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ECN erleidet Schlappe im Gericht

Windhoek - Der Vorsitzende der Namibischen Wahlkommission (ECN), Victor Tonchi, begründete seinen Beschluss am Samstagmittag damit, dass Richterin Marlene Tomassi, die dem Eilantrag der NGfM stattgegeben hatte, nicht auf die Beschwerden der ECN über die NGfM und ihren Direktor Phil ya Nangoloh eigegangen sei. Phil ya Nangoloh kündigte gestern an, dass er abermals vor Gericht ziehen werde, um Tonchi und die ECN diesmal wegen Missachtung des Gerichts (contempt of court) anzuklagen.
Nach dem Gerichtsentscheid am Freitagmorgen hatte Wahldirektor Moses Ndjarakana bei dem Mittagsbriefing der Presse noch behauptet, die ECN respektiere das Gericht (den Rechtsstaat). 24 Stunden später, wiederum bei dem Mittagsbriefing, widersprach Tonchi jedoch seinem Direktor und
"suspendierte die Akkreditierung" der NGfM erneut, so dass ihre Kräfte auch heute keinen Zutritt zu Wahllokalen haben und den Prozess der Stimmen-Auszählung nicht verfolgen dürfen. Tonchi wollte Ya Nangoloh nach dem Gerichtsentscheid von Freitag am Samstagmorgen um 9 Uhr zu einer Anhörung einladen, was er (Tonchi) zuvor versäumt habe. Zu diesem Zeitpunkt verlangte Ya Nangoloh jedoch eine Erklärung, nach welchem Gesetz Tonchi eine solche Anhörung einberufen könne. Als die NGfM von den ECN-Boten, die die Einladung zur Anhörung am Freitag Nachmittag überbrachten, verlangte, dass sie sich gemäß der Hausordnung ins Gästebuch der NGfM eintragen sollten, weigerten sie sich. Darauf wurden sie eine Stunde festgehalten, bis die Polizei intervenierte und den ECN-Boten riet, ihre Unterschrift zu hinterlassen. Am Samstagnachmittag führten zwei NamPol- und zwei Kräfte der Feldpolizei den NGfM-Sprecher Steven Mvula zur Polizeiwache ab, wo sie ihn eine Stunde lang verhörten, ihn dann jedoch ohne Anklage wieder freiließen.

Die ECN hatte am 22. November 2009 der NGfM den zuerst zuerkannten Beobachterstatus wieder zu entzogen. Das Obergericht hatte nach nur fünf Tagen auf Antrag des NGfM-Direktors Phil ya Nangoloh den Beschluss mit wenigen Worten und kostenpflichtig für die ECN außer Kraft gesetzt.
Richterin Marlene Tommasi stellte fest, dass der ECN-Beschluss "unbefugt" (ultra vires) sei. Sie ordnete an, dass die Wahlkommission sofort benachrichtigt werden sollte, um der NGfM - etwa 80 Kräfte landesweit - wie anderen akkreditierten Wahlbeobachtern sofortigen Zutritt zu den Wahllokalen einzuräumen. Die NGfM wurde von Advokat Lucia Hamutenya vertreten, während die ECN Regierungsanwältin Machaka engagiert hatte.

Ohne den Ausgang des Eilantrags zu kennen, hatte Ya Nangoloh Mitte letzter Woche den Ausschluss der NGfM als "illegal und ungültig" bezeichnet und sofort seine Absicht angekündigt, den ECN-Beschluss vor Gericht anzufechten.
Am Donnerstag, 19. November, hatte die NGfM auf ernste Defekte der Wählerliste hingewiesen, darunter 120 namentlich aufgeführte Doppelregistrierungen, mehre Namen von Toten auf der Liste, Namen von Minderjährigen sowie angeblich etliche Spätregistrierungen. Die ECN hat lediglich die Spätregistrierungen zu rechtfertigen versucht. Die Kommission biete diese Möglichkeit solchen Wahlberechtigten, die nachweislich (belegt durch eine, bei der Polizei abgelegte, eidesstattliche Erklärung) ihre Wählerkarte verloren haben. Die Toten auf der Liste hat die ECN nicht geleugnet, aber die Schuld dafür auf das Innenministerium geschoben.


Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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