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Ein lachendes und ein weinendes Auge
Ein lachendes und ein weinendes Auge

Ein lachendes und ein weinendes Auge

Sportkommission gibt grünes Licht - nicht für alle Sportarten
Sportredakteur
Von Olaf Mueller, Windhoek

In Kooperation mit dem Sportministerium, hat die Namibische Sportkommission (NSC) jetzt bekanntgegeben, wie es um den Sport bestellt ist. Dabei wurde katalogisiert welche Sportarten den Betrieb wieder unter Auflagen aufnehmen dürfen und welche nicht. Vorwiegend ist es Einzelsportlern gestattet, sich wieder mit anderen zu messen, beziehungsweise ihr Trainingsprogramm wieder aufzunehmen.

Für diejenigen, die Mannschafts- oder Kampfsport ausüben, sieht es eher Mau aus. Wettbewerbe sind nach wie vor in allen Bereichen untersagt und die Athleten sind angehalten, die Sicherheitsbestimmungen, die auch sonst im öffentlichen Raum gelten, strikt einzuhalten. Die Aktivitäten sind größtenteils auf die Trainingsanlagen beschränkt, bis auf einige wenige Ausnahmen wie Radsport oder Angeln.

Die freigegebenen Sportarten werden nochmal weiter klassifiziert. So fallen unter die uneingeschränkten Sportarten Bogenschießen, Darts, E-Sport, Faustball, Kanu- und Rudersport, Kricket, Marathon, Motorsport, Reitsport, Radfahren, Schach, Schießsport, Schwimmen, Triathlon und Wasserski.

Eingeschränkt können Sportarten wie Angeln (nur vom Land aus), Badminton (Einzel) Rasen-Bowling (Handschuhpflicht), Leichtathletik (Geräte/Ausrüstung dürfen nicht geteilt werden), Karate (nur Kampfkunstformen), Tennis (Einzel), Tischtennis (Einzel), Turnen/Gymnastik (nur Einzeldisziplinen), und Squash (Einzeltraining) ausgeübt werden.

Weiterhin ausgenommen sind die Sportarten Basketball, Fußball, Geräteturnen, Hockey (Feld- und Inlinehockey), Kontakt-Kampfsport (Boxen, Judo, Karate, Kendo, Ringen, Thai-Boxen, Wrestling, usw.), Korbball, Rugby, Tanzsport (Paardisziplinen) und Volleyball.

Der Leiter der Sportkommission, Simataa Freddy Mwiy, unterstrich noch einmal, dass man sich immer noch im „Lockdown“ befinde und sich die Freigabe ausschließlich auf die Wiederaufnahme des Trainings beziehe. Hierbei seien die nationalen COVID-19-Richtlinien strengstens einzuhalten. „Auch wenn ein Abstand von einem Meter vorgeschrieben ist, empfehlen wir sicherheitshalber zwei Meter Distanz zu wahren, da es vermehrt zu Schweißbildung kommt. Das liegt in der Natur des Sports“, so Mwiy weiter.

Für die Vereine stehen einige logistische Auflagen an. So sollen Anwesenheitslisten geführt werden, die zusammen mit einem kurzen Fazit zu eventuellen Hürden an die NSC weitergeleitet werden sollen. Wie das Ganze in der Praxis aussehen soll, wurde im Detail allerdings nicht erläutert.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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