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Doppelmörder erhält lebenslange Haft
Doppelmörder erhält lebenslange Haft

Doppelmörder erhält lebenslange Haft

Obergericht ahndet Hinrichtung von zwei Frauen – Täter zeigt keine Reue
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Der Angeklagte Lukas Nikodemus war am 6. August von Richter Christie Liebenberg wegen zweifachen Mordes und Justizbehinderung schuldig gesprochen worden. Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass der Beschuldigte die 33-jährige Clemencia De Wee und die 29-jährige Johanny Naruses in seinem Wagen erschossen, ihre Leichen zum Müllplatz in Pionierspark gebracht, dort mit alten Autoreifen bedeckt und in Brand gesetzt hat. Die menschlichen Überreste der Opfer, die anhand von DNA-Test identifiziert werden mussten, wurden am 8. Januar 2016 von zwei Sicherheitsbeamten unter den noch brennenden Reifen entdeckt.

Bei seiner gestrigen Strafmaßverkündung bezeichnete Liebenberg die Tat als besonders grausam und die „Entsorgung“ der Leichen als „würdelos“. Ferner erinnerte er daran, dass der Doppelmord den Angehörigen der beiden Opfer unermessliches Leid zugefügt habe und dies bei der Strafbemessung berücksichtigt werden müsse.

Als erschwerender Umstand müsse gelten, dass sich Nikodemus weder bei den Hinterbliebenen der Opfer entschuldigt, noch irgendein Anzeichen von Reue gezeigt habe. Außerdem habe er jegliche Angaben zu seiner Person verweigert und keine Auskunft über seine Motive gegeben. Es könne folglich nur der Rückschluss gezogen werden, dass Eifersucht eine entscheidende Rolle bei der Tat gespielt habe, weil Nikodemus mit beiden Frauen zeitgleich liiert gewesen sei.

Der Richter legte es Nikodemus außerdem zum Nachteil aus, dass jener keine Verantwortung für sein Handeln übernommen, sondern versucht habe, die Tat einem vermeintlichen Bekannten „anzudichten“. Angesichts dieses Verhaltens sei eine Läuterung unwahrscheinlich und müsse in seinem Fall Abschreckung und Vergeltung im Vordergrund stehen.

Des Weiteren verwies der Richter darauf, dass „abscheuliche Verbrechen“ wie die von Nikodemus verübte Tat „weiterhin an der Tagesordnung“ seien und die Öffentlichkeit von der Justiz erwarte, der „Welle von Gewalt“ etwas entgegenzusetzen. Wenn diese Erwartung nicht erfüllt werde, drohe die Gesellschaft das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit zu verlieren.

Obwohl sich die Rechtsprechung nicht dem Druck der Öffentlichkeit beugen dürfe, sei in Fällen wie diesem eine abschreckende Strafe geboten und angesichts möglicher Wiederholungsgefahr eine lange Isolierung des Täters unvermeidbar. Dementsprechend verhängte Liebenberg wegen Mordes in zwei Fällen jeweils lebenslangen Freiheitsentzug und legte Nikodemus zusätzlich acht Jahre Gefängnis wegen Justizbehinderung auf.

Gemäß geltenden Justizvollzugsgesetzes wird er davon mindestens 25 Jahre absitzen müssen, bevor er für eine Freilassung auf Bewährung in Frage kommt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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