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Direkt ins eigene Konto

Makler Boonzaaier zahlte N$ 1,46 Mio, um nach drei Jahren der Mühe endlich mit der Sozialversicherungskommission, SSC, ins Geschäft zu kommen. Boonzaaier sagt als dritter Großmakler vor dem SSC-Untersuchungsausschuss aus.

Windhoek - Nach eigener Aussage hat sich der Fedsure-Makler Peter Boonzaaier, der aber auch Metropolitan und Old Mutual vertritt, drei Jahre lang bemüht, um an das große Investitionsgeschäft der SSC ranzukommen. Die Informantin und Vermittlerin Maria Tsowases (zu der Zeit noch unter dem Mädchennamen Lombaard) erhielt für diese Vermittlung N$ 1 462 500, während Boonzaaier selbst sich zunächst mit dem Restbetrag N$ 117 500 begnügte. "Sie wollte die gesamte Kommission haben, obwohl sie eine angehende Maklerin war, aber wir hatten uns ja vorher abgesprochen und ich bin bei meinem Wort geblieben."


Im Kreuzverhör unter Otniel Podewiltz räumte Boonzaaier ein, dass er nach dieser Einführung die richtige Verbindung hatte und künftig auf Maria Lombaard verzichten konnte, "ohne dass wir deswegen miteinander verstimmt sind". Nach diesem Durchbruch war die umstrittene amtierende Investitionsbuchhalterin der SSC, Hansina Hinda, seine ergiebige Anlaufstelle. Seine Kommissionseinnahmen gingen direkt in sein persönliches Bankkonto, weil er als Ein-Mann-Firma fungierte, so Boonzaaier.


Untersuchungsrichter Deon Obbes wollte wissen, ob Boonzaaier die Haftbarkeit für Verluste der SSC infolge von Vortäuschung falscher Tatsachen akzeptieren könne. "Ich habe nichts getan", entgegnete er, aber er müsse die Verantwortung übernehmen, sollte nachgewiesen werden, dass er Dokumente verändert oder gefälscht habe. Obbes legte ihm zur Last, dass er keinerlei Schritte zur Überprüfung der Details auf Formularen der SSC-Chefin Onesmus und ihres Finanzmanagers Mugala unternommen habe. Auf diese Beschuldigung hin wollte sich Boonzaaier erst mit seinem Anwalt beraten. Nach weiterer Befragung durch Obbes nahm Boonzaaier den Vorwurf der Nachlässigkeit an.


Wiederholte Fragen, ob Teilbeträge aus weiteren Kommissionszahlungen als Schmiergelder (kickbacks) an SSC-Angestellte zurückgeflossen seien, lehnte Boonzaaier entschieden ab: "Jeder, der eine Vermittlung zu Anlagen herstellt, hat Anrecht auf Kommission, außer einer Person, die bei der SSC angestellt ist. Das wäre Bestechung."


Die meiste Zeit saß in dieser Woche auch Anwalt Muller für die SSC im Saal, weil er die Kommission direkt für ihre künftige Handlungsweise zu beraten hat. Die Vernehmung wird fortgesetzt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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