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Druck auf Abschätzungsgericht erhöht
Druck auf Abschätzungsgericht erhöht

Druck auf Abschätzungsgericht erhöht

Anwälte stellen weiterhin Legitimation von Bodensteuer-Berechnung in Frage
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Hintergrund ist eine Sammelklage von rund 1700 Farmern, die beim Abschätzungsgericht von Juristen vertreten werden und die bei der Berechnung der Bodensteuer angewandte Methodik anfechten. Dabei haben sie einen Teilerfolg erzielt, als der Vorsitzende des Gremiums, Johannes Shuuveni, am 10. Oktober urteilte, dass die im Ministerium für Landreform angesiedelte Abschätzungsabteilung bei der Wertbestimmung einzelner Farmen deren Tragkraft und das damit verbundene Produktionspotenzial nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Obwohl Shuuveni folglich zu dem Schluss kam, dass die Berechnungsgrundlage insgesamt fehlerhaft war, ordnete er dennoch an, dass alle Grundbesitzer mit Rechtsbeistand individuell begründen müssten, warum der Wert ihrer Farmen und damit auch die Höhe der ihnen berechneten Bodensteuer verringert werden solle.

Diesen als inkonsequent empfundenen Widerspruch wollen die Juristen nicht hinnehmen. So argumentierte der Anwalt Pieter de Beer gestern, Shuuveni hätte nicht einerseits die Berechnungsgrundlage für null und nichtig erklären und andererseits die betroffenen Farmer verpflichten dürfen, weiter an der Verhandlung des Abschätzungsgerichts teilzunehmen. Schließlich sei durch die Annullierung der für defekt befundenen Berechnungsmethodik auch die gesamte daraus entstandene Abschätzungsliste unwirksam, in welcher der für die Höhe der Bodensteuer entscheidende Wert einzelner Farmen festgelegt sei.

Solange die vorläufige Abschätzungsliste nicht juristisch legitimiert, sondern wie durch das Urteil von Shuuveni geschehen, für null und nichtig erklärt worden sei, seien jegliche weitere Verhandlungen über die Höhe einzelnen Farmen berechnete Bodensteuer irregulär und unzulässig. Demnach würden die Anwälte auch an einem solch illegalen Prozess nicht weiter teilnehmen.

De Beer ging jedoch nicht soweit, die Auflösung des Abschätzungsgerichts bzw. eine Neuwertung sämtlicher Farmen der von Anwälten vertretenen Landwirte zu beantragen. Vielmehr forderte er von Shuuveni eine Begründung dafür, warum er die Einsprüche der von Juristen repräsentierten Farmer weiter verhandeln wolle, obwohl er die vorläufige Abschätzungsliste insgesamt für ungültig erklärt habe.

Die gewünschte Erklärung will Shuuveni am Mittwoch liefern. Abhängend von seiner Antwort ist wahrscheinlich, dass die Anwälte anschließend die Annullierung der kompletten Abschätzung beantragen und eine Neuauflage dieses Vorgangs verlangen werden. Dies könnte auch durch ein Urteil des Obergerichts notwendig werden, das am 16. November erwartet wird.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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