Disput um Tabak-Vorschriften
Windhoek - Die Ankündigung von BAT folgt nachdem das Ministerium die lange erwarteten Regularien im Amtsblatt veröffentlicht hat, die einige im Nichtraucherschutz-Gesetz enthaltenen Bestimmungen präzisieren sollen. Das relevante Gesetz, dass bereits vor geraumer Zeit verabschiedet aber noch nicht in Kraft gesetzt wurde, sieht ein generelles Rauchverbot für öffentliche Plätze und Gebäude vor. Besonders umstritten ist dabei, dass dieses allgemeingültige Verbot auch Gastwirten nicht die Möglichkeit gibt, in ihren Establishments getrennte Raucherzonen oder -zimmer einzurichten.
Außerdem untersagt das Gesetz jegliche Werbung für Zigaretten oder Sponsoring von Tabakfirmen und verbietet die kostenlose Verteilung von Tabakwaren für Marketingzwecke. Des Weiteren werden Zigarettenautomaten durch das Regelwirk für illegal erklärt und Tabakfirmen verpflichtet, Zigarettenschachteln mit einer Gesundheitswarnung zu versehen und darauf über die Inhaltstoffe ihrer Rauchware zu informieren.
Die letzte dieser Vorschriften wurde nun durch die im Amtsblatt veröffentlichten Zusatzbestimmungen konkretisiert, gegen die BAT "energischen" Widerstand angekündigt hat. Gemäß den relevanten Klauseln sind Hersteller wie BAT verpflichtet, ihre Zigarettenschachteln mit einer "aufgedruckten Illustration" zu versehen, die mindestens 60 Prozent der Fläche auf der Vor- und Rückseite der Schachtel bedecken muss (siehe Darstellung). Diese Abbildung muss eines von 12 vorgeschriebenen Abschreckungs-Motiven nutzen, die unter anderem ein verfaultes Gebiss, beschädigte Lungen und einen von Krebsgeschwüren befallene Kehlkopf zeigen und vor den gesundheitlichen Folgen des Rauchens warnen sollen.
Diese Schock-Motive müssen laut Regularien neben der jeweils dazugehörigen Gesundheitswarnung (Beispiel: "Rauchen verursacht Kehlkopf-Krebs") durch folgenden Hinweis ergänzt werden: "Dieses Produkt enthält Nikotin, Teer und andere schädliche Substanzen." Die Bestimmungen schreiben ferner vor, dass auf Zigarettenschachtel keine Begriffe wie "mild" oder "leicht" aufgedruckt werden dürfen, die "direkt oder indirekt den Eindruck erwecken, dass dieses Tabakprodukt weniger schädlich ist als andere".
Angesichts der Tatsache, dass die Illustration mindestens 60 Prozent der Vor- und Rückseite von Zigarettenschachteln bedecken und diese zusätzlich die jeweils dazugehörige Gesundheitswarnung und den Standardhinweis auf generelle Krankheitsrisiken des Rauches enthalten muss, fürchtet BAT eine Gleichschaltung von Tabakprodukten.
Diese Gefahr begründet der Konzern vor allem damit, dass aufgrund der vorgeschriebenen Aufdrucke kein Platz mehr auf Zigarettenschachteln verbleibe, den der jeweilige Hersteller für sein Markenlogo mit dazugehörigem Schriftzug und Design nutzen könnte. Deshalb werde für Verbraucher der Wiedererkennungswert für ihre bevorzugte Marke verloren gehen und eine Art Vereinheitlichung von Tabakprodukten erfolgen.
Der Verlust einer individuellen Kennzeichnung ihrer Zigarettenschachteln wird BAT zufolge auch durch die Tatsache verschlimmert, dass das Nichtraucherschutz-Gesetz jegliche Zigarettenwerbung verbietet und sechs Monate nach seiner Umsetzung auch sämtliches Sponsoring von Tabakfirmen rechtswidrig wird. Dieser Umstand werde es den Herstellern unmöglich machen, auf ihr Produkt hinzuweisen bzw. durch ihre individuelle Kennzeichnung eine Bindung zu den eigenen Kunden herzustellen oder aufrechtzuerhalten.
Demnach betrachtet BAT die gesetzlich vorgeschriebene "Standardisierung" von Zigarettenschachteln als Verletzung ihres Urheberrechts. Mehr noch: Die Tabakfirma spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem Eingriff in die Meinungsfreiheit, da sie ohne eine prominente Abbildung ihrer Handelsmarke nicht effektiv mit den Verbrauchern "kommunizieren" könnten.
In einer Eingabe an das Gesundheitsministerium weist BAT unter Berufung auf internationale Untersuchungen ferner darauf hin, dass Gesundheitswarnungen auf Zigarettenschachteln weder Jugendliche vom Griff zur ersten Zigarette abhalten, noch Vielraucher zur Aufgabe des Lasters bewegen würde. Darüber hinaus würde eine Standardisierung der Verpackung dem illegalen Handel mit gefälschten Zigaretten Vorschub leisten, deren Verpackung sich in Abwesenheit von "kompliziertem Logo und Design" wesentlich leichter nachmachen ließe.
BAT verkauft nach eigenen Angaben jährlich rund 330 Millionen Zigaretten in Namibia und hält hier einen Marktanteil von 85 Prozent aller legal verkauften Rauchwaren. Die Firma betont, sie wolle "weder Erwachsene dazu ermutigen, mit dem Rauchen zu beginnen, noch damit fortzufahren". Gleichzeitig jedoch wolle sie das Recht von Rauchern verteidigen, bei der Wahl ihrer Marke eine "informierte Entscheidung" zu treffen.
Außerdem untersagt das Gesetz jegliche Werbung für Zigaretten oder Sponsoring von Tabakfirmen und verbietet die kostenlose Verteilung von Tabakwaren für Marketingzwecke. Des Weiteren werden Zigarettenautomaten durch das Regelwirk für illegal erklärt und Tabakfirmen verpflichtet, Zigarettenschachteln mit einer Gesundheitswarnung zu versehen und darauf über die Inhaltstoffe ihrer Rauchware zu informieren.
Die letzte dieser Vorschriften wurde nun durch die im Amtsblatt veröffentlichten Zusatzbestimmungen konkretisiert, gegen die BAT "energischen" Widerstand angekündigt hat. Gemäß den relevanten Klauseln sind Hersteller wie BAT verpflichtet, ihre Zigarettenschachteln mit einer "aufgedruckten Illustration" zu versehen, die mindestens 60 Prozent der Fläche auf der Vor- und Rückseite der Schachtel bedecken muss (siehe Darstellung). Diese Abbildung muss eines von 12 vorgeschriebenen Abschreckungs-Motiven nutzen, die unter anderem ein verfaultes Gebiss, beschädigte Lungen und einen von Krebsgeschwüren befallene Kehlkopf zeigen und vor den gesundheitlichen Folgen des Rauchens warnen sollen.
Diese Schock-Motive müssen laut Regularien neben der jeweils dazugehörigen Gesundheitswarnung (Beispiel: "Rauchen verursacht Kehlkopf-Krebs") durch folgenden Hinweis ergänzt werden: "Dieses Produkt enthält Nikotin, Teer und andere schädliche Substanzen." Die Bestimmungen schreiben ferner vor, dass auf Zigarettenschachtel keine Begriffe wie "mild" oder "leicht" aufgedruckt werden dürfen, die "direkt oder indirekt den Eindruck erwecken, dass dieses Tabakprodukt weniger schädlich ist als andere".
Angesichts der Tatsache, dass die Illustration mindestens 60 Prozent der Vor- und Rückseite von Zigarettenschachteln bedecken und diese zusätzlich die jeweils dazugehörige Gesundheitswarnung und den Standardhinweis auf generelle Krankheitsrisiken des Rauches enthalten muss, fürchtet BAT eine Gleichschaltung von Tabakprodukten.
Diese Gefahr begründet der Konzern vor allem damit, dass aufgrund der vorgeschriebenen Aufdrucke kein Platz mehr auf Zigarettenschachteln verbleibe, den der jeweilige Hersteller für sein Markenlogo mit dazugehörigem Schriftzug und Design nutzen könnte. Deshalb werde für Verbraucher der Wiedererkennungswert für ihre bevorzugte Marke verloren gehen und eine Art Vereinheitlichung von Tabakprodukten erfolgen.
Der Verlust einer individuellen Kennzeichnung ihrer Zigarettenschachteln wird BAT zufolge auch durch die Tatsache verschlimmert, dass das Nichtraucherschutz-Gesetz jegliche Zigarettenwerbung verbietet und sechs Monate nach seiner Umsetzung auch sämtliches Sponsoring von Tabakfirmen rechtswidrig wird. Dieser Umstand werde es den Herstellern unmöglich machen, auf ihr Produkt hinzuweisen bzw. durch ihre individuelle Kennzeichnung eine Bindung zu den eigenen Kunden herzustellen oder aufrechtzuerhalten.
Demnach betrachtet BAT die gesetzlich vorgeschriebene "Standardisierung" von Zigarettenschachteln als Verletzung ihres Urheberrechts. Mehr noch: Die Tabakfirma spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem Eingriff in die Meinungsfreiheit, da sie ohne eine prominente Abbildung ihrer Handelsmarke nicht effektiv mit den Verbrauchern "kommunizieren" könnten.
In einer Eingabe an das Gesundheitsministerium weist BAT unter Berufung auf internationale Untersuchungen ferner darauf hin, dass Gesundheitswarnungen auf Zigarettenschachteln weder Jugendliche vom Griff zur ersten Zigarette abhalten, noch Vielraucher zur Aufgabe des Lasters bewegen würde. Darüber hinaus würde eine Standardisierung der Verpackung dem illegalen Handel mit gefälschten Zigaretten Vorschub leisten, deren Verpackung sich in Abwesenheit von "kompliziertem Logo und Design" wesentlich leichter nachmachen ließe.
BAT verkauft nach eigenen Angaben jährlich rund 330 Millionen Zigaretten in Namibia und hält hier einen Marktanteil von 85 Prozent aller legal verkauften Rauchwaren. Die Firma betont, sie wolle "weder Erwachsene dazu ermutigen, mit dem Rauchen zu beginnen, noch damit fortzufahren". Gleichzeitig jedoch wolle sie das Recht von Rauchern verteidigen, bei der Wahl ihrer Marke eine "informierte Entscheidung" zu treffen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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