Dringlichkeitsantrag abgewiesen
Windhoek (sno) - Im Rechtsstreit zwischen dem Tourismusunternehmen Gondwana Collection Namibia und Hollard Namibia hat das Versicherungsunternehmen am Dienstagmorgen vor Richter Kobus Miller im Obergericht einen Teilsieg errungen. Der Eilantrag von Gondwana bezüglich der Forderung eines Schadensersatzes von Hollard in Millionenhöhe aufgrund der Betriebsunterbrechung (Business Interruption) während der COVID-19-Pandemie und die dadurch resultierenden Einkommensverluste (AZ berichtete), wurde abgewiesen und vom Gerichtsregister gestrichen. Miller befand, dass der Antrag von Gondwana nicht die nötige Dringlichkeit aufweise, um als solcher zu gelten. Er befand auch, dass Gondwana die Kosten für den Eilantrag und die Anwälte beider Seiten begleichen müsse.
Aus dem Rechtspruch geht weiter hervor, dass Hollards Anwälte sowohl den Geschäftsführer von Gondwana, Gys Joubert, als auch Dr. Bernard Haufiku im Kreuzverhör vernehmen dürften.
Joubert hat der AZ-Schwesterzeitung Republikein mitgeteilt, dass er „über den Rechtsspruch enttäuscht ist, ihn aber respektiere“. Der Group Chief Executive Officer von Hollard, Jaco Lamprecht, begrüßte den Miller-Ausspruch und meinte, „Wir sehen uns weiterhin Gondwana gegenüber verpflichtet und werden, sobald wir die nötige Information von ihnen bekommen haben, uns bemühen, die Sache so schnell wie möglich abzuhandeln“.
Aus dem Rechtspruch geht weiter hervor, dass Hollards Anwälte sowohl den Geschäftsführer von Gondwana, Gys Joubert, als auch Dr. Bernard Haufiku im Kreuzverhör vernehmen dürften.
Joubert hat der AZ-Schwesterzeitung Republikein mitgeteilt, dass er „über den Rechtsspruch enttäuscht ist, ihn aber respektiere“. Der Group Chief Executive Officer von Hollard, Jaco Lamprecht, begrüßte den Miller-Ausspruch und meinte, „Wir sehen uns weiterhin Gondwana gegenüber verpflichtet und werden, sobald wir die nötige Information von ihnen bekommen haben, uns bemühen, die Sache so schnell wie möglich abzuhandeln“.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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