Dossier gefordert
Windhoek - Eine Gruppe unzufriedener Arbeitervertreter hat gestern den Obersten Gerichtshof aufgefordert, nach seinen Statuten ein Sonderdossier anzulegen, wenn es um die Interpretation der namibischen Verfassung geht.
Als Sprecher von vier Organisationen trat August Maletzky, Direktor des African Labour & Human Rights Centre, auf. Er vertrat ebenso das Workers Advice Centre, das TCL Workers Committee und eine Vereinigung aus dem juristischen Dienstleistungsbereich (Legal Service Providers in Namibia). Einige bei der Pressekonferenz anwesende Personen gehörten zur früheren Workers Revolutionary Party (WRP), die sich bei vorigen Wahlen ohne Erfolg um parlamentarische Vertretung bemüht hat.
Maletzky griff den Gerichtsentscheid des Obersten Gerichts vom 17. Dezember 2009 scharf an, wonach ein Passus im Arbeitsgesetz von 2008 als verfassungswidrig erklärt wurde, mit dem Erfolg, dass die Leiharbeit, die das Gesetz für illegal deklariert hatte, nunmehr wieder als legal rehabilitiert ist (AZ berichtete).
Maletzky betonte eingangs, dass er das Gericht respektiere, sprach den fünf Richtern dann aber die Kompetenz ab, die namibische Verfassung und den Willen des Volkes interpretieren zu können. Er bezeichnete die Richter als "elitär und auf undemokratische Weise durch den namibischen Staat handverlesen". Sie wüssten auch nicht zwischen dem Kontraktarbeiter- und dem Leiharbeitssystem zu unterscheiden. Unter Hinweis auf die Statuten des Gerichts verlangte Maletzky, dass die Richter ein Sonderdossier über die Leiharbeit hätten anlegen sollen.
Windhoek - Eine Gruppe unzufriedener Arbeitervertreter hat gestern den Obersten Gerichtshof aufgefordert, nach seinen Statuten ein Sonderdossier anzulegen, wenn es um die Interpretation der namibischen Verfassung geht.
Als Sprecher von vier Organisationen trat August Maletzky, Direktor des African Labour & Human Rights Centre, auf. Er vertrat ebenso das Workers Advice Centre, das TCL Workers Committee und eine Vereinigung aus dem juristischen Dienstleistungsbereich (Legal Service Providers in Namibia). Einige bei der Pressekonferenz anwesende Personen gehörten zur früheren Workers Revolutionary Party (WRP), die sich bei vorigen Wahlen ohne Erfolg um parlamentarische Vertretung bemüht hat.
Maletzky griff den Gerichtsentscheid des Obersten Gerichts vom 17. Dezember 2009 scharf an, wonach ein Passus im Arbeitsgesetz von 2008 als verfassungswidrig erklärt wurde, mit dem Erfolg, dass die Leiharbeit, die das Gesetz für illegal deklariert hatte, nunmehr wieder als legal rehabilitiert ist (AZ berichtete).
Maletzky betonte eingangs, dass er das Gericht respektiere, sprach den fünf Richtern dann aber die Kompetenz ab, die namibische Verfassung und den Willen des Volkes interpretieren zu können. Er bezeichnete die Richter als "elitär und auf undemokratische Weise durch den namibischen Staat handverlesen". Sie wüssten auch nicht zwischen dem Kontraktarbeiter- und dem Leiharbeitssystem zu unterscheiden. Unter Hinweis auf die Statuten des Gerichts verlangte Maletzky, dass die Richter ein Sonderdossier über die Leiharbeit hätten anlegen sollen.
Als Sprecher von vier Organisationen trat August Maletzky, Direktor des African Labour & Human Rights Centre, auf. Er vertrat ebenso das Workers Advice Centre, das TCL Workers Committee und eine Vereinigung aus dem juristischen Dienstleistungsbereich (Legal Service Providers in Namibia). Einige bei der Pressekonferenz anwesende Personen gehörten zur früheren Workers Revolutionary Party (WRP), die sich bei vorigen Wahlen ohne Erfolg um parlamentarische Vertretung bemüht hat.
Maletzky griff den Gerichtsentscheid des Obersten Gerichts vom 17. Dezember 2009 scharf an, wonach ein Passus im Arbeitsgesetz von 2008 als verfassungswidrig erklärt wurde, mit dem Erfolg, dass die Leiharbeit, die das Gesetz für illegal deklariert hatte, nunmehr wieder als legal rehabilitiert ist (AZ berichtete).
Maletzky betonte eingangs, dass er das Gericht respektiere, sprach den fünf Richtern dann aber die Kompetenz ab, die namibische Verfassung und den Willen des Volkes interpretieren zu können. Er bezeichnete die Richter als "elitär und auf undemokratische Weise durch den namibischen Staat handverlesen". Sie wüssten auch nicht zwischen dem Kontraktarbeiter- und dem Leiharbeitssystem zu unterscheiden. Unter Hinweis auf die Statuten des Gerichts verlangte Maletzky, dass die Richter ein Sonderdossier über die Leiharbeit hätten anlegen sollen.
Windhoek - Eine Gruppe unzufriedener Arbeitervertreter hat gestern den Obersten Gerichtshof aufgefordert, nach seinen Statuten ein Sonderdossier anzulegen, wenn es um die Interpretation der namibischen Verfassung geht.
Als Sprecher von vier Organisationen trat August Maletzky, Direktor des African Labour & Human Rights Centre, auf. Er vertrat ebenso das Workers Advice Centre, das TCL Workers Committee und eine Vereinigung aus dem juristischen Dienstleistungsbereich (Legal Service Providers in Namibia). Einige bei der Pressekonferenz anwesende Personen gehörten zur früheren Workers Revolutionary Party (WRP), die sich bei vorigen Wahlen ohne Erfolg um parlamentarische Vertretung bemüht hat.
Maletzky griff den Gerichtsentscheid des Obersten Gerichts vom 17. Dezember 2009 scharf an, wonach ein Passus im Arbeitsgesetz von 2008 als verfassungswidrig erklärt wurde, mit dem Erfolg, dass die Leiharbeit, die das Gesetz für illegal deklariert hatte, nunmehr wieder als legal rehabilitiert ist (AZ berichtete).
Maletzky betonte eingangs, dass er das Gericht respektiere, sprach den fünf Richtern dann aber die Kompetenz ab, die namibische Verfassung und den Willen des Volkes interpretieren zu können. Er bezeichnete die Richter als "elitär und auf undemokratische Weise durch den namibischen Staat handverlesen". Sie wüssten auch nicht zwischen dem Kontraktarbeiter- und dem Leiharbeitssystem zu unterscheiden. Unter Hinweis auf die Statuten des Gerichts verlangte Maletzky, dass die Richter ein Sonderdossier über die Leiharbeit hätten anlegen sollen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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