Deutsche Bank bleibt dabei
Windhoek/Washington - Die Deutsche Bank hat einen Antrag im Bezirksgericht von Washington fallen
gelassen, wonach sie die Reparationsklage der Herero vor amerikanischen Gerichten aus rechtlichen Gründen gestrichen haben wollte.
Als Nachfolge-Institution eines deutschen Finanzinstituts aus der Kolonialzeit in Namibia soll die Deutsche Bank sich zusammen mit einem anderen Nachfolge-Unternehmen, das im kolonialen Bahnbau engagiert war, der Schiffahrtslinie Safmarine als Nachfolgerin der Woermannlinie, der Deutschen Bahn, einer Terex Corporation sowie der deutschen Bundesregierung einer Reparationsklage stellen, wonach die Herero für gewaltsame Vergehen an ihren Vorfahren zwei Milliarden US-Dollar Schadenersatz fordern.
Die Deutsche Bank wollte laut der amerikanischen Anwaltskanzlei Musolino, die sich um die Hereroklage kümmert, die Haftbarkeit der Institution als juristische Person zurückweisen und auch die Begründung anführen, dass das Anliegen durch die lange Verjährung nicht mehr relevant sei. Die Bank hatte auch angeführt, dass sie in Washington derart wenig Geschäftsinteressen habe, dass das Verfahren im dortigen Gericht dadurch keine Grundlagen habe. "Die Deutsche Bank hat eingesehen, dass sie sich der Rechtsprechung als juristische Person nirgends entziehen kann und dass sie daher den Beschluss gefasst hat, die Sache in Washington DC zu belassen", so der Anwalt Musolino zu Nampa.
Die Safmarine hat sich im Januar dieses Jahres in einer Erklärung aus Kapstadt von dem Verfahren mit einer Aussage ihres Mediensprechers Richard Warnes distanziert.
gelassen, wonach sie die Reparationsklage der Herero vor amerikanischen Gerichten aus rechtlichen Gründen gestrichen haben wollte.
Als Nachfolge-Institution eines deutschen Finanzinstituts aus der Kolonialzeit in Namibia soll die Deutsche Bank sich zusammen mit einem anderen Nachfolge-Unternehmen, das im kolonialen Bahnbau engagiert war, der Schiffahrtslinie Safmarine als Nachfolgerin der Woermannlinie, der Deutschen Bahn, einer Terex Corporation sowie der deutschen Bundesregierung einer Reparationsklage stellen, wonach die Herero für gewaltsame Vergehen an ihren Vorfahren zwei Milliarden US-Dollar Schadenersatz fordern.
Die Deutsche Bank wollte laut der amerikanischen Anwaltskanzlei Musolino, die sich um die Hereroklage kümmert, die Haftbarkeit der Institution als juristische Person zurückweisen und auch die Begründung anführen, dass das Anliegen durch die lange Verjährung nicht mehr relevant sei. Die Bank hatte auch angeführt, dass sie in Washington derart wenig Geschäftsinteressen habe, dass das Verfahren im dortigen Gericht dadurch keine Grundlagen habe. "Die Deutsche Bank hat eingesehen, dass sie sich der Rechtsprechung als juristische Person nirgends entziehen kann und dass sie daher den Beschluss gefasst hat, die Sache in Washington DC zu belassen", so der Anwalt Musolino zu Nampa.
Die Safmarine hat sich im Januar dieses Jahres in einer Erklärung aus Kapstadt von dem Verfahren mit einer Aussage ihres Mediensprechers Richard Warnes distanziert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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