Deutsches Angebot ist eine „Beleidigung der Toten“
Herero-Gruppe verweist auf Forderung von 16 Billionen N$
Von Katharina Moser, Windhoek
Am Sonntag haben weitere Herero-Stämme ihr Schweigen gebrochen und sich zum Genozidabkommen mit Deutschland geäußert. Die Häuptlinge Manasse M. C. Zeraeua und Tjinaani Maharero äußerten sich kritisch sowohl gegenüber dem Verlauf der Verhandlungen als auch dem Ergebnis des Abkommens zwischen der deutschen und der namibischen Regierung. Zeraeua beklagte, man sei von der Regierung erst am 20. Mai über den finalen Entwurf des Abkommens inklusive der Geldbeträge informiert worden. Dadurch sei es unmöglich gewesen, Rücksprache mit den entlegenen Herero-Gemeinden zu halten und die Meinung der Betroffenen miteinzubringen. Gleichwohl betonten die Häuptlinge, man stehe trotz der Kritik zur namibibschen Regierung. Man sehe die Bereitschaft der deutschen Regierung, sich für den Genozid zu entschuldigen, mit Freude und werde diese annehmen.
In der Frage der Reparationen sei aber noch viel zu tun. Das Angebot von 1,1 Milliarden Euro sei „eine Beleidigung für die Herero, und eine Beleidigung für die Toten“, so Zeraeua. Dies sei keine ausreichende Wiedergutmachung für die Grausamkeiten und Morde an den Herero. Es sei ferner nicht akzeptabel, dass die Zahlungen in Form von Entwicklungsgeldern an ganz Namibia gingen. Ein Großteil der Herero, die in entlegenen Gebieten Namibias in Dörfern leben und teils bereits sehr alt sind, würden, so Zeraeua, nicht von Infrastrukturprojekten wie Energie, Technologie oder Straßen profitieren. Er wies darauf hin, dass man zu Beginn der Verhandlungen direkte Reparationen von 16 Billionen Namibia-Dollar gefordert habe. Man sei nun auch mit acht Billionen N$ zufrieden. Dass Deutschland an die Juden enorm große Summen gezahlt habe, nun aber nicht mehr als 19 Milliarden N$ investieren wolle, zeige, dass man den Genozid und die Herero nicht ernst nähme. Der Betrag sei, auf die anvisierte Dauer von 30 Jahren und auf die namibischen Regionen und Sektoren gerechnet, verschwindend gering. Zeraeua und Maharero beklagten außerdem, dass die geltenden Regularien der Kommunikation und Partizipation mit den Stammeschefs nicht eingehalten worden seien. Üblicherweise werden die Stammeschefs bei Angelegenheiten, die sie betreffen, gemeinsam in der Gruppe konsultiert. Diesmal jedoch habe man mit den Chefs einzeln gesprochen, sodass sie nicht in der Lage gewesen seien, eine kollektive Meinung zu vertreten oder sich untereinander abzusprechen.
Die Delegation richtete eine Reihe von Empfehlungen an die namibischen Regierung, darunter vor allem die Aufforderung, die Unterzeichnung des Abkommens zu verschieben, bis die Anliegen der Herero angemessen erwogen und miteinbezogen worden seien. Mehr Gelder müssten in die Armutsbekämpfung investiert werden. Außerdem müsse eine Lösung für die Reparationen derjenigen Herero gefunden werden, die in der „Diaspora“ im Ausland leben. Bevor jegliche Unterzeichnung stattfinde, müssten direkte Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und den Herero selbst stattfnden. Zunächst aber müsse der aktuelle Entwurf des Abkommens allen hinterbliebenen Herero zur Verfügung gestellt werden, um in der Lage zu sein, einen inhaltlichen Beitrag zu leisten.
Am Sonntag haben weitere Herero-Stämme ihr Schweigen gebrochen und sich zum Genozidabkommen mit Deutschland geäußert. Die Häuptlinge Manasse M. C. Zeraeua und Tjinaani Maharero äußerten sich kritisch sowohl gegenüber dem Verlauf der Verhandlungen als auch dem Ergebnis des Abkommens zwischen der deutschen und der namibischen Regierung. Zeraeua beklagte, man sei von der Regierung erst am 20. Mai über den finalen Entwurf des Abkommens inklusive der Geldbeträge informiert worden. Dadurch sei es unmöglich gewesen, Rücksprache mit den entlegenen Herero-Gemeinden zu halten und die Meinung der Betroffenen miteinzubringen. Gleichwohl betonten die Häuptlinge, man stehe trotz der Kritik zur namibibschen Regierung. Man sehe die Bereitschaft der deutschen Regierung, sich für den Genozid zu entschuldigen, mit Freude und werde diese annehmen.
In der Frage der Reparationen sei aber noch viel zu tun. Das Angebot von 1,1 Milliarden Euro sei „eine Beleidigung für die Herero, und eine Beleidigung für die Toten“, so Zeraeua. Dies sei keine ausreichende Wiedergutmachung für die Grausamkeiten und Morde an den Herero. Es sei ferner nicht akzeptabel, dass die Zahlungen in Form von Entwicklungsgeldern an ganz Namibia gingen. Ein Großteil der Herero, die in entlegenen Gebieten Namibias in Dörfern leben und teils bereits sehr alt sind, würden, so Zeraeua, nicht von Infrastrukturprojekten wie Energie, Technologie oder Straßen profitieren. Er wies darauf hin, dass man zu Beginn der Verhandlungen direkte Reparationen von 16 Billionen Namibia-Dollar gefordert habe. Man sei nun auch mit acht Billionen N$ zufrieden. Dass Deutschland an die Juden enorm große Summen gezahlt habe, nun aber nicht mehr als 19 Milliarden N$ investieren wolle, zeige, dass man den Genozid und die Herero nicht ernst nähme. Der Betrag sei, auf die anvisierte Dauer von 30 Jahren und auf die namibischen Regionen und Sektoren gerechnet, verschwindend gering. Zeraeua und Maharero beklagten außerdem, dass die geltenden Regularien der Kommunikation und Partizipation mit den Stammeschefs nicht eingehalten worden seien. Üblicherweise werden die Stammeschefs bei Angelegenheiten, die sie betreffen, gemeinsam in der Gruppe konsultiert. Diesmal jedoch habe man mit den Chefs einzeln gesprochen, sodass sie nicht in der Lage gewesen seien, eine kollektive Meinung zu vertreten oder sich untereinander abzusprechen.
Die Delegation richtete eine Reihe von Empfehlungen an die namibischen Regierung, darunter vor allem die Aufforderung, die Unterzeichnung des Abkommens zu verschieben, bis die Anliegen der Herero angemessen erwogen und miteinbezogen worden seien. Mehr Gelder müssten in die Armutsbekämpfung investiert werden. Außerdem müsse eine Lösung für die Reparationen derjenigen Herero gefunden werden, die in der „Diaspora“ im Ausland leben. Bevor jegliche Unterzeichnung stattfinde, müssten direkte Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und den Herero selbst stattfnden. Zunächst aber müsse der aktuelle Entwurf des Abkommens allen hinterbliebenen Herero zur Verfügung gestellt werden, um in der Lage zu sein, einen inhaltlichen Beitrag zu leisten.
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Allgemeine Zeitung
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