ECN angegriffen
Windhoek - Das Obergericht entscheidet heute Vormittag, ob die 60 bis 80 namibischen Wahlbeobachter der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) doch noch ihre Funktion ausüben dürfen. Die vergrämte Namibische Wahlkommission (ECN) hatte der NGfM und ihrem Personal Anfang der Woche den Wahlbeobachterstatus wieder entzogen, nachdem die Menschenrechtsgesellschaft an der Wählerliste vor acht Tagen heftige Kritik geübt hatte. Die ECN hat gestern Nachmittag bei dem Eilantrag der NGfM um Aufschub bis heute Morgen gebeten, weil sie die Dokumente der Menschenrechtler erst "studieren" wolle.
NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh hat die ECN am 19. November auf etliche hundert Defekte in der so genannten endgültigen Wählerliste hingewiesen. Dazu hat er auch Unterlagen angeführt, die er angeblich "vertraulich" erhalten hat. Ya Nangoloh erklärte, er wolle der ECN mit den kritischen Hinweisen "beistehen". Der ECN-Vorsitzende Victor Tonchi sieht das anders und hat der NGfM die Beobachterfunktion daraufhin wieder entzogen. Ya Nangoloh hat mehrere Tote auf der Wählerliste gemeldet, bei 120 Wählern auf Doppelregistrierung hingewiesen und etliche Minderjährige bloßgestellt, die die ECN als volljährige Wähler darstellen will. 2004/05 musste die ECN zwei Gerichtsniederlagen einstecken.
NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh hat die ECN am 19. November auf etliche hundert Defekte in der so genannten endgültigen Wählerliste hingewiesen. Dazu hat er auch Unterlagen angeführt, die er angeblich "vertraulich" erhalten hat. Ya Nangoloh erklärte, er wolle der ECN mit den kritischen Hinweisen "beistehen". Der ECN-Vorsitzende Victor Tonchi sieht das anders und hat der NGfM die Beobachterfunktion daraufhin wieder entzogen. Ya Nangoloh hat mehrere Tote auf der Wählerliste gemeldet, bei 120 Wählern auf Doppelregistrierung hingewiesen und etliche Minderjährige bloßgestellt, die die ECN als volljährige Wähler darstellen will. 2004/05 musste die ECN zwei Gerichtsniederlagen einstecken.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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