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Die Wahlkommission mauert

Vor dem Wähler entfaltet sich jetzt ein Spektakel, indem die Namibische Wahlkommission (ECN) - wieder einmal - gekränkt und weinerlich, um nicht zu sagen jaulend, auf öffentliche Kritik reagiert. Lächerlich ist dabei ihre Reaktion, dem Kritiker und Querulanten Phil ya Nangoloh, Direktor der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM), samt seines Stabes den Status anerkannter Wahlbeobachter zu entziehen. Ya Nangoloh kontert zwar mit einer "Macht-nichts-Pose". Die NGfM werde dennoch an ihre Information kommen, wie sie ja ihre jüngste Kritik auf Dokumenten begründet hat, die sie "vertraulich" aus dem Wahldirektorat erhalten habe. Das 80 Kopf starke namibische Beobachterteam der NGfM ist damit jedoch vom wesentlichen Vorgang der Überwachung innerhalb der Wahllokale sowie bei der Auszählung ausgeschlossen. Meint die ECN, sie könne sich mit der Ächtung Ya Nangolohs unliebsame Kritik vom Halse schaffen?
Die ECN hat während der zweiten Jahreshälfte einen Public Relations-Konsulenten, Dr. Rukee Tjingaete, engagiert. Offensichtlich in der Absicht, effizient mit den Nachrichtenmedien umzugehen, was im Staate Namibia nur sehr wenige öffentliche Instanzen und Ämter schaffen. Bei der Beurteilung von Ya Nangoloh und der NGfM benötigen die Medien weder einen Tjingaete noch einen ECN-Vorsitzenden Tonchi. Die Medien untersuchen und überprüfen die Erklärungen der NGfM sehr wohl, die aus der fruchtbaren Redaktion der Gesellschaft kommen. Sie unterscheiden sorgfältig, wann Yan Nangoloh als Kritiker, als Polemiker, als Phantast oder als Querulant auftritt. Aber bisher konnte ihm niemand nachsagen, dass er vor der regierenden Partei oder vor ihren Hauptrednern in die Knie gehe.
Bezeichnend für die Reaktion der ECN ist, dass sie den NGfM-Direktor strafen will, weil er Kritik an der defekten Wählerliste mit Toten, Mehrfachregistrierung und Minderjährigen geübt hat.
Wie will Tonchi mit den Medien und der RDP umgehen, die diese Kritik Ya Nangolohs weitgehend übernommen haben - allerdings nicht ohne Rückfrage bei selbiger ECN?
Die ECN konnte die Doppelregistrierung teilweise, aber nicht in allen Fällen motivieren, dass sie bei Vorlage einer polizeilichen Erklärung zu einer verlorenen Wählerkarte auf Antrag ein Duplikat ausstellt. Zu den Minderjährigen hat sie keine Stellung bezogen. Ferner ist die Ausrede, dass zwischen dem Innenministerium und dem Wahldirektorat keine elektronische Vernetzung besteht und die Toten daher erst nach langwierigem Prozess gestrichen werden und oft noch unter lebenden Wählern existieren, ein erbärmliches Armutszeugnis. Dann muss die ECN dem Innenministerium eben, notfalls mit öffentlichem Druck, auf die Sprünge helfen! Etliche Ministerien funktionieren ohnehin nur unter öffentlichem Druck, weil sie ansonsten in den Beamtenschlaf und die Gleichgültigkeit verfallen.
Die NGfM sollte die Entscheidung Tonchis schnellstens vor Gericht anfechten.


Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-22

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