Die Jagdsaison ist eröffnet
Windhoek (Nampa/cr) – Laut dem Umweltministerium (MEFT) hat die Jagdsaison für Wild und Wildvögel am 1. Mai begonnen und wird am 31. August 2021 enden. In einer am vergangenen Donnerstag herausgegebenen Medienmitteilung sagte das Ministerium, dass die Jagdsaison vom Kabinett genehmigt wurde, wie es das Naturschutzgesetz vorsieht, das es Mitgliedern der Öffentlichkeit erlaubt, bestimmte Wildarten auf Einladung eines Farmbesitzers, eines Pächters einer Farm oder eines registrierten Naturschutzgebietes zu jagen.
Es besagt, dass die Jagd nur während des angegebenen Zeitraums auf kommerziellen, registrierten Farmen mit einer Fläche von mehr als 1000 Hektar, und mit einem wildsicheren Zaun, oder in einem eingetragenen Naturschutzgebiet ausgeübt werden kann. Für kommerzielle Farmen, die mit einem normalen Viehzaun umschlossen sind, darf die Jagd nur vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2021 ausgeübt werden, hieß es.
„Federvieh darf mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers oder Pächters eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines Grundstücks gejagt werden“, hieß es. Ein Jäger darf jeweils entweder drei große Wildtiere oder zwei große und vier kleine Wildtiere erlegen. Auch gibt es die Option ein großes und acht kleine Wildtiere, oder sogar zwölf kleine Wildtiere zu jagen.
Zu den großen Wildtieren gehören Kudu, Oryx oder Rote Kuhantilope, während zu den kleinen Springbock oder Warzenschwein gehören. Das Ministerium wies darauf hin, dass Jagderlaubnisse nur an Farmbesitzer und Pächter zu einem Preis von 100 N$ ausgegeben werden.
Es besagt, dass die Jagd nur während des angegebenen Zeitraums auf kommerziellen, registrierten Farmen mit einer Fläche von mehr als 1000 Hektar, und mit einem wildsicheren Zaun, oder in einem eingetragenen Naturschutzgebiet ausgeübt werden kann. Für kommerzielle Farmen, die mit einem normalen Viehzaun umschlossen sind, darf die Jagd nur vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2021 ausgeübt werden, hieß es.
„Federvieh darf mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers oder Pächters eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines Grundstücks gejagt werden“, hieß es. Ein Jäger darf jeweils entweder drei große Wildtiere oder zwei große und vier kleine Wildtiere erlegen. Auch gibt es die Option ein großes und acht kleine Wildtiere, oder sogar zwölf kleine Wildtiere zu jagen.
Zu den großen Wildtieren gehören Kudu, Oryx oder Rote Kuhantilope, während zu den kleinen Springbock oder Warzenschwein gehören. Das Ministerium wies darauf hin, dass Jagderlaubnisse nur an Farmbesitzer und Pächter zu einem Preis von 100 N$ ausgegeben werden.
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Allgemeine Zeitung
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