ECN verteidigt Wahlgeräte
Wahlkommission versucht Sorgen von EVM-Kritikern zu entkräften
Von Marc Springer, Windhoek
Wie die Vorsitzende der ECN, Notemba Tjipueja, gestern bei einer Pressekonferenz betonte, läge derlei Sorgen der „Irrtum“ zu Grunde, dass die Wahlgeräte keine analoge Prüfung der auf ihnen abgegebenen Stimmen ermöglichen würden. Tatsächlich jedoch seien die Geräte so konzipiert, dass sie einen Papierausdruck aller digital erfassten Stimmen erzeugen könnten, auf dem sich rekonstruieren lasse, wie viele Stimmberechtigte auf einem jeweiligen EVM für welche Partei gewählt hätten.
Im Falle eines Disputs über das Wahlergebnis, sei also eine analoge Nachzählung aller abgegebenen Stimmen möglich, sofern dies vom Obergericht angeordnet werde. Dass die EVM nicht für jede abgegebene Stimmen einen individuellen Papierbeleg produzieren würden, bedeute folglich nicht, dass sich die Stimmabgabe rein digital vollziehe und nicht nachträglich anhand von Papierbelegen überprüfen lasse.
Tjipueja zufolge sei die Klausel des Wahlgesetzes bisher nicht in Kraft, die vorschreibe, dass zwecks Gegenkontrolle für jede digital abgegebene Stimme ein Papierausdruck erzeugt werden müsse. Dass dies bei der heute stattfinden Wahl nicht der Fall sein werde, sei folglich weder rechtswidrig noch ein Hinweis auf mögliche Manipulationsabsichten.
Obwohl die ECN bestrebt sei, die digitale Erfassung aller abgegebenen Stimmen durch eine zusätzliche „Papierspur“ abzusichern, sei es dafür „zu früh“. Das habe man bei einem Besuch der indischen Firma Baharat erkannt, die die EVM herstellt und von der sich eine Delegation der ECN habe erklären lassen, was für eine sogenannte VVPAT-Absicherung (Voter verifiable paper audit trail) notwendig wäre.
Die relevante Vorführung der Firma sei jedoch „nicht überzeugend“ gewesen und habe offenbart, dass die Zusatzgeräte, die für einen Papierausdruck aller abgegebenen Stimmen notwendig wären, „inhärente Defekte“ hätten. Deshalb habe sich die ECN dagegen entschieden, diese Geräte anzuschaffen und bei der Wahl einzusetzen.
Wahldirektor Theo Mujoro bemühte sich ebenfalls, Kritiker der EVM von deren Zuverlässigkeit zu überzeugen. So hob er hervor, dass es seit Anschaffung der Geräte im Jahre 2014 keinen einzigen Störfall eines EVM gegeben habe. Die Skepsis gegenüber den Wahlgeräten könne er sich folglich nur durch die „Fehleinschätzung“ erklären, dass diese „technologisch komplex“ und deshalb störanfällig seien.
Tatsächlich jedoch seien die EVM „robust und widerstandsfähig“ und von ihrer Komplexität mit einem Taschenrechner vergleichbar. Im Prinzip würden die Geräte lediglich den mechanischen Vorgang eines Knopfdrucks in ein digitales Signal verwandeln bzw. den individuellen Wählerwillen elektronisch einer Partei zuordnen.
Die EVM seien folglich nicht mit Computern oder Handys vergleichbar und im Gegensatz zu diesen weit weniger fehleranfällig. Dies gelte auch für unvorhergesehene Ereignisse wie Stromausfälle. Schließlich seien die EVM batteriebetrieben und vor solchen Eventualitäten gefeit.
Nach Angaben von Tjipueja habe die ECN zwischen dem 9. und 24. September 6080 EVM überprüft von denen bei der Wahl 2540 Stück zum Einsatz kommen würden. Bei der Überprüfung der Funktionsfähigkeit seien sämtliche von früheren Wahlen gespeicherte Daten in Anwesenheit der Polizei und politischer Parteien gelöscht worden. Damit habe die ECN einer gesetzlichen Vorschrift entsprochen und den Grundstein für „freie, faire und transparente Wahlen“ gelegt.
Wie die Vorsitzende der ECN, Notemba Tjipueja, gestern bei einer Pressekonferenz betonte, läge derlei Sorgen der „Irrtum“ zu Grunde, dass die Wahlgeräte keine analoge Prüfung der auf ihnen abgegebenen Stimmen ermöglichen würden. Tatsächlich jedoch seien die Geräte so konzipiert, dass sie einen Papierausdruck aller digital erfassten Stimmen erzeugen könnten, auf dem sich rekonstruieren lasse, wie viele Stimmberechtigte auf einem jeweiligen EVM für welche Partei gewählt hätten.
Im Falle eines Disputs über das Wahlergebnis, sei also eine analoge Nachzählung aller abgegebenen Stimmen möglich, sofern dies vom Obergericht angeordnet werde. Dass die EVM nicht für jede abgegebene Stimmen einen individuellen Papierbeleg produzieren würden, bedeute folglich nicht, dass sich die Stimmabgabe rein digital vollziehe und nicht nachträglich anhand von Papierbelegen überprüfen lasse.
Tjipueja zufolge sei die Klausel des Wahlgesetzes bisher nicht in Kraft, die vorschreibe, dass zwecks Gegenkontrolle für jede digital abgegebene Stimme ein Papierausdruck erzeugt werden müsse. Dass dies bei der heute stattfinden Wahl nicht der Fall sein werde, sei folglich weder rechtswidrig noch ein Hinweis auf mögliche Manipulationsabsichten.
Obwohl die ECN bestrebt sei, die digitale Erfassung aller abgegebenen Stimmen durch eine zusätzliche „Papierspur“ abzusichern, sei es dafür „zu früh“. Das habe man bei einem Besuch der indischen Firma Baharat erkannt, die die EVM herstellt und von der sich eine Delegation der ECN habe erklären lassen, was für eine sogenannte VVPAT-Absicherung (Voter verifiable paper audit trail) notwendig wäre.
Die relevante Vorführung der Firma sei jedoch „nicht überzeugend“ gewesen und habe offenbart, dass die Zusatzgeräte, die für einen Papierausdruck aller abgegebenen Stimmen notwendig wären, „inhärente Defekte“ hätten. Deshalb habe sich die ECN dagegen entschieden, diese Geräte anzuschaffen und bei der Wahl einzusetzen.
Wahldirektor Theo Mujoro bemühte sich ebenfalls, Kritiker der EVM von deren Zuverlässigkeit zu überzeugen. So hob er hervor, dass es seit Anschaffung der Geräte im Jahre 2014 keinen einzigen Störfall eines EVM gegeben habe. Die Skepsis gegenüber den Wahlgeräten könne er sich folglich nur durch die „Fehleinschätzung“ erklären, dass diese „technologisch komplex“ und deshalb störanfällig seien.
Tatsächlich jedoch seien die EVM „robust und widerstandsfähig“ und von ihrer Komplexität mit einem Taschenrechner vergleichbar. Im Prinzip würden die Geräte lediglich den mechanischen Vorgang eines Knopfdrucks in ein digitales Signal verwandeln bzw. den individuellen Wählerwillen elektronisch einer Partei zuordnen.
Die EVM seien folglich nicht mit Computern oder Handys vergleichbar und im Gegensatz zu diesen weit weniger fehleranfällig. Dies gelte auch für unvorhergesehene Ereignisse wie Stromausfälle. Schließlich seien die EVM batteriebetrieben und vor solchen Eventualitäten gefeit.
Nach Angaben von Tjipueja habe die ECN zwischen dem 9. und 24. September 6080 EVM überprüft von denen bei der Wahl 2540 Stück zum Einsatz kommen würden. Bei der Überprüfung der Funktionsfähigkeit seien sämtliche von früheren Wahlen gespeicherte Daten in Anwesenheit der Polizei und politischer Parteien gelöscht worden. Damit habe die ECN einer gesetzlichen Vorschrift entsprochen und den Grundstein für „freie, faire und transparente Wahlen“ gelegt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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