ECN: Wiedereinführung manueller Stimmzettel
Windhoek (sb) - Am Freitag fand eine Pressekonferenz der Wahlkommission ECN statt, die über das weitere Verfahren bei den Kommunalwahlen Ende des Jahres aufklären wollte. Die Vorsitzende der Wahlkommission, Notemba Tjipueja, gab bekannt, dass der Wahltag für die Regionalrats- und Kommunalwahlen für den 25. November 2020 angesetzt sei. „Wir werden unsere Strategie dennoch gemäß der nationalen COVID-19-Richtlinien ausrichten, die von den zuständigen Behörden bekanntgegeben werden“, so Tjipueja.
Das ECN habe sich laut der Vorsitzenden dazu entschlossen, für die diesjährigen Kommunalwahlen wieder manuelle Stimmzettel einzusetzen. Das Gerichtsurteil vom Obersten Gerichtshof im Februar dieses Jahres sei deutlich, sodass eine Wahl bei Einsatz von elektronischen Wahlmaschinen (EVMs) ohne Dokumentarnachweis (VVPAT), ungültig sei (AZ berichtete).
„Das ECN möchte darauf hinweisen, dass die Kosten für die Anschaffung der VVPAT-Geräte auf knapp 133 Millionen Namibia-Dollar geschätzt werden“, so Tjipueja. Die Wahlkommission sei der Ansicht, dass Namibia angesichts mehrerer konkurrierender Prioritäten, die durch COVID-19 noch verstärkt werden, derzeit nicht in der Lage sei, die Anschaffung der VVPAT-Geräte zu finanzieren. Des Weiteren erfordere die Stimmabgabe durch den Einsatz von EMVs eine erhebliche Berührung der Geräte, was eine Verbreitung von COVID-19 verursachen könne.
Wichtigstes Ziel für die bevorstehenden Wahlen sei die Aufklärung der Wähler. Aus diesem Grund wolle das ECN ab Mitte Juli ein landesweites Aufklärungsprogramm einführen. Dabei soll es besonders um den Gebrauch von Stimmzetteln gehen. „Die Wiedereinführung des manuellen Wahlsystems erfordert einen Sinneswandel. Wir müssen sicherstellen, dass alle registrierten Wähler ihre Stimme vertraulich abgeben können und die Zahl der abgelehnten Stimmzettel verringert wird.“
Die Vorsitzende wies noch darauf hin, dass es beunruhigende Berichte gebe, wonach sich Personen als Mitglieder der ECN ausgeben und registrierte Wähler nach ihren Angaben befragen würden. Dies sei eine Straftat und „Mitglieder der Öffentlichkeit sollen in einem solchen Fall unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten“, schloss sie.
Das ECN habe sich laut der Vorsitzenden dazu entschlossen, für die diesjährigen Kommunalwahlen wieder manuelle Stimmzettel einzusetzen. Das Gerichtsurteil vom Obersten Gerichtshof im Februar dieses Jahres sei deutlich, sodass eine Wahl bei Einsatz von elektronischen Wahlmaschinen (EVMs) ohne Dokumentarnachweis (VVPAT), ungültig sei (AZ berichtete).
„Das ECN möchte darauf hinweisen, dass die Kosten für die Anschaffung der VVPAT-Geräte auf knapp 133 Millionen Namibia-Dollar geschätzt werden“, so Tjipueja. Die Wahlkommission sei der Ansicht, dass Namibia angesichts mehrerer konkurrierender Prioritäten, die durch COVID-19 noch verstärkt werden, derzeit nicht in der Lage sei, die Anschaffung der VVPAT-Geräte zu finanzieren. Des Weiteren erfordere die Stimmabgabe durch den Einsatz von EMVs eine erhebliche Berührung der Geräte, was eine Verbreitung von COVID-19 verursachen könne.
Wichtigstes Ziel für die bevorstehenden Wahlen sei die Aufklärung der Wähler. Aus diesem Grund wolle das ECN ab Mitte Juli ein landesweites Aufklärungsprogramm einführen. Dabei soll es besonders um den Gebrauch von Stimmzetteln gehen. „Die Wiedereinführung des manuellen Wahlsystems erfordert einen Sinneswandel. Wir müssen sicherstellen, dass alle registrierten Wähler ihre Stimme vertraulich abgeben können und die Zahl der abgelehnten Stimmzettel verringert wird.“
Die Vorsitzende wies noch darauf hin, dass es beunruhigende Berichte gebe, wonach sich Personen als Mitglieder der ECN ausgeben und registrierte Wähler nach ihren Angaben befragen würden. Dies sei eine Straftat und „Mitglieder der Öffentlichkeit sollen in einem solchen Fall unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten“, schloss sie.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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