Ehemalige NaDS-Buchhalterin Mattle verurteilt
Windhoek - In der Zivilklage der Namibisch-Deutschen Stiftung für kulturelle Zusammenarbeit (NaDS/Goethezentrum Windhoek) gegen die ehemalige Buchhalterin der Stiftung, hat das Obergericht in Windhoek am Montag ein Urteil gefällt.
Wegen erwiesenem Betrug muss Adele Mattle 300000 Namibia-Dollar an die NaDS zahlen. In den nächsten Tagen soll vom Gericht ein Pfändungsbefehl (Warrant of execution) ausgereicht werden. Sollte Mattle den Betrag nicht zahlen könne, werde ein Gerichtsvollstrecker ihr bewegliches Eigentum beschlagnahmen und zwangsversteigern, so NaDS-Geschäftsführer Stephan Mühr.
Dies ist das erste Urteil gegen die ehemalige Buchhalterin der NaDS, die Gelder der Stiftung in Höhe von rund N$ 600000 veruntreut haben soll. Die NaDS hatte ein Zivilverfahren gegen die einstige Mitarbeiterin angestrengt, nachdem sich im Februar diesen Jahres der Verdacht auf Betrug erhärtet hatte. Des Weiteren läuft ein Strafverfahren gegen Mattle, das am 30. September im Windhoeker Magistratsgericht fortgesetzt werden soll. Außerdem hat die NaDS noch eine Zivilklage gegen die Commercial Bank of Namibia eingereicht, der sie vorwirft, ihre Vertragsaufgaben nicht wahrgenommen zu haben. Die Bank soll Schecks der Stiftung mit von Mattle gefälschten Unterschriften angenommen haben.
Laut NaDS-Geschäftsführer Stephan Mühr konnte Mattle in dem Zivilverfahren u.a. nachgewiesen werden, Unterschriften auf einer Reihe von Schecks gefälscht sowie auf Rechnung der NaDS bei mehreren Geschäften eingekauft zu haben. Mattle war von Oktober 2000 bis zu ihrer Suspendierung im Februar diesen Jahres Buchhalterin der Stiftung. Sie wird von Ivo Dos Santos vom Windhoeker Anwaltsbüro Gorge Neves vertreten; die NaDS repräsentiert Hartmut Ruppel von der Anwaltskanzlei Lorentz & Bone.
Wegen erwiesenem Betrug muss Adele Mattle 300000 Namibia-Dollar an die NaDS zahlen. In den nächsten Tagen soll vom Gericht ein Pfändungsbefehl (Warrant of execution) ausgereicht werden. Sollte Mattle den Betrag nicht zahlen könne, werde ein Gerichtsvollstrecker ihr bewegliches Eigentum beschlagnahmen und zwangsversteigern, so NaDS-Geschäftsführer Stephan Mühr.
Dies ist das erste Urteil gegen die ehemalige Buchhalterin der NaDS, die Gelder der Stiftung in Höhe von rund N$ 600000 veruntreut haben soll. Die NaDS hatte ein Zivilverfahren gegen die einstige Mitarbeiterin angestrengt, nachdem sich im Februar diesen Jahres der Verdacht auf Betrug erhärtet hatte. Des Weiteren läuft ein Strafverfahren gegen Mattle, das am 30. September im Windhoeker Magistratsgericht fortgesetzt werden soll. Außerdem hat die NaDS noch eine Zivilklage gegen die Commercial Bank of Namibia eingereicht, der sie vorwirft, ihre Vertragsaufgaben nicht wahrgenommen zu haben. Die Bank soll Schecks der Stiftung mit von Mattle gefälschten Unterschriften angenommen haben.
Laut NaDS-Geschäftsführer Stephan Mühr konnte Mattle in dem Zivilverfahren u.a. nachgewiesen werden, Unterschriften auf einer Reihe von Schecks gefälscht sowie auf Rechnung der NaDS bei mehreren Geschäften eingekauft zu haben. Mattle war von Oktober 2000 bis zu ihrer Suspendierung im Februar diesen Jahres Buchhalterin der Stiftung. Sie wird von Ivo Dos Santos vom Windhoeker Anwaltsbüro Gorge Neves vertreten; die NaDS repräsentiert Hartmut Ruppel von der Anwaltskanzlei Lorentz & Bone.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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