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„Die SWAPO ist nicht bestechlich"
„Die SWAPO ist nicht bestechlich"

„Die SWAPO ist nicht bestechlich"

Geingob bestreitet mögliche Verstrickung seiner Partei in Fishrot-Affäre
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

„Wie aus unseren von Buchprüfern bestätigten Bilanzen deutlich ersichtlich ist, hat die SWAPO kein Geld von Fishcor erhalten und keine offiziellen Spenden von Firmen oder Personen angenommen, die in die Fishrot-Affäre verstrickt sein sollen“, betonte Geingob gestern während einer Pressekonferenz und ergänzte: „Ich kann allerdings nicht beurteilen, ob dies auch für sämtliche Mitglieder und Funktionäre der Partei gilt, von denen einige im Zusammenhang mit Fishrot derzeit angeklagt sind. Das ist nun Sache der Justiz, die in Namibia neutral und unabhängig ist und vor jeglicher Beeinflussung geschützt werden muss“.

Zu dem Vorwurf, die SWAPO bzw. die von ihr geführte Regierung habe sich nicht früh genug in der Fishrot-Affäre positioniert, betonte Geingob, er sei sofort aktiv geworden, als der Verdacht aufkam, dass das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 über 100 Millionen N$ an Bestechungsgeld im Gegenzug für lukrative Fischfangquoten in Namibia gezahlt hat. So habe er unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe die angeblich beteiligten Minister für Fischerei und Justiz, Bernhard Esau und Sacky Shanghala einbestellt und zum Rücktritt gedrängt damit jene die bereits eingeleitete Untersuchung der Vorwürfe nicht behindern könnten.

Vorwärtsverteidigung



Gleichzeitig betonte er, dass für die zwei Ex-Minister und ihre vier mutmaßlichen Komplizen die Unschuldsvermutung gelte und er sich bis zu einem abschließenden Gerichtsurteil nicht über ihr schwebendes Verfahren oder ihre mögliche Schuld äußern wolle. Schließlich herrsche hierzulande die Gewaltenteilung und stehe es ihm nicht zu, ihr Verfahren zu kommentieren oder über eine mögliche Vorteilsannahme der Angeklagten zu spekulieren.

Hinsichtlich der weit verbreiteten Meinung, wonach die SWAPO einen Teil des angeblich gezahlten Bestechungsgeldes für Wahlkampfzwecke erhalten habe, beteuerte Geingob, derlei Vorwürfe würden von einigen Medien, Oppositionsparteien und Regierungskritikern kolportiert, die die SWAPO „in Verruf bringen“ wollten. Dementsprechend versicherte er den Anhängern seiner Partei, die SWAPO habe sich weder „geändert“, noch seine „Prinzipien aufgeben“, sondern fühle sich weiterhin der „Freiheit und Gerechtigkeit“ verpflichtet.

Bestandsaufnahme

Er räumte jedoch auch ein, dass die SWAPO nach der Wahl vom November vergangenen Jahres eine „interne Bestandsaufnahme“ eingeleitet habe und dabei unter anderem den eigenen Umgang mit Parteispenden prüfen wolle. Grundsätzlich habe sich die Partei nichts vorzuwerfen, weil erst seid November 2019 die Auflage gelte, dass sämtliche Parteien alle Spenden offenlegen und deren geplanten Verwendungszeck benennen müssten, sofern die Zuwendungen im Falle namibischer Gönner mehr als vier Millionen N$ (bzw. bei ausländischen Spendern mehr als 2 Millionen N$) betragen würden. Dass dies vorher von Seiten der SWAPO nicht geschehen sei, könne ihr folglich nicht angelastet werden, weil dafür zuvor keine gesetzliche Pflicht bestanden habe.

Vor dem Hintergrund der Fishrot-Affäre habe die Partei jedoch dennoch beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung keine Funktionäre oder Mitglieder ohne Wissen oder Zustimmung von Generalsekretärin Sophia Shaningwa für die SWAPO Spenden anwerben oder annehmen dürften. Ferner müssten sämtliche Personen und Körperschaften, die der SWAPO Geld spenden wollten, dies formal über das Finanzsekretariat der Partei tun und diese ein Register über sämtliche erhaltenen Zuwendungen führen.

Was Spenden aus der Vergangenheit angehe, habe die SWAPO immer Wert darauf gelegt, dass diese gemäß der Vorschriften von Firmen geschehe, die die SWAPO unterstützen wollten. Für die Partei sei es allerdings kaum möglich, selbst zu rekonstruieren, ob sich die spendende Firma oder Institution dabei an die eigenen Auflagen gehalten habe.

Wie Geingob zuvor betonte auch Shaningwa, es gelte zwischen der SWAPO einerseits und deren Mitgliedern bzw. Amtsträgern andererseits zu differenzieren. Sofern sich „Einzelne“ etwas hätten zuschulden kommen lassen, könne dafür nicht die gesamte Partei haftbar gemacht werden. Gleichzeitig jedoch betonte sie, dass die Partei energisch gegen Personen aus den eigenen Reihen vorgehen und diese nicht protegieren werde, sofern sie sich eines wie auch immer gearteten Fehlverhaltens schuldig gemacht hätten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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