Die Justiz ist unbegreiflich
Eigentlich hätte im Regionalgericht in Swakopmund am vergangenen Donnerstag endlich der Prozess im Fall Günter Berndt beginnen sollen, aber die Staatsanwältin Tanya Tait hatte es versäumt, sich rechtzeitig um einen neuen Richter zu bemühen. Der Regionalrichter Gert Retief geht Ende Juli in den wohlverdienten Ruhestand. Das Verfahren, bei dem sich Berndt wegen angeblichen sexuellen Vergehens an einen 21-jährigen Mann verantworten muss, ist deshalb erneut vertagt worden - zum mittlerweile 15. Mal. Richter Retief kann den Vorsitz des Prozesses nicht mehr übernehmen, da es üblich ist, dass ein Richter ein Verfahren bis zur Urteilsverkündung führt. Tanya Tait wusste davon, hatte es aber nicht für nötig erachtet, dies dem Verteidiger mitzuteilen. So machte sich Verteidigungsanwalt Stephen Kenny vergebens auf den Weg von Windhoek nach Swakopmund. Vergebens, aber nicht umsonst, denn diese Kosten gehen zu Lasten seines Mandanten, so wie auch die Kosten für alle anderen vertagten Termine - wie gesagt, 15 an der Zahl. Günter Berndt hat inzwischen über 70000 Namibia-Dollar an Anwaltsgebühren begleichen dürfen. Doch auch die Staatsanwältin, der Richter, die Untersuchungsbeamten erhalten schließlich einen Lohn - und zwar bezahlt aus Steuergeldern. Das bedeutet, dass der Steuerzahler nur allein für diesen Fall 15 Mal die Justizkasse füllen durfte, um die Kosten für u.a. einmal Unwohlsein des Magistratsrichters Gibson Iimili zu begleichen. Ein weiteres Mal war der Richter nicht bei der Sache und konnte sich nicht entscheiden, deshalb musste der Kautionsantrag im Obergericht eingereicht werden, zudem musste auf den Laborbericht gewartet werden, der übrigens immer noch nicht vorliegt, danach hieß es auf den Beschluss der Generalstaatanwaltschaft warten, und so weiter. Günter Berndts Fall ist inzwischen zu einer unbegreiflichen, aber auch nicht enden wollenden Chronologie geworden. Dabei haben die Verhandlungen noch nicht wirklich begonnen.
Kurzer Rückblick: Der deutsche Staatsbürger Günter Berndt (67) war am 11. Januar 2006 in seinem Haus in Swakopmund von der Polizei verhaftet worden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet im englischen Wortlaut: "attempted sodomy", "assault to do grievous bodily harm" und "rape". Berndt hatte damals der AZ mitgeteilt, das Opfer habe ausgesagt, von Berndt mit einem Küchenmesser in der Hand gezwungen worden zu sein, ihn (Berndt) mit dem Mund zu befriedigen. Bis zum 28. März hatte das Magistratsgericht "sich geweigert", dem Angeklagten eine Kaution zu gewähren. Erst im Obergericht kam Berndt gegen Kaution in Höhe von 12000 Namibia-Dollar vorerst wieder frei, durfte aber das Land nicht verlassen. Jürgen Laube hingegen, dem zweifache Vergewaltigung (einmal an einer Minderjährigen) vorgeworfen wird, kommt gegen Kaution in Höhe von N$ 1500 bzw. N$ 1200 auf freien Fuß. Namibias Justiz ist und bleibt unbegreiflich.
Kurzer Rückblick: Der deutsche Staatsbürger Günter Berndt (67) war am 11. Januar 2006 in seinem Haus in Swakopmund von der Polizei verhaftet worden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet im englischen Wortlaut: "attempted sodomy", "assault to do grievous bodily harm" und "rape". Berndt hatte damals der AZ mitgeteilt, das Opfer habe ausgesagt, von Berndt mit einem Küchenmesser in der Hand gezwungen worden zu sein, ihn (Berndt) mit dem Mund zu befriedigen. Bis zum 28. März hatte das Magistratsgericht "sich geweigert", dem Angeklagten eine Kaution zu gewähren. Erst im Obergericht kam Berndt gegen Kaution in Höhe von 12000 Namibia-Dollar vorerst wieder frei, durfte aber das Land nicht verlassen. Jürgen Laube hingegen, dem zweifache Vergewaltigung (einmal an einer Minderjährigen) vorgeworfen wird, kommt gegen Kaution in Höhe von N$ 1500 bzw. N$ 1200 auf freien Fuß. Namibias Justiz ist und bleibt unbegreiflich.
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Allgemeine Zeitung
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