Deutschland lehnt Reparationszahlung erneut ab
Windhoek/Berlin - Das Auswärtige Amt in Deutschland sieht in den erneuerten Reparationsforderungen aus Namibia keinen Handlungsbedarf und verteidigt den Standpunkt der politischen Führung. "Die Position der Bundesregierung ist bekannt, daran hat sich nichts geändert", sagte Hubert Jäger, Sprecher des Auswärtigen Amtes, am Freitag auf AZ-Nachfrage.
Seine Behörde sei von der deutschen Botschaft in Windhoek über den neusten Stand in Sachen Wiedergutmachungsforderung informiert worden, erklärte er. Verschiedene Gruppen von Herero und Nama hatten vergangene Woche ein gemeinsames Positionspapier vorgestellt, in dem sie einen Anspruch auf Reparation von der Bundesrepublik Deutschland erneuern. Sie berufen sich dabei auf die von einem General der deutschen Schutztruppe ausgegebenen Vernichtungsbefehle gegen ihre Volksgruppen im Herero-Krieg vor über 100 Jahren (AZ berichtete). Das Auswärtige Amt wolle dazu eine Antwort verfassen.
Auch die Resolution des namibischen Parlaments zur Unterstützung der von den Herero geforderten Reparationen, die im Oktober 2006 verabschiedet und vor kurzem dem deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier zugestellt wurde, habe man zur Kenntnis genommen. "In beiden Angelegenheiten verweisen wir auf unsere Positionen", so Jäger, der weiter erklärte: "Die Bundesrepublik hat eine besondere historische und moralische Verantwortung gegenüber Namibia, die in zwei Bundestagsresolutionen von 1989 und 2004 deutlich wird und der sie mit sehr hoher Entwicklungshilfezahlung - der höchsten Pro-Kopf-Zahlung für ein afrikanisches Land (derzeit 20 Mio. Euro pro Jahr, die Red.) - nachkommt."
Seine Behörde sei von der deutschen Botschaft in Windhoek über den neusten Stand in Sachen Wiedergutmachungsforderung informiert worden, erklärte er. Verschiedene Gruppen von Herero und Nama hatten vergangene Woche ein gemeinsames Positionspapier vorgestellt, in dem sie einen Anspruch auf Reparation von der Bundesrepublik Deutschland erneuern. Sie berufen sich dabei auf die von einem General der deutschen Schutztruppe ausgegebenen Vernichtungsbefehle gegen ihre Volksgruppen im Herero-Krieg vor über 100 Jahren (AZ berichtete). Das Auswärtige Amt wolle dazu eine Antwort verfassen.
Auch die Resolution des namibischen Parlaments zur Unterstützung der von den Herero geforderten Reparationen, die im Oktober 2006 verabschiedet und vor kurzem dem deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier zugestellt wurde, habe man zur Kenntnis genommen. "In beiden Angelegenheiten verweisen wir auf unsere Positionen", so Jäger, der weiter erklärte: "Die Bundesrepublik hat eine besondere historische und moralische Verantwortung gegenüber Namibia, die in zwei Bundestagsresolutionen von 1989 und 2004 deutlich wird und der sie mit sehr hoher Entwicklungshilfezahlung - der höchsten Pro-Kopf-Zahlung für ein afrikanisches Land (derzeit 20 Mio. Euro pro Jahr, die Red.) - nachkommt."
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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