ECN lässt Frist verstreichen
Die Wahlkommission (ECN) hat versäumt, am Freitag der Klage auf eine Annullierung der Parlamentswahl schriftlich zu erwidern. Über eine Verlängerung der vorher vereinbarten Frist will der Anwalt der Kläger nicht informiert worden sein.
Windhoek - Nach Einschätzung von Andrew Theunissen, dem Rechtsvertreter der klagenden Parteien RP und CoD, habe die ECN gegen die Auflagen des Gerichts verstoßen. So wies er darauf hin, die ECN habe das Obergericht am 17. Januar offiziell informiert, sich der Klage auf eine Annullierung der Stimmabgabe widersetzen zu wollen. Gemäß einer anschließend getroffenen Vereinbarung habe die ECN ab diesem Datum eine Frist von 14 Arbeitstagen gehabt, eine eidesstattliche Erwiderung auf den Annullierungs-Antrag einzureichen und darin die Beweisführung darzulegen, mit der sie sich gegen die Klage verteidigen wolle.
Theunissen zufolge sei er nicht über eine Verlängerung dieser Frist informiert worden und habe die ECN auch das Obergericht nicht um einen Aufschub gebeten. Vor diesem Hintergrund vermutet Theunissen eine Verzögerungstaktik auf Seiten der ECN, die ihm keine Gründe dafür genannt habe, warum sie die am Freitag verstrichene Frist nicht habe einhalten können.
Der Anwalt der ECN, Ray Goba ist von dieser Darstellung "überrascht". Wie er am Freitag auf Anfrage mitteilte, hätten sich die beteiligten Anwälte darauf verständigt, die Eingabefrist zu verlängern. "Es kann hier nicht von einem absichtlichen Versäumnis die Rede sein", sagte Goba und ergänzte: "Termin-Absprachen können grundsätzlich im Einvernehmen der Anwälte oder mit Zustimmung des Gerichts gelockert werden."
Goba zufolge werde die ECN im Laufe dieser Woche ihre schriftliche Erwiderung auf die Klage beim Gericht einreichen. Die Eingabe werde derzeit von Anwälten in Johannesburg vorbereitet.
Bisher steht nicht fest, ob das Obergericht nach Erhalt der ECN-Dokumente bereits einen Termin für den Prozessbeginn festlegen oder den klagenden Parteien vorher die Gelegenheit geben wird, ihrerseits auf die schriftliche Erwiderung der ECN zu reagieren. Die gerichtliche Auseinandersetzung geht auf angebliche Unregelmäßigkeiten bei der abgelaufenen Parlamentswahl zurück, die nach Einschätzung der RP und CoD das Ergebnis der Stimmabgaben beeinflusst haben.
Windhoek - Nach Einschätzung von Andrew Theunissen, dem Rechtsvertreter der klagenden Parteien RP und CoD, habe die ECN gegen die Auflagen des Gerichts verstoßen. So wies er darauf hin, die ECN habe das Obergericht am 17. Januar offiziell informiert, sich der Klage auf eine Annullierung der Stimmabgabe widersetzen zu wollen. Gemäß einer anschließend getroffenen Vereinbarung habe die ECN ab diesem Datum eine Frist von 14 Arbeitstagen gehabt, eine eidesstattliche Erwiderung auf den Annullierungs-Antrag einzureichen und darin die Beweisführung darzulegen, mit der sie sich gegen die Klage verteidigen wolle.
Theunissen zufolge sei er nicht über eine Verlängerung dieser Frist informiert worden und habe die ECN auch das Obergericht nicht um einen Aufschub gebeten. Vor diesem Hintergrund vermutet Theunissen eine Verzögerungstaktik auf Seiten der ECN, die ihm keine Gründe dafür genannt habe, warum sie die am Freitag verstrichene Frist nicht habe einhalten können.
Der Anwalt der ECN, Ray Goba ist von dieser Darstellung "überrascht". Wie er am Freitag auf Anfrage mitteilte, hätten sich die beteiligten Anwälte darauf verständigt, die Eingabefrist zu verlängern. "Es kann hier nicht von einem absichtlichen Versäumnis die Rede sein", sagte Goba und ergänzte: "Termin-Absprachen können grundsätzlich im Einvernehmen der Anwälte oder mit Zustimmung des Gerichts gelockert werden."
Goba zufolge werde die ECN im Laufe dieser Woche ihre schriftliche Erwiderung auf die Klage beim Gericht einreichen. Die Eingabe werde derzeit von Anwälten in Johannesburg vorbereitet.
Bisher steht nicht fest, ob das Obergericht nach Erhalt der ECN-Dokumente bereits einen Termin für den Prozessbeginn festlegen oder den klagenden Parteien vorher die Gelegenheit geben wird, ihrerseits auf die schriftliche Erwiderung der ECN zu reagieren. Die gerichtliche Auseinandersetzung geht auf angebliche Unregelmäßigkeiten bei der abgelaufenen Parlamentswahl zurück, die nach Einschätzung der RP und CoD das Ergebnis der Stimmabgaben beeinflusst haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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