Dippenaar-Prozess in der Schwebe
Angeklagter muss bis Anfang November einen Anwalt engagieren
Von Erwin Leuschner, Swakopmund/Windhoek
Das Zentrum für Rechtsbeistand wird dem mutmaßlichen Unfallfahrer Jandré Dippenaar im Zivilverfahren keinen Anwalt zur Verfügung stellen. Dippenaar muss somit einen eigenen Anwalt engagieren und hat dazu bis 2. November die Gelegenheit bekommen. An jenem Tag soll auch ein neuer Verhandlungstermin für das Zivilverfahren festgelegt werden, lautet es im jüngsten Gerichtsbeschluss. Angesichts der hohen Anzahl Gerichtsfälle kann erst im kommenden Jahr mit einem Termin gerechnet werden. Ursprünglich sollte die Zivilverhandlung im Mai vor dem Obergericht beginnen, allerdings wurde die Verhandlung vertagt, da Dippenaar ohne Anwalt vor Gericht erschienen war (AZ berichtete). Grund: Sein Verteidiger, Petrie Theron, konnte er nicht mehr bezahlen, weshalb sich Theron vom Fall zurückgezogen hat.
Dippenaar hatte daher Anfang April einen Antrag auf einen Anwalt beim Zentrum für Rechtsbeistand eingereicht - allerdings ohne Erfolg. „Wir haben ein Moratorium für die Auslagerung von Privatanwälten und haben auch nicht die Kapazität, einen internen Anwalt zu beauftragen“, heißt es zur Begründung.
In einer Bestandsaufnahme, die wenig später vor Gericht gemacht wurde, heißt es wiederum, dass „der Beklagte meint, aufgrund der Komplexität des Falles nicht in der Lage zu sein, sich selbst zu vertreten“. Dippenar benötige „dringend die Hilfe eines Anwalts, den er sich aber nicht leisten kann“. Er wolle daher versuchen, anhand von Bankdarlehen oder finanzieller Hilfe von Freunden oder Familie einen Anwalt zu bekommen. Wegen der Komplexität des Falles würde allein die Anzahlung eines Anwalts „mindestens 150 000 N$“ kosten.
Dippenaar wird im Zivilverfahren auf Entschädigung in Höhe von knapp elf Mio. N$ (abhängig vom Euro-Wechselkurs) verklagt. Die Klägerin Antonia Joschko wirft ihm vor, durch Nachlässigkeit einen Frontalzusammenstoß am 29. Dezember 2014 nahe Henties Bay verursacht zu haben. Die deutsche Joschko-Familie war damals auf einer Namibia-Reise, Antonia Joschko hat den Unfall überlebt. Sie hat ihren Vater Markus Joschko (48), ihre Mutter Stephanie Schermuck-Joschko (49) und Schwester Alexandra Joschko (19) verloren. Dippenaar hatte an jenem Tag einen weißen FJ Cruise gefahren, in dem die drei Namibier Dinah Pretorius (30), Charlene Schoombe (24) und Jan-Carel Horn (27) umgekommen sind.
Abgesehen von der Zivilklage muss sich Dippenaar bei einem strafrechtlichen Verfahren vor dem Regionalgericht in Swakopmund wegen sechsfachen Mordes, rücksichtslosen bzw. fahrlässigen Fahrverhaltens, Betruges und des Fahrens ohne gültigen Führerschein verantworten. Diese Verhandlung soll am 18. Oktober fortgesetzt werden. Beim strafrechtlichen Verfahren wird er von Anwalt Petrie Theron und Advokat Louis Botes verteidigt.
Das Zentrum für Rechtsbeistand wird dem mutmaßlichen Unfallfahrer Jandré Dippenaar im Zivilverfahren keinen Anwalt zur Verfügung stellen. Dippenaar muss somit einen eigenen Anwalt engagieren und hat dazu bis 2. November die Gelegenheit bekommen. An jenem Tag soll auch ein neuer Verhandlungstermin für das Zivilverfahren festgelegt werden, lautet es im jüngsten Gerichtsbeschluss. Angesichts der hohen Anzahl Gerichtsfälle kann erst im kommenden Jahr mit einem Termin gerechnet werden. Ursprünglich sollte die Zivilverhandlung im Mai vor dem Obergericht beginnen, allerdings wurde die Verhandlung vertagt, da Dippenaar ohne Anwalt vor Gericht erschienen war (AZ berichtete). Grund: Sein Verteidiger, Petrie Theron, konnte er nicht mehr bezahlen, weshalb sich Theron vom Fall zurückgezogen hat.
Dippenaar hatte daher Anfang April einen Antrag auf einen Anwalt beim Zentrum für Rechtsbeistand eingereicht - allerdings ohne Erfolg. „Wir haben ein Moratorium für die Auslagerung von Privatanwälten und haben auch nicht die Kapazität, einen internen Anwalt zu beauftragen“, heißt es zur Begründung.
In einer Bestandsaufnahme, die wenig später vor Gericht gemacht wurde, heißt es wiederum, dass „der Beklagte meint, aufgrund der Komplexität des Falles nicht in der Lage zu sein, sich selbst zu vertreten“. Dippenar benötige „dringend die Hilfe eines Anwalts, den er sich aber nicht leisten kann“. Er wolle daher versuchen, anhand von Bankdarlehen oder finanzieller Hilfe von Freunden oder Familie einen Anwalt zu bekommen. Wegen der Komplexität des Falles würde allein die Anzahlung eines Anwalts „mindestens 150 000 N$“ kosten.
Dippenaar wird im Zivilverfahren auf Entschädigung in Höhe von knapp elf Mio. N$ (abhängig vom Euro-Wechselkurs) verklagt. Die Klägerin Antonia Joschko wirft ihm vor, durch Nachlässigkeit einen Frontalzusammenstoß am 29. Dezember 2014 nahe Henties Bay verursacht zu haben. Die deutsche Joschko-Familie war damals auf einer Namibia-Reise, Antonia Joschko hat den Unfall überlebt. Sie hat ihren Vater Markus Joschko (48), ihre Mutter Stephanie Schermuck-Joschko (49) und Schwester Alexandra Joschko (19) verloren. Dippenaar hatte an jenem Tag einen weißen FJ Cruise gefahren, in dem die drei Namibier Dinah Pretorius (30), Charlene Schoombe (24) und Jan-Carel Horn (27) umgekommen sind.
Abgesehen von der Zivilklage muss sich Dippenaar bei einem strafrechtlichen Verfahren vor dem Regionalgericht in Swakopmund wegen sechsfachen Mordes, rücksichtslosen bzw. fahrlässigen Fahrverhaltens, Betruges und des Fahrens ohne gültigen Führerschein verantworten. Diese Verhandlung soll am 18. Oktober fortgesetzt werden. Beim strafrechtlichen Verfahren wird er von Anwalt Petrie Theron und Advokat Louis Botes verteidigt.
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Allgemeine Zeitung
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