Deutsche Bundestagswahl am 26. September 2021
Auslandsdeutsche müssen jetzt aktiv werden!
Die folgende Tabelle zeigt die Parteien und ihre Antworten im Vergleich:
BILD
Die Politik der aktuell regierenden großen Koalition sieht folgendermaßen aus: Lediglich die deutschen Minderheiten in Osteuropa und Dänemark werden regelmäßig und systematisch gefördert. Die größte deutsche Minderheit Europas, die Elsässer in Ostfrankreich, oder die größte deutschstämmige Gemeinschaft der Welt, die Deutschamerikaner in den USA, müssen sich weitgehend selbst helfen und warten weiterhin auf ein Zeichen der Solidarität aus Berlin. Generell und global betrachtet bekommen Nicht-Deutsche im Ausland um ein Vielfaches mehr Hilfsgelder als Deutsche und Deutschstämmige. So gibt es für fremdsprachige Medien im Ausland spezielle Förderprogramme, für deutschsprachige jedoch nicht. Allein ein kürzlich versprochenes einmaliges Geldgeschenk für Namibia soll größer sein als alle Ausgleichszahlungen an sämtliche deutsche Minderheiten Osteuropas in den vergangenen 30 Jahren zusammen. Die Beteiligung von Auslandsdeutschen an Wahlen in Deutschland ist noch immer sehr schwierig. Eine Vereinfachung ist keine Priorität für die amtierende Koalition. Regierungsinstitutionen im Ausland wie die Goethe-Institute arbeiten kaum mit deutschen Minderheiten und deutschsprachigen Auslandsmedien zusammen. Stattdessen beteiligen sie sich beispielsweise aktiv an der Verbreitung von grammatikalisch falschen Gendersternen, die die deutsche Sprache zerstören, Texte unleserlich machen und das Erlernen des Deutschen erschweren. Die Werbung für die eigene Sprache wird immer weiter vernachlässigt. Dadurch sinkt die Zahl der Deutschschüler und Deutschstudenten in wichtigen ausländischen Industrienationen wie Frankreich, Kanada, Russland oder den USA seit vielen Jahren drastisch.
Die Bundestagswahl am 26. September entscheidet in einem großen Maße über die Zukunft Deutschlands. Es kommt auf jede Stimme an. Die über 1,5 Mio. wahlberechtigten Auslandsdeutschen können das Zünglein an der Waage sein. Wählen dürfen einerseits im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und bei denen dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Andererseits können auch deutsche Staatsangehörige an der Bundestagswahl teilnehmen, die noch nie im Bundesgebiet ansässig waren. Dann müssen sie aber persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein. In diesem Fall ist eine direkte Verbindung nach Deutschland, zum Beispiel über den Arbeitgeber, notwendig. Der regelmäßige Konsum deutscher Medien reicht als Grund beispielsweise nicht aus. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und müssen selbst aktiv werden. Der Antrag soll unterschrieben und postalisch übermittelt werden. Er muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Weitere Informationen hier: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Das deutsche System ist recht kompliziert. Dabei geht es auch viel einfacher: Für Auslandsitaliener gibt es beispielsweise spezielle Wahlkreise mit eigenen Kandidaten außerhalb Italiens. Die italienischen Staatsangehörigen weltweit sind alle bei den Botschaften registriert und bekommen ihre Wahlunterlagen automatisch zugeschickt: Stimmzettel inkl. ausreichend frankierter Rücksendeumschläge, die die Adressen der jeweils zuständigen Botschaften oder Konsulate tragen. Italien hat sogar einen eigenen Minister für seine Bürger im Ausland. Im deutschen Regierungsapparat fehlt ein Ansprechpartner für alle Auslandsdeutschen völlig.
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Die Politik der aktuell regierenden großen Koalition sieht folgendermaßen aus: Lediglich die deutschen Minderheiten in Osteuropa und Dänemark werden regelmäßig und systematisch gefördert. Die größte deutsche Minderheit Europas, die Elsässer in Ostfrankreich, oder die größte deutschstämmige Gemeinschaft der Welt, die Deutschamerikaner in den USA, müssen sich weitgehend selbst helfen und warten weiterhin auf ein Zeichen der Solidarität aus Berlin. Generell und global betrachtet bekommen Nicht-Deutsche im Ausland um ein Vielfaches mehr Hilfsgelder als Deutsche und Deutschstämmige. So gibt es für fremdsprachige Medien im Ausland spezielle Förderprogramme, für deutschsprachige jedoch nicht. Allein ein kürzlich versprochenes einmaliges Geldgeschenk für Namibia soll größer sein als alle Ausgleichszahlungen an sämtliche deutsche Minderheiten Osteuropas in den vergangenen 30 Jahren zusammen. Die Beteiligung von Auslandsdeutschen an Wahlen in Deutschland ist noch immer sehr schwierig. Eine Vereinfachung ist keine Priorität für die amtierende Koalition. Regierungsinstitutionen im Ausland wie die Goethe-Institute arbeiten kaum mit deutschen Minderheiten und deutschsprachigen Auslandsmedien zusammen. Stattdessen beteiligen sie sich beispielsweise aktiv an der Verbreitung von grammatikalisch falschen Gendersternen, die die deutsche Sprache zerstören, Texte unleserlich machen und das Erlernen des Deutschen erschweren. Die Werbung für die eigene Sprache wird immer weiter vernachlässigt. Dadurch sinkt die Zahl der Deutschschüler und Deutschstudenten in wichtigen ausländischen Industrienationen wie Frankreich, Kanada, Russland oder den USA seit vielen Jahren drastisch.
Die Bundestagswahl am 26. September entscheidet in einem großen Maße über die Zukunft Deutschlands. Es kommt auf jede Stimme an. Die über 1,5 Mio. wahlberechtigten Auslandsdeutschen können das Zünglein an der Waage sein. Wählen dürfen einerseits im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und bei denen dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Andererseits können auch deutsche Staatsangehörige an der Bundestagswahl teilnehmen, die noch nie im Bundesgebiet ansässig waren. Dann müssen sie aber persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein. In diesem Fall ist eine direkte Verbindung nach Deutschland, zum Beispiel über den Arbeitgeber, notwendig. Der regelmäßige Konsum deutscher Medien reicht als Grund beispielsweise nicht aus. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und müssen selbst aktiv werden. Der Antrag soll unterschrieben und postalisch übermittelt werden. Er muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Weitere Informationen hier: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Das deutsche System ist recht kompliziert. Dabei geht es auch viel einfacher: Für Auslandsitaliener gibt es beispielsweise spezielle Wahlkreise mit eigenen Kandidaten außerhalb Italiens. Die italienischen Staatsangehörigen weltweit sind alle bei den Botschaften registriert und bekommen ihre Wahlunterlagen automatisch zugeschickt: Stimmzettel inkl. ausreichend frankierter Rücksendeumschläge, die die Adressen der jeweils zuständigen Botschaften oder Konsulate tragen. Italien hat sogar einen eigenen Minister für seine Bürger im Ausland. Im deutschen Regierungsapparat fehlt ein Ansprechpartner für alle Auslandsdeutschen völlig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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