Die große Chance
Der Vertrag zur Aussöhnung zwischen Namibia und Deutschland mag klug verhandelt worden sein. Er zeigt jedoch zugleich die Grenze dessen auf, was verhandelt werden kann.
Gehen wir praktisch heran: Wie sollen sich 20 Häuptlinge auf die Verwendung von 30 Mio. € pro Jahr einigen? Wäre es gerecht, wenn jeder Projektgelder in Höhe von 1 ½ Mio. € bekommt? Sicher nicht, denn die Bevölkerungszahlen der Stämme sind unterschiedlich. Warum sollten 17 Häuptlinge auf ihren Anteil verzichten, damit 3 von ihnen ein größeres Projekt starten können? Müssen die Häuptlinge ihrerseits dieses Geld gerecht unter ihren Mitgliedern aufteilen?
Die Gefahr ist groß, dass man den entstehenden Zwist als typisch afrikanisch beschreiben wird. Dabei hat man die Entscheider vor unlösbare Probleme gestellt. Wenn Gerechtigkeit Ausgleich für entstandenes Unrecht bewirken soll, darf es gerade nicht zu solchen Auseinandersetzungen kommen.
Die Aussöhnung zwischen Personen oder Völkern lässt sich nicht auf der rechtlichen Ebene lösen. „ Durch Gebote der Gerechtigkeit den Frieden unter den Menschen wahren zu wollen, ist unzulänglich, wenn nicht unter ihnen die Liebe Wurzeln schlägt.“ (Thomas von Aquin, Summa Contra Gentiles III 130) Gerechtigkeit ist eine sittliche Tugend. Sie ist „die tätige Verwirklicherin des menschlichen Gutes“.
Der Aussöhnungsfonds wird ein Fonds, der unter einem sittlichen Anspruch steht. Diese Sittlichkeit ist nicht abgeleitet daraus, dass man sich um soziale Probleme und Umweltschutz kümmert. Der Fonds wird ein Fonds mit dem Hauptziel des ethischen Fortschritts. In 30 Jahren wird man fragen, ob die Aussöhnung gelungen ist.
Daher verbieten sich Sitzungen von Repräsentanten, die als Tarifverhandlung enden. Aus der Entwicklungsarbeit kennen wir Formen der Zusammenkunft, die gruppentherapeutische Methoden einsetzen. In mehrjährigen Prozessen können unbewusste Aspekte der psycho-sozialen Situation, sog. Pathologien, aufgearbeitet werden.
Damit bietet der Fonds die einmalige Chance, einen Teil der Formung der namibischen Nation nachzuholen, die besonders im Süden versäumt worden ist. Bestimmte Methoden kann man später auch in anderen Landesteilen anwenden. Manches könnte auch für die deutschsprachige Gemeinschaft im Land hilfreich sein.
Es ist durchaus denkbar, dass in den kommenden Jahren zunächst ein Kampf ums Geld im Vordergrund stehen wird. Dies bedeutet jedoch nicht das Scheitern der Versöhnung. Es ist eine typische erste Stufe in einem längeren Prozess.
Wichtig wird, ob und wie die Kirchen diesen Heilungsprozess begleiten. In all ihrer Unvollkommenheit repräsentieren sie die neben der rechtlichen zweite Säule eines jeden Staates - die sittliche.
Andreas Peltzer
Gehen wir praktisch heran: Wie sollen sich 20 Häuptlinge auf die Verwendung von 30 Mio. € pro Jahr einigen? Wäre es gerecht, wenn jeder Projektgelder in Höhe von 1 ½ Mio. € bekommt? Sicher nicht, denn die Bevölkerungszahlen der Stämme sind unterschiedlich. Warum sollten 17 Häuptlinge auf ihren Anteil verzichten, damit 3 von ihnen ein größeres Projekt starten können? Müssen die Häuptlinge ihrerseits dieses Geld gerecht unter ihren Mitgliedern aufteilen?
Die Gefahr ist groß, dass man den entstehenden Zwist als typisch afrikanisch beschreiben wird. Dabei hat man die Entscheider vor unlösbare Probleme gestellt. Wenn Gerechtigkeit Ausgleich für entstandenes Unrecht bewirken soll, darf es gerade nicht zu solchen Auseinandersetzungen kommen.
Die Aussöhnung zwischen Personen oder Völkern lässt sich nicht auf der rechtlichen Ebene lösen. „ Durch Gebote der Gerechtigkeit den Frieden unter den Menschen wahren zu wollen, ist unzulänglich, wenn nicht unter ihnen die Liebe Wurzeln schlägt.“ (Thomas von Aquin, Summa Contra Gentiles III 130) Gerechtigkeit ist eine sittliche Tugend. Sie ist „die tätige Verwirklicherin des menschlichen Gutes“.
Der Aussöhnungsfonds wird ein Fonds, der unter einem sittlichen Anspruch steht. Diese Sittlichkeit ist nicht abgeleitet daraus, dass man sich um soziale Probleme und Umweltschutz kümmert. Der Fonds wird ein Fonds mit dem Hauptziel des ethischen Fortschritts. In 30 Jahren wird man fragen, ob die Aussöhnung gelungen ist.
Daher verbieten sich Sitzungen von Repräsentanten, die als Tarifverhandlung enden. Aus der Entwicklungsarbeit kennen wir Formen der Zusammenkunft, die gruppentherapeutische Methoden einsetzen. In mehrjährigen Prozessen können unbewusste Aspekte der psycho-sozialen Situation, sog. Pathologien, aufgearbeitet werden.
Damit bietet der Fonds die einmalige Chance, einen Teil der Formung der namibischen Nation nachzuholen, die besonders im Süden versäumt worden ist. Bestimmte Methoden kann man später auch in anderen Landesteilen anwenden. Manches könnte auch für die deutschsprachige Gemeinschaft im Land hilfreich sein.
Es ist durchaus denkbar, dass in den kommenden Jahren zunächst ein Kampf ums Geld im Vordergrund stehen wird. Dies bedeutet jedoch nicht das Scheitern der Versöhnung. Es ist eine typische erste Stufe in einem längeren Prozess.
Wichtig wird, ob und wie die Kirchen diesen Heilungsprozess begleiten. In all ihrer Unvollkommenheit repräsentieren sie die neben der rechtlichen zweite Säule eines jeden Staates - die sittliche.
Andreas Peltzer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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