ECN entscheidet "parteipolitisch"
Windhoek - Die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) hat die Stornierung der für vergangenen Freitag in Omuthiya geplanten Stadtratswahl als parteipolitische Entscheidung bezeichnet.
So weist die NGfM darauf hin, die RDP habe bereits am 18. Februar dagegen Einspruch erhoben, dass 42 Personen in der Wählerliste aufgenommen worden seien, die nicht in Omuthiya wohnhaft und dort deshalb nicht stimmberechtigt seien. Die Wahlkommission habe diese Beschwerde ignoriert aber die Wahl sofort verschoben, nachdem die SWAPO zwei Tage vor dem Urnengang ihrerseits Einwände gegen 11 Personen auf der Wählerliste angemeldet habe.
So weist die NGfM darauf hin, die RDP habe bereits am 18. Februar dagegen Einspruch erhoben, dass 42 Personen in der Wählerliste aufgenommen worden seien, die nicht in Omuthiya wohnhaft und dort deshalb nicht stimmberechtigt seien. Die Wahlkommission habe diese Beschwerde ignoriert aber die Wahl sofort verschoben, nachdem die SWAPO zwei Tage vor dem Urnengang ihrerseits Einwände gegen 11 Personen auf der Wählerliste angemeldet habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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