ECN verteidigt Wahlergebnis
Die Wahlkommission (ECN) hat gestern der Klage auf eine Annullierung der Parlamentswahl entgegnet. Dabei räumt die ECN zwar Formfehler ein, wehrt sich aber energisch gegen die Schlussfolgerung, diese Mängel hätten den Ausgang der Stimmabgabe beeinflusst.
Windhoek - In der 70 Seiten starken Eingabe, der verschiedene Anhänge beigefügt sind, gibt Wahldirektor Philemon Kanime zu Protokoll, der Antrag auf eine Annullierung der Parlamentswahl basiere auf "Gerüchten, Meinungen und Spekulationen". Dementsprechend hätten die klagenden Parteien RP und CoD keinen Beweis dafür erbracht, dass die von ihnen angeführten Unregelmäßigkeiten eine Auswirkung auf das Endergebnis des Urnengangs gehabt haben.
So hebt er zunächst hervor, die Wahlgesetzgebung schreibe nicht vor, dass die bei Wahlen verwendeten Stimmzettel nummeriert sein müssten. Dies treffe nur für die Belegstreifen der Stimmzettel zu, auf denen (ähnlich wie beim Gegenabschnitt eines Scheckbuchs) die Registrierungsnummer der Wähler eingetragen wird. Die Vermutung der Kläger, nach der die fehlende Nummerierung der Stimmzettel dazu geführt habe, dass Stimmzettel unbemerkt hätten ausgetauscht werden können, basiere folglich auf "einer falschen Interpretation der Gesetzgebung".
Dem Vorwurf, es habe bei der Auszählung der Stimmen eine Vielzahl von Ungereimtheiten gegeben, entgegnet Kanime mit dem Hinweis darauf, alle beteiligten Parteien hätten bei der Auswertung der Stimmen anwesend sein und die statistische Erfassung der dabei errechneten Ergebnisse überwachen können. Gleichzeitig räumt er jedoch ein, es habe beim addieren einzelner Resultate "Rechenfehler" gegeben, die aber umgehend korrigiert und im Endergebnis korrekt reflektiert worden seien.
Des Weiteren verweist Kanime in seiner Eingabe detailliert auf verschiedene Sicherheitsvorkehrungen, die eine eventuelle Wahlfälschung "unwahrscheinlich" gemacht hätten. Dazu zähle die Anwesenheit von Polizisten und unabhängigen Beobachtern bei sämtlichen der Wahllokale, die Versiegelung der Wahlurnen, sowie die Überwachung der Stimmauszählung durch Vertreter der politischen Parteien. In diesem Zusammenhang erklärt er auch, dass sich die in einigen Bezirken erreichte Wahlbeteiligung von über 100 Prozent mit einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Briefstimmen erklären ließe und nicht grundsätzlich auf Betrug schließen lasse.
Ähnliches gelte für die Wahlunterlagen, zu denen die RP und CoD auf Anordnung des Gerichts Zugang erhalten hat und die sich nach Angaben der Kläger in einem chaotischen Zustand befinden. Dies führt Kanime darauf zurück, dass die Kläger "entgegen meiner Empfehlung" Dokumente kopiert hätten, die aus "unvollständigen Rohfassungen" von Arbeitsdokumenten bestanden und nur als administrative Orientierungshilfe für die ECN gedient hätten. Einige der Dokumente seien zwar auf Grund menschlichen Versagens falsch ausgefüllt worden. Dies stelle jedoch weder einen Verstoß gegen das Wahlgesetz, noch einen Beweis für mögliche Wahlfälschung dar.
Windhoek - In der 70 Seiten starken Eingabe, der verschiedene Anhänge beigefügt sind, gibt Wahldirektor Philemon Kanime zu Protokoll, der Antrag auf eine Annullierung der Parlamentswahl basiere auf "Gerüchten, Meinungen und Spekulationen". Dementsprechend hätten die klagenden Parteien RP und CoD keinen Beweis dafür erbracht, dass die von ihnen angeführten Unregelmäßigkeiten eine Auswirkung auf das Endergebnis des Urnengangs gehabt haben.
So hebt er zunächst hervor, die Wahlgesetzgebung schreibe nicht vor, dass die bei Wahlen verwendeten Stimmzettel nummeriert sein müssten. Dies treffe nur für die Belegstreifen der Stimmzettel zu, auf denen (ähnlich wie beim Gegenabschnitt eines Scheckbuchs) die Registrierungsnummer der Wähler eingetragen wird. Die Vermutung der Kläger, nach der die fehlende Nummerierung der Stimmzettel dazu geführt habe, dass Stimmzettel unbemerkt hätten ausgetauscht werden können, basiere folglich auf "einer falschen Interpretation der Gesetzgebung".
Dem Vorwurf, es habe bei der Auszählung der Stimmen eine Vielzahl von Ungereimtheiten gegeben, entgegnet Kanime mit dem Hinweis darauf, alle beteiligten Parteien hätten bei der Auswertung der Stimmen anwesend sein und die statistische Erfassung der dabei errechneten Ergebnisse überwachen können. Gleichzeitig räumt er jedoch ein, es habe beim addieren einzelner Resultate "Rechenfehler" gegeben, die aber umgehend korrigiert und im Endergebnis korrekt reflektiert worden seien.
Des Weiteren verweist Kanime in seiner Eingabe detailliert auf verschiedene Sicherheitsvorkehrungen, die eine eventuelle Wahlfälschung "unwahrscheinlich" gemacht hätten. Dazu zähle die Anwesenheit von Polizisten und unabhängigen Beobachtern bei sämtlichen der Wahllokale, die Versiegelung der Wahlurnen, sowie die Überwachung der Stimmauszählung durch Vertreter der politischen Parteien. In diesem Zusammenhang erklärt er auch, dass sich die in einigen Bezirken erreichte Wahlbeteiligung von über 100 Prozent mit einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Briefstimmen erklären ließe und nicht grundsätzlich auf Betrug schließen lasse.
Ähnliches gelte für die Wahlunterlagen, zu denen die RP und CoD auf Anordnung des Gerichts Zugang erhalten hat und die sich nach Angaben der Kläger in einem chaotischen Zustand befinden. Dies führt Kanime darauf zurück, dass die Kläger "entgegen meiner Empfehlung" Dokumente kopiert hätten, die aus "unvollständigen Rohfassungen" von Arbeitsdokumenten bestanden und nur als administrative Orientierungshilfe für die ECN gedient hätten. Einige der Dokumente seien zwar auf Grund menschlichen Versagens falsch ausgefüllt worden. Dies stelle jedoch weder einen Verstoß gegen das Wahlgesetz, noch einen Beweis für mögliche Wahlfälschung dar.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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