Dürftige Beweise
Swakopmund - Das Verfahren gegen den Gewerkschafter Benny Petrus ist am Freitag im Magistratsgericht Swakopmund wegen unzureichenden Beweismaterials eingestellt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft gab an, dass es keinen Anlass für eine Weiterverhandlung des Falles gebe.
Petrus, zweiter Vizepräsident der Gewerkschaft für Seeleute, NASAWU, war Anstiftung zu Gewalt vorgeworfen worden.
Verteidiger Richard Metcalfe habe keine andere Entscheidung und Urteilsverkündung erwartet. "Seit wann ist es ein Verbrechen, Freiheitslieder zu singen?", meinte er zur AZ. Die Kautionssumme in Höhe von N$ 5000 wird an Petrus zurückgezahlt.
Der Gewerkschafter war am 3. Juli 2006 in seinem Büro in Walvis Bay verhaftet worden. Ihm war vorgeworfen worden, Shebeen-Besitzer im Swakopmunder Vorort Mondesa angestachelt zu haben, gegen Regierungsbeamte vorzugehen.
Petrus hatte jedoch zu Protokoll gegeben, mit Shebeen-Eigentümern über die Schließungskampagne der Schänken diskutiert zu haben. Danach sei lediglich ein Freiheitslied gesungen worden. Das alte Kampflied sei ihm als Gewaltanstachelung zur Last gelegt worden.
Petrus, zweiter Vizepräsident der Gewerkschaft für Seeleute, NASAWU, war Anstiftung zu Gewalt vorgeworfen worden.
Verteidiger Richard Metcalfe habe keine andere Entscheidung und Urteilsverkündung erwartet. "Seit wann ist es ein Verbrechen, Freiheitslieder zu singen?", meinte er zur AZ. Die Kautionssumme in Höhe von N$ 5000 wird an Petrus zurückgezahlt.
Der Gewerkschafter war am 3. Juli 2006 in seinem Büro in Walvis Bay verhaftet worden. Ihm war vorgeworfen worden, Shebeen-Besitzer im Swakopmunder Vorort Mondesa angestachelt zu haben, gegen Regierungsbeamte vorzugehen.
Petrus hatte jedoch zu Protokoll gegeben, mit Shebeen-Eigentümern über die Schließungskampagne der Schänken diskutiert zu haben. Danach sei lediglich ein Freiheitslied gesungen worden. Das alte Kampflied sei ihm als Gewaltanstachelung zur Last gelegt worden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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