Ehemalige Wahlbeamte vor Gericht
Windhoek - Im nächsten Jahr wird die Verhandlung gegen zwei Mitglieder der Führungsebene der Partei RDP, Magnus Nangombe und Philemon Kanime, und dem Ex-Systemverantwortlichen der namibischen Wahlkommission (ECN), Nico Mingelius, beginnen. Dem Trio wird unter anderem Wahlbetrug vorgeworfen.
Am vergangenen Freitag wurden die drei Angeklagten vor das Regionalgericht Katutura geladen. Richter Sarel Jacobs vertagte den Prozess auf den 25. Januar 2010. Dann wird die Verhandlung beginnen und bis zum 27. Januar 2010 andauern. Nangombe wird von Rechtsanwalt Albert Strydom verteidigt, derweil Anwalt Chris Barnard die anderen zwei Angeklagten vertritt.
Jeweils Nangombe und Mingelius wird Fälschung und Täuschung vorgeworfen. Alle drei müssen sich zudem wegen Betrugs verantworten. Laut Anklageschrift sollen Nangombe und Mingelius Wahlbetrug begangen haben und zwischen dem 6. und 19. Februar 2008 ein Wahlformular gefälscht haben. Im zweiten Anklagepunkt wird ihnen vorgeworfen, zwischen dem genannten Zeitraum ein gefälschtes Wahlformular bei der Wahlkommission als gültig erklärt zu haben. Im letzten Anklagepunkt wird dem Trio vorgeworfen, dass sich Nangombe für die Wahlen in Omuthiya nicht legal registriert haben soll. Nangombe habe kein gültiges Wahlverzeichnis benutzt, heißt es.
Die Partei RDP hat sich zu diesen Vorwürfen geäußert und ihre Empörung deutlich zum Ausdruck gebracht: "Diese Angelegenheit ist politisch motiviert und fügt unseren beiden Mitgliedern großen Schaden zu", heißt es in der Erklärung. Und weiter: "Wir wissen, dass die führende Partei (SWAPO) seit der Gründung unserer Partei an die Gurgel des Genossen Kanime wollte und die Entscheidung, ihn strafrechtlich zu verfolgen, nichts anderes als eine politische Hexenjagd ist." Die RDP sieht diese Vorwürfe dennoch als sehr ernst an und respektiert die Justiz. Es sei die Pflicht des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen. "Die RDP bleibt vereint hinter ihren zwei Führern", heißt es abschließend.
Am vergangenen Freitag wurden die drei Angeklagten vor das Regionalgericht Katutura geladen. Richter Sarel Jacobs vertagte den Prozess auf den 25. Januar 2010. Dann wird die Verhandlung beginnen und bis zum 27. Januar 2010 andauern. Nangombe wird von Rechtsanwalt Albert Strydom verteidigt, derweil Anwalt Chris Barnard die anderen zwei Angeklagten vertritt.
Jeweils Nangombe und Mingelius wird Fälschung und Täuschung vorgeworfen. Alle drei müssen sich zudem wegen Betrugs verantworten. Laut Anklageschrift sollen Nangombe und Mingelius Wahlbetrug begangen haben und zwischen dem 6. und 19. Februar 2008 ein Wahlformular gefälscht haben. Im zweiten Anklagepunkt wird ihnen vorgeworfen, zwischen dem genannten Zeitraum ein gefälschtes Wahlformular bei der Wahlkommission als gültig erklärt zu haben. Im letzten Anklagepunkt wird dem Trio vorgeworfen, dass sich Nangombe für die Wahlen in Omuthiya nicht legal registriert haben soll. Nangombe habe kein gültiges Wahlverzeichnis benutzt, heißt es.
Die Partei RDP hat sich zu diesen Vorwürfen geäußert und ihre Empörung deutlich zum Ausdruck gebracht: "Diese Angelegenheit ist politisch motiviert und fügt unseren beiden Mitgliedern großen Schaden zu", heißt es in der Erklärung. Und weiter: "Wir wissen, dass die führende Partei (SWAPO) seit der Gründung unserer Partei an die Gurgel des Genossen Kanime wollte und die Entscheidung, ihn strafrechtlich zu verfolgen, nichts anderes als eine politische Hexenjagd ist." Die RDP sieht diese Vorwürfe dennoch als sehr ernst an und respektiert die Justiz. Es sei die Pflicht des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen. "Die RDP bleibt vereint hinter ihren zwei Führern", heißt es abschließend.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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