ECN grenzt 80 Beobachter aus
Windhoek - Ya Nangoloh hat gestern vor den Medien und vor Wahlbeobachtern der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) ausführlich auf den Ausschluss von der Beobachtermission reagiert, mit dem die ECN ihm auf wiederholte Kritik an ihrer Wahlvorbereitung geantwortet hat. Die Beobachtung durch die Zivilgesellschaft wird durch den Ausschluss der NGfM geschwächt. Immerhin will der Namibische Kirchenrat (CCN) zum ersten Mal Wahlbeobachter - über 1500 -ins Feld schicken.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens verspricht sich Ya Nagoloh gute Chancen, denn das Kündigungsschreiben, mit dem die ECN der NGfM den zuvor zuerkannten Beobachterstatuts wieder streicht, "sei illegal und ungültig", denn der ECN-Vorsitzende Victor Tonchi könne sich weder auf einen entsprechenden Passus im Wahlgesetz noch auf die namibische Verfassung berufen. Paragraph 18 der Verfassung ("Administrative Gerechtigkeit") räumt einem Kläger das Recht auf "faire und vernünftige" Behandlung von Seiten öffentlicher Körperschaften ein, die nach dem Zivilrecht und nach ihren Statuten, beziehungsweise nach dem einschlägigen (Wahl)Gesetz zu handeln haben. "Ich bin mir zu 90% sicher, dass wir diesen Weg beschreiten werden."
Die ECN musste sich nach den vorigen Wahlen von 2004 zweimal vom Obergericht zur Transparenz sowie zu einer Nachzählung zurechtweisen lassen, weil sie den demokratischen Regeln ihrer eigenen Statuten nicht gefolgt war und Versäumnisse bei der Auszählung und Hantierung des Wahlmaterials nicht eingestehen wollte. Die Kritik an der doppelten, beziehungsweise mehrfachen Wählerregistrierung, an der Registrierung von Minderjährigen sowie an der Präsenz verstorbener Wähler auf der Wählerliste hat die ECN den Menschenrechtlern arg übelgenommen: "Der vorsätzliche Versuch, die Öffentlichkeit irrezuführen und das Wahlrecht mancher namibischer Bürger in Zweifel zu stellen, zeigt deutlich an dass Ihre Organisationen (sic) nicht länger als glaubwürdig, fair, transparent, ehrlich und als objektive Beobachter der Wahlen angesehen werden können." Die Veröffentlichung von über 100 doppelt registrierten Namen sowie von 130 minderjährigen Wählern sieht Tonchi als Diffamierung von Bürgern an, weil ihnen unterstellt werde, dass sie ihre Wählerkarte illegal erhalten hätten. Der ECN-Vorsitzende meint, dass diese Information über "Wähler" direkt oder indirekt auch Schlüsse zulasse, wie und wen sie wählen könnten. "Das kompromittiert ihr Wahlgeheimnis." Die ECN habe daher keine andere Wahl, als der NGfM mit sofortiger Wirkung den Beobachterstatus zu entziehen.
Zum öffentlichen Briefing, das die ECN am Montag für alle Wahlbeobachter abgehalten hat (AZ berichtete), war die NGfM bereits nicht mehr zugelassen. "Wir sind jetzt illegal von der ECN verbannt, die Wahlen in unserem Land zu beobachten." Nangoloh ist auch nicht mehr erstaunt, dass die ECN die NGfM an eine Partei (RDP) koppeln wolle, weil sie das früher ebenso mit der DTA und dann mit den Kongressdemokraten versucht habe. Nangoloh erklärte gestern, der Neutralität wegen habe er sich nicht als Wähler registrieren lassen. Er gehöre zu keiner Partei.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens verspricht sich Ya Nagoloh gute Chancen, denn das Kündigungsschreiben, mit dem die ECN der NGfM den zuvor zuerkannten Beobachterstatuts wieder streicht, "sei illegal und ungültig", denn der ECN-Vorsitzende Victor Tonchi könne sich weder auf einen entsprechenden Passus im Wahlgesetz noch auf die namibische Verfassung berufen. Paragraph 18 der Verfassung ("Administrative Gerechtigkeit") räumt einem Kläger das Recht auf "faire und vernünftige" Behandlung von Seiten öffentlicher Körperschaften ein, die nach dem Zivilrecht und nach ihren Statuten, beziehungsweise nach dem einschlägigen (Wahl)Gesetz zu handeln haben. "Ich bin mir zu 90% sicher, dass wir diesen Weg beschreiten werden."
Die ECN musste sich nach den vorigen Wahlen von 2004 zweimal vom Obergericht zur Transparenz sowie zu einer Nachzählung zurechtweisen lassen, weil sie den demokratischen Regeln ihrer eigenen Statuten nicht gefolgt war und Versäumnisse bei der Auszählung und Hantierung des Wahlmaterials nicht eingestehen wollte. Die Kritik an der doppelten, beziehungsweise mehrfachen Wählerregistrierung, an der Registrierung von Minderjährigen sowie an der Präsenz verstorbener Wähler auf der Wählerliste hat die ECN den Menschenrechtlern arg übelgenommen: "Der vorsätzliche Versuch, die Öffentlichkeit irrezuführen und das Wahlrecht mancher namibischer Bürger in Zweifel zu stellen, zeigt deutlich an dass Ihre Organisationen (sic) nicht länger als glaubwürdig, fair, transparent, ehrlich und als objektive Beobachter der Wahlen angesehen werden können." Die Veröffentlichung von über 100 doppelt registrierten Namen sowie von 130 minderjährigen Wählern sieht Tonchi als Diffamierung von Bürgern an, weil ihnen unterstellt werde, dass sie ihre Wählerkarte illegal erhalten hätten. Der ECN-Vorsitzende meint, dass diese Information über "Wähler" direkt oder indirekt auch Schlüsse zulasse, wie und wen sie wählen könnten. "Das kompromittiert ihr Wahlgeheimnis." Die ECN habe daher keine andere Wahl, als der NGfM mit sofortiger Wirkung den Beobachterstatus zu entziehen.
Zum öffentlichen Briefing, das die ECN am Montag für alle Wahlbeobachter abgehalten hat (AZ berichtete), war die NGfM bereits nicht mehr zugelassen. "Wir sind jetzt illegal von der ECN verbannt, die Wahlen in unserem Land zu beobachten." Nangoloh ist auch nicht mehr erstaunt, dass die ECN die NGfM an eine Partei (RDP) koppeln wolle, weil sie das früher ebenso mit der DTA und dann mit den Kongressdemokraten versucht habe. Nangoloh erklärte gestern, der Neutralität wegen habe er sich nicht als Wähler registrieren lassen. Er gehöre zu keiner Partei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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