Deutsche Botschaft kommentiert Gerichtsfall
Windhoek (ste) – In einer Pressemitteilung hat die deutsche Botschaft in Namibia kurz Stellung zu Medienberichten bezogen, die wissen wollen, dass sich Deutschland nun doch im Völkermordsfall vorm New Yorker-Gerichtshof verantworten will. Laut Nampa berichtete Rukoro am vergangenen Wochenende vor einer 400-köpfigen Versammlung, dass sich die deutsche Regierung bisher geweigert hatte, die Anklageschrift entgegen zu nehmen, aber ihre Meinung geändert habe. Allerdings habe die Verzögerungsstrategie zur Folge, dass die Schadensersatzklage nun auf „Trillionen N$“ erhöht werde (AZ berichtete).
Die Botschaft bestätigt erneut die Tatsache, dass Deutschland von der Klage wisse, doch habe sich das Land zuletzt am 15. November 2017 wieder geweigert, die Anklageschrift entgegen zu nehmen. Die versuchte Übergabe sowie die Weigerung seien über die betroffenen Botschaften erfolgt, wobei sich Deutschland auf die Staatenimmunität beruft – einem internationalen Grundsatz, der einem Zivilgericht die Rechtsprechung über souveräne Handlungen eines unabhängigen Staates, untersagt.
Die Botschaft bestätigt erneut die Tatsache, dass Deutschland von der Klage wisse, doch habe sich das Land zuletzt am 15. November 2017 wieder geweigert, die Anklageschrift entgegen zu nehmen. Die versuchte Übergabe sowie die Weigerung seien über die betroffenen Botschaften erfolgt, wobei sich Deutschland auf die Staatenimmunität beruft – einem internationalen Grundsatz, der einem Zivilgericht die Rechtsprechung über souveräne Handlungen eines unabhängigen Staates, untersagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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