Eilantrag gegen Ministerium scheitert
Windhoek - Der aus Südafrika stammende Bankier André Johannes Venter ist mit einem Eilantrag gegen das Innenministerium gescheitert, das eine weitere Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis abgelehnt hat. Obwohl Venter inzwischen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung angeboten wurde, wird dieser nun vermutlich das Land verlassen müssen.
Venter ist seit dem 1. Juli 2006 bei der Nedbank als Leiter der Abteilung für Risikobewertung angestellt. Seitdem wurde seine Arbeitserlaubnis drei Mal unter der Bedingung verlängert, dass die Nedbank in der Zwischenzeit einen namibischen Nachfolger für ihn anlernt und dem Innenministerium regelmäßig über die dabei gemachten Fortschritte schriftlich Bericht erstattet. Nachdem das Innenministerium die Arbeitserlaubnis von Venter zuletzt bis zum 30. Juni 2011 verlängert hatte, wurde ihm am 8. Juli mitgeteilt, dass eine weitere Verlängerung nicht möglich sei und er binnen 30 Tagen das Land verlassen müsse.
In einer eidesstattlichen Erklärung des geschäftsführenden Direktors der Nedbank, Erastus Hoveka, weist dieser darauf hin, die Dienste von Venter seien "absolut unverzichtbar", weil die Nedbank keinen Nachfolger mit ähnlicher Erfahrung und Qualifikation gefunden habe, der ihn ersetzen könne. Dieser Umstand werde durch die Tatsache erschwert, dass die Abteilung für Risikobewertung derzeit nur fünf von neun Planstellen besetzt seien, was die "Wettbewerbsfähigkeit" der Nedbank stark gefährde.
Bei der gestrigen Verhandlung des Eilantrags hob der Anwalt des beklagten Innenministeriums, Dennis Khama, hervor, die angebliche Dringlichkeit des Eilantrages sei von den Antragstellern selbst verschuldet. Schließlich hätten diese seit 2006 gewusst, dass die Arbeitsgenehmigungen für Venter befristet seien und dieser durch einen Namibier ersetzt werden müsse. Außerdem betonte er, dass die Nedbank weder den Posten von Venter annonciert noch das Innenministerium wie vorgeschrieben über die Fortschritte bei der Ausbildung eines namibischen Nachfolgers informiert habe.
Dieser Sachverhalt scheint Richter Louis Muller dazu bewogen zu haben, den Eilantrag abzuweisen. Venter wird nun also vermutlich das Land verlassen müssen, da er nach Angaben seines Anwalts Phillip Barnard ohne die Arbeit bei der Nedbank nicht den Unterhalt seiner Familie finanzieren könne, bis seine Klage gegen das Innenministerium in der noch ausstehenden Hauptverhandlung endgültig entschieden ist.
Venter ist seit dem 1. Juli 2006 bei der Nedbank als Leiter der Abteilung für Risikobewertung angestellt. Seitdem wurde seine Arbeitserlaubnis drei Mal unter der Bedingung verlängert, dass die Nedbank in der Zwischenzeit einen namibischen Nachfolger für ihn anlernt und dem Innenministerium regelmäßig über die dabei gemachten Fortschritte schriftlich Bericht erstattet. Nachdem das Innenministerium die Arbeitserlaubnis von Venter zuletzt bis zum 30. Juni 2011 verlängert hatte, wurde ihm am 8. Juli mitgeteilt, dass eine weitere Verlängerung nicht möglich sei und er binnen 30 Tagen das Land verlassen müsse.
In einer eidesstattlichen Erklärung des geschäftsführenden Direktors der Nedbank, Erastus Hoveka, weist dieser darauf hin, die Dienste von Venter seien "absolut unverzichtbar", weil die Nedbank keinen Nachfolger mit ähnlicher Erfahrung und Qualifikation gefunden habe, der ihn ersetzen könne. Dieser Umstand werde durch die Tatsache erschwert, dass die Abteilung für Risikobewertung derzeit nur fünf von neun Planstellen besetzt seien, was die "Wettbewerbsfähigkeit" der Nedbank stark gefährde.
Bei der gestrigen Verhandlung des Eilantrags hob der Anwalt des beklagten Innenministeriums, Dennis Khama, hervor, die angebliche Dringlichkeit des Eilantrages sei von den Antragstellern selbst verschuldet. Schließlich hätten diese seit 2006 gewusst, dass die Arbeitsgenehmigungen für Venter befristet seien und dieser durch einen Namibier ersetzt werden müsse. Außerdem betonte er, dass die Nedbank weder den Posten von Venter annonciert noch das Innenministerium wie vorgeschrieben über die Fortschritte bei der Ausbildung eines namibischen Nachfolgers informiert habe.
Dieser Sachverhalt scheint Richter Louis Muller dazu bewogen zu haben, den Eilantrag abzuweisen. Venter wird nun also vermutlich das Land verlassen müssen, da er nach Angaben seines Anwalts Phillip Barnard ohne die Arbeit bei der Nedbank nicht den Unterhalt seiner Familie finanzieren könne, bis seine Klage gegen das Innenministerium in der noch ausstehenden Hauptverhandlung endgültig entschieden ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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