Drei Mann zur Beobachtung
Windhoek - Zur Beobachtung der Parlamentswahlen in Simbabwe darf Namibia keine Parlamentarier entsenden, aber aus dem hiesigen Wahldirektorat sind zwei Funktionäre zugelassen. Wahldirektor Philemon Kanime und sein Pressesprecher Theophilus Mujoro begleiten den Vorsitzenden der Namibischen Wahlkommission, Victor Tonchi (AZ-Bericht, 29. 3. 2005). Dies bestätigte gestern der Vizedirektor im Wahldirektorat, Annanias Elago.
Soweit bekannt sind die drei Amtsträger des Wahldirektorats die einzigen Wahlbeobachter aus Namibia. Das Parlamentarische Forum der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika, SADC, hat sich nicht den Beobachter-Bedingungen der Regierung von Simbabwe gebeugt. Somit sind keine gewählten Abgeordneten weder aus Namibia noch aus anderen SADC-Staaten zur sonst üblichen Beobachtermission in Mitgliedsländern aufgerufen.
Soweit bekannt sind die drei Amtsträger des Wahldirektorats die einzigen Wahlbeobachter aus Namibia. Das Parlamentarische Forum der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika, SADC, hat sich nicht den Beobachter-Bedingungen der Regierung von Simbabwe gebeugt. Somit sind keine gewählten Abgeordneten weder aus Namibia noch aus anderen SADC-Staaten zur sonst üblichen Beobachtermission in Mitgliedsländern aufgerufen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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