Ehepaar scheitert mit Eilantrag
Windhoek (kk/sno) - Der südafrikanische Staatsbürger Cedric Nieuwoudt und seine amerikanische Ehefrau Karin Brody Nieuwoudt haben einen Eilantrag gegen die Vereinigung der Hauseigentümer vom Finkenstein-Estate, außerhalb von Windhoek, beim Obergericht eingereicht und sind damit gescheitert.
Das Ehepaar ist seit geraumer Zeit in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt, welche damit begannen, dass die Vereinigung der Hauseigentümer das Ehepaar verklagte, weil diese ein Gästehaus aus ihrer Residenz auf dem Finkenstein-Estate betrieben hatten. Nach Angaben der Vereinigung der Hauseigentümer ist es jedem untersagt, jegliche Geschäftsaktivitäten und Unternehmen vom Finkenstein-Landgut aus zu betreiben. Die relevanten Vereinigungs-Statuten wurden mit der Klage beim Gericht eingereicht. Die Nieuwoudts haben als Gegenargument behauptet, dass sie kein Einverständnis vom Finkenstein-Estate brauchten.
Richter Nate Ndauendapo hat am 12. Juni 2020 in einem offiziellen Gerichtsbeschluss entschieden, dass das Ehepaar seine Tätigkeiten einstellen und die Rechtskosten der Kläger übernehmen müsse.
Bei dem Eilantrag in der vergangenen Woche geht es nun darum, dass die Nieuwoudts ihre Sicherheits-Vorauszahlung im Wert von 53 969 N$ zurückerstattet haben wollen.
Cedric Nieuwoudt hatte währen der Anhörung gemeint, dass die Vereinigung der Hauseigentümer ohne keinen rechtlichen Bestand habe, da es kein Gründungsdokument oder jegliche andere Beweise dazu gebe.
„Ich bitte das Obergericht mir zu helfen. Sie sind dabei, mein Leben zu zerstören. Sie sind damit beschäftigt, mir mein Geld abzuknüpfen und das von einer Vereinigung, die in Wirklichkeit nicht existiert,“ soll Nieuwoudt während des Verhörs gesagt haben. Darauf fragte ihn Richter Ndauendapo, wen der denn heute verklage, wenn es die Vereinigung der Hauseigentümer nach seiner Meinung nicht wirkliche gebe.
Richter Ndauendapo meinte dazu, „ Ich habe ein Haufen Arbeit heute verschoben, damit ich mir Ihre Sache anhören kann. So… bitte erklären Sie mir jetzt, warum diese Sache so dringend sein soll?“.
Der Richter hatte, nachdem er keinen triftigen Grund für den Eilantag von Nieuwoudt in Erfahrung bringen konnte, den Fall vom Register streichen lassen und die Antragsteller verpflichtet, die Rechtskosten der Angeklagten zu begleichen.
Die Finkenstein-Estate-Vereinigung der Hauseigentümers wird durch Rechtsanwalt Konrad Marais vertreten.
Das Ehepaar ist seit geraumer Zeit in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt, welche damit begannen, dass die Vereinigung der Hauseigentümer das Ehepaar verklagte, weil diese ein Gästehaus aus ihrer Residenz auf dem Finkenstein-Estate betrieben hatten. Nach Angaben der Vereinigung der Hauseigentümer ist es jedem untersagt, jegliche Geschäftsaktivitäten und Unternehmen vom Finkenstein-Landgut aus zu betreiben. Die relevanten Vereinigungs-Statuten wurden mit der Klage beim Gericht eingereicht. Die Nieuwoudts haben als Gegenargument behauptet, dass sie kein Einverständnis vom Finkenstein-Estate brauchten.
Richter Nate Ndauendapo hat am 12. Juni 2020 in einem offiziellen Gerichtsbeschluss entschieden, dass das Ehepaar seine Tätigkeiten einstellen und die Rechtskosten der Kläger übernehmen müsse.
Bei dem Eilantrag in der vergangenen Woche geht es nun darum, dass die Nieuwoudts ihre Sicherheits-Vorauszahlung im Wert von 53 969 N$ zurückerstattet haben wollen.
Cedric Nieuwoudt hatte währen der Anhörung gemeint, dass die Vereinigung der Hauseigentümer ohne keinen rechtlichen Bestand habe, da es kein Gründungsdokument oder jegliche andere Beweise dazu gebe.
„Ich bitte das Obergericht mir zu helfen. Sie sind dabei, mein Leben zu zerstören. Sie sind damit beschäftigt, mir mein Geld abzuknüpfen und das von einer Vereinigung, die in Wirklichkeit nicht existiert,“ soll Nieuwoudt während des Verhörs gesagt haben. Darauf fragte ihn Richter Ndauendapo, wen der denn heute verklage, wenn es die Vereinigung der Hauseigentümer nach seiner Meinung nicht wirkliche gebe.
Richter Ndauendapo meinte dazu, „ Ich habe ein Haufen Arbeit heute verschoben, damit ich mir Ihre Sache anhören kann. So… bitte erklären Sie mir jetzt, warum diese Sache so dringend sein soll?“.
Der Richter hatte, nachdem er keinen triftigen Grund für den Eilantag von Nieuwoudt in Erfahrung bringen konnte, den Fall vom Register streichen lassen und die Antragsteller verpflichtet, die Rechtskosten der Angeklagten zu begleichen.
Die Finkenstein-Estate-Vereinigung der Hauseigentümers wird durch Rechtsanwalt Konrad Marais vertreten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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