Loading svg Please wait while we translate the article
Ehemaliger Richter endgültig entlastet
Ehemaliger Richter endgültig entlastet

Ehemaliger Richter endgültig entlastet

Oberstes Gericht befreit Teek final vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs
Nina Cerezo
Von Marc Springer, Windhoek

Der inzwischen 71-Jährige nahm das am Montag ergangene Urteil des Obersten Gerichts mit großer Erleichterung und Genugtuung entgegen. Nachdem die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen seinen früheren Freispruch in höchster Instanz verworfen worden war, erklärte er gegenüber Reportern, es sei ihm endlich Gerechtigkeit wiederfahren, nachdem er über 13 Jahre lang „kopfüber gekreuzigt“ worden sei. Nun wolle er weiter auf Entschädigung für die angeblich böswillige Strafverfolgung gegen ihn klagen.

Teek war beschuldigt, am Abend des 28. Januar 2005 zwei minderjährige Mädchen aus Katutura verschleppt und zu seiner Kleinsiedlung bei Brakwater außerhalb von Windhoek verbracht zu haben. Dort soll er ihnen Alkohol verabreicht, ihnen einen pornografischen Film gezeigt, sich vor ihnen entkleidet, sie sexuell belästigt und eines der Mädchen unsittlich berührt haben. Teek hatte durchgehend beteuert, er habe die zwei Mädchen in Katutura mit seinem Wagen aufgeladen, da sie hungrig und verschmutzt gewirkt hätten und er ihnen bei sich zu Hause etwas zu essen habe geben wollen. Im Verlaufe des Abends sei er dort eingeschlafen und habe die Kinder deshalb erst am nächsten Morgen zurückgebracht.

Teek war zunächst im Juli 2006 aus Mangel an Beweisen vorzeitig freigesprochen worden. Nachdem die Anklage erfolgreich gegen dieses Urteil in höherer Instanz Berufung eingelegt hatte, wurde der Fall zur weiteren Verhandlung ans Obergericht zurückverwiesen und Teek dort von dem südafrikanischen Richter Ronnie Bosielo am 16. Dezember 2010 erneut freigesprochen.

Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zeugenaussagen der mutmaßlichen Opfer Q. und T. (damals neun und zehn Jahre alt) für eine Verurteilung des Angeklagten zu „lückenhaft, ungenau, widersprüchlich, unglaubwürdig und unzuverlässig“ gewesen seien. Außerdem hatte er betont, dass die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall derart „defekt, unprofessionell, dilettantisch und unsachgemäß“ gewesen seien, dass die Beweislage für einen Schuldspruch nicht ausgereicht habe.

Staatsanwältin Innocentia Nyoni hatte ihre erneute Berufung gegen dieses Urteil damit begründet, dass zumindest der Vorwurf der Entführung zweifelsfrei belegt sei. Schließlich habe Teek die beiden Mädchen nachweislich ohne Zustimmung der Eltern aus Katutura verschleppt und sie damit der Aufsicht und dem Schutz ihrer Erziehungsberechtigten entzogen. Unabhängig davon, was anschließend geschehen sei, habe er die Kinder damit ihrer Freiheit beraubt und sich strafbar gemacht.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 23° | 38° Rundu: 24° | 35° Eenhana: 23° | 35° Oshakati: 25° | 34° Ruacana: 24° | 35° Tsumeb: 22° | 33° Otjiwarongo: 20° | 32° Omaruru: 22° | 36° Windhoek: 21° | 33° Gobabis: 23° | 34° Henties Bay: 15° | 19° Swakopmund: 15° | 16° Walvis Bay: 14° | 23° Rehoboth: 21° | 34° Mariental: 21° | 36° Keetmanshoop: 18° | 36° Aranos: 22° | 36° Lüderitz: 15° | 26° Ariamsvlei: 18° | 36° Oranjemund: 14° | 22° Luanda: 24° | 25° Gaborone: 22° | 36° Lubumbashi: 17° | 34° Mbabane: 18° | 32° Maseru: 15° | 32° Antananarivo: 17° | 29° Lilongwe: 22° | 35° Maputo: 22° | 36° Windhoek: 21° | 33° Cape Town: 16° | 23° Durban: 20° | 26° Johannesburg: 18° | 33° Dar es Salaam: 26° | 32° Lusaka: 22° | 36° Harare: 20° | 31° #REF! #REF!