet, bzw. in von der Mission geforderten und betreuten Sammellagern wieder aufgepäppelt. Der Generalstabsbericht endet bezeichnenderwise mit den Worten: „Das Strafgericht hatte sein Ende gefunden. Die Hereros hatten aufgehört ein selbständiger Volkstamm zu sein“. (S.214) Damit wurde eine Quittung für eine Rechnung ausgestellt, die sich die Hereros zum größten Teil selbst geschrieben hatten. Von Genozid ist dort keine Rede. Zieht man den Eigenanteil der Hereros an ihrer Misere im Betracht, wird die Dürftigkeit des Genozimythos deutlich erkennbar.
Es handelte sich hier um eine Strafexpedition, die jeder heutige Staat ebenso durchführen würde wenn ein Teil der Bevölkerung einen anderen Teil massakriert um sich seiner Gläubiger zu entledigen und gleichzeitig noch seinen Besitz zu plündern (die Hereros hatten in den Tagen vor dem Ausbruch noch lustig die Handelshäuser leergekauft („auf Kredit“ natürlich), und die ermordeten Siedler bzw. deren Farmhäuser, Kaufläden und Wohnhäuser noch obendrein geplündert). Auf Plünderung stand - unter Kriegsrecht - die Todesstrafe. Alles das läßt sich nachlesen in einschlägigen Werken wie z.B Conrad Rust’s „Krieg und Frieden im Hererolande. Aufzeichnungen aus dem Kriegsjahre 1904“, im Generalstabsbericht (Die Kämpfe der dt. Truppen in SWA), bei Leutwein (elf Jahre Gouverneur in DSWA) usw.
In diesem Sinne ist es befremdlich wenn Herr von Wietersheim verlautbaren läßt: „Wie in vielen gewaltsamen Auseinandersetzungen oder autoritären Systemen gab es auch im damaligen Kolonialkrieg und Kolonialwesen Individuen in Machtpositionen, die menschenunwürdige Praktiken ausübten oder ihren Untergebenen, die sich nicht dagegen widersetzen konnten, enstprechende Aufträge gab. Es war somit ein Segment der damaligen Gesellschaft, welches die historischen Greueltaten ausübte, welche es zweifellos gegeben hat, egal mit welcher Terminologie man sie bezeichnet.“
Sind damit auch die Hereros gemeint? Ein Samuel Maharero befand sich „in der Machtposition“, sein Volk gegen die Deutschen zum Aufstand zu führen, und was er auch tat. War sein Stammessystem nicht auch eine „autoritäres System? War der Mord an 125 deutschen Siedlern nicht auch eine „menschenunwürdige Praxis“? Die einzelnen Mordfälle im Hereroaufstand werden bei Conrad Rust individuell beschrieben, es drängt sich bei der Lektüre derselben auf dass es in der Tat grauenhafteste Ermordungen waren. Sind diese bei den „Greueltaten“ berücksichtigt? In Herrn von Wietersheims Ansichten sehen wir den Genozidmythos emsig am Werke: Ausklammern, verschleiern, andeuten. Nur nichts Konkretes. So lässt sich lustig Politik machen.
Damalige von Aufstand direkt betroffene Personen waren von den von den Hereros verübten Morden zutiefst traumatisiert. Else Sonnenberg, die ihre Erlebnisse während des Hereroaufstands in dem Buch „Wie es am Waterberg zuging“ (Ihr Mann wurde vor ihren Augen von den Hereros erschlagen), kehrte umgehend nach Deutschland zurück und verarbeitete ihre Erlebnisse literarisch. Sie kehrte nie wieder nach DSWA zurück. Margarethe von Eckenbrecher, die den Hereroaufstand von Okombahe aus erlebte („Was Afrika mir gab und nahm“) kehrte auch nach Deutschland zurück (sie kehrte erst 1914 nach DSWA zurück). Diese Vorgänge sind allen bekannt, die sich einigermaßen in der dt. Südwest-Literatur auskennen.Warum werden diese im Genozidmythos augeklammert?
Dr. Andreas Vogt
Windhoek/Namibia
Es handelte sich hier um eine Strafexpedition, die jeder heutige Staat ebenso durchführen würde wenn ein Teil der Bevölkerung einen anderen Teil massakriert um sich seiner Gläubiger zu entledigen und gleichzeitig noch seinen Besitz zu plündern (die Hereros hatten in den Tagen vor dem Ausbruch noch lustig die Handelshäuser leergekauft („auf Kredit“ natürlich), und die ermordeten Siedler bzw. deren Farmhäuser, Kaufläden und Wohnhäuser noch obendrein geplündert). Auf Plünderung stand - unter Kriegsrecht - die Todesstrafe. Alles das läßt sich nachlesen in einschlägigen Werken wie z.B Conrad Rust’s „Krieg und Frieden im Hererolande. Aufzeichnungen aus dem Kriegsjahre 1904“, im Generalstabsbericht (Die Kämpfe der dt. Truppen in SWA), bei Leutwein (elf Jahre Gouverneur in DSWA) usw.
In diesem Sinne ist es befremdlich wenn Herr von Wietersheim verlautbaren läßt: „Wie in vielen gewaltsamen Auseinandersetzungen oder autoritären Systemen gab es auch im damaligen Kolonialkrieg und Kolonialwesen Individuen in Machtpositionen, die menschenunwürdige Praktiken ausübten oder ihren Untergebenen, die sich nicht dagegen widersetzen konnten, enstprechende Aufträge gab. Es war somit ein Segment der damaligen Gesellschaft, welches die historischen Greueltaten ausübte, welche es zweifellos gegeben hat, egal mit welcher Terminologie man sie bezeichnet.“
Sind damit auch die Hereros gemeint? Ein Samuel Maharero befand sich „in der Machtposition“, sein Volk gegen die Deutschen zum Aufstand zu führen, und was er auch tat. War sein Stammessystem nicht auch eine „autoritäres System? War der Mord an 125 deutschen Siedlern nicht auch eine „menschenunwürdige Praxis“? Die einzelnen Mordfälle im Hereroaufstand werden bei Conrad Rust individuell beschrieben, es drängt sich bei der Lektüre derselben auf dass es in der Tat grauenhafteste Ermordungen waren. Sind diese bei den „Greueltaten“ berücksichtigt? In Herrn von Wietersheims Ansichten sehen wir den Genozidmythos emsig am Werke: Ausklammern, verschleiern, andeuten. Nur nichts Konkretes. So lässt sich lustig Politik machen.
Damalige von Aufstand direkt betroffene Personen waren von den von den Hereros verübten Morden zutiefst traumatisiert. Else Sonnenberg, die ihre Erlebnisse während des Hereroaufstands in dem Buch „Wie es am Waterberg zuging“ (Ihr Mann wurde vor ihren Augen von den Hereros erschlagen), kehrte umgehend nach Deutschland zurück und verarbeitete ihre Erlebnisse literarisch. Sie kehrte nie wieder nach DSWA zurück. Margarethe von Eckenbrecher, die den Hereroaufstand von Okombahe aus erlebte („Was Afrika mir gab und nahm“) kehrte auch nach Deutschland zurück (sie kehrte erst 1914 nach DSWA zurück). Diese Vorgänge sind allen bekannt, die sich einigermaßen in der dt. Südwest-Literatur auskennen.Warum werden diese im Genozidmythos augeklammert?
Dr. Andreas Vogt
Windhoek/Namibia
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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