ECN widersetzt sich Wahlklage
Windhoek - Die Wahlkommission (ECN) hat das Obergericht gestern schriftlich von ihrer Absicht informiert, die Klage der RP und CoD auf eine Annullierung der Parlamentswahl erwidern zu wollen.
Nachdem die ECN nun vor Ablauf der gestern verstrichenen Frist formal angekündigt hat, die Klage zu verteidigen, hat sie jetzt bis zum 7. Februar Zeit, in einer eidesstattlichen Erklärung die Grundlage ihrer Beweisführung darzulegen. Danach wird das Obergericht einen Termin für den Anfang der Verhandlung festlegen, die voraussichtlich Mitte Februar beginnen wird.
Der Prozess geht auf einen Gerichtsantrag der RP und CoD zurück, nach der es bei der Parlamentswahl im November weit verbreitete Unregelmäßigkeiten gegeben habe, die das Ergebnis der Stimmabgabe beeinflusst haben könnten.
Nachdem die ECN nun vor Ablauf der gestern verstrichenen Frist formal angekündigt hat, die Klage zu verteidigen, hat sie jetzt bis zum 7. Februar Zeit, in einer eidesstattlichen Erklärung die Grundlage ihrer Beweisführung darzulegen. Danach wird das Obergericht einen Termin für den Anfang der Verhandlung festlegen, die voraussichtlich Mitte Februar beginnen wird.
Der Prozess geht auf einen Gerichtsantrag der RP und CoD zurück, nach der es bei der Parlamentswahl im November weit verbreitete Unregelmäßigkeiten gegeben habe, die das Ergebnis der Stimmabgabe beeinflusst haben könnten.
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Allgemeine Zeitung
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