Eine Chronologie zur Wahlprüfung
Windhoek - Die Anfechtung der Gültigkeit der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von Seiten der Republikanischen Partei, RP, und der Kongressdemokraten, CoD, über den Gerichtsweg hat bisher folgende Stationen beschritten:
1. Entgegen der Weigerung der Wahlkommission, ECN, erwirken die CoD und RP durch Befehl des Obergerichts am 14. Dezember 2004 Einblick in die Dokumente vor allem der Parlamentswahlen vom 15. und 16. November 2004.
2. Nach Beschaffung von Kopien der Dokumente über zwei Tage reichen die RP und CoD ihre Klage (founding affidavit) fünf Tage später am 21. Dezember 2004 beim Obergericht ein.
3. Die Wahlkommission benötigt 30 Tage zu ihrer Erwiderung (answering affidavit), verpasst den Abgabetermin des 3. Febr. 2005 und reicht diese verspätet am 10. Febr. 05 beim Obergericht ein. Eine Zusatzerklärung reicht die ECN am 14. Febr. 05. ein.
4. Die RP und CoD legen ihre darauf folgende Erwiderung (replying affidavit) am 22. Febr. 2005 am Obergericht vor.
5. Die Advokaten Theo Frank und Esi Schimming Chase reichen am 24. Febr. 2005 die Kernargumente (Applicants' Heads of Argument) der Kläger CoD und RP am Obergericht ein. - All diese Unterlagen sind öffentliche Dokumente.
6. Die ECN kann heute, am 28. Febr. 2005, mit einer weiteren Erwiderung auf die Kernargumente reagieren und diese dem Gericht vorlegen.
7. Am Donnerstag, 3. März 2005 tritt das Obergericht unter Gerichtspräsident Petrus Damaseb und den Richtern Maritz sowie Mtabanengwe zusammen, um über die Gültigkeit/Ungültigkeit der Wahl zu entscheiden.
Die Kläger haben einen Spendenfonds - Salvage Democracy - eingerichtet, um ihre Prozesskosten zu bestreiten.
Bank Windhoek, Maerua Park WHK, Bankleitzahl/Bank Code 483872, Scheck-Konto: 8000542898
1. Entgegen der Weigerung der Wahlkommission, ECN, erwirken die CoD und RP durch Befehl des Obergerichts am 14. Dezember 2004 Einblick in die Dokumente vor allem der Parlamentswahlen vom 15. und 16. November 2004.
2. Nach Beschaffung von Kopien der Dokumente über zwei Tage reichen die RP und CoD ihre Klage (founding affidavit) fünf Tage später am 21. Dezember 2004 beim Obergericht ein.
3. Die Wahlkommission benötigt 30 Tage zu ihrer Erwiderung (answering affidavit), verpasst den Abgabetermin des 3. Febr. 2005 und reicht diese verspätet am 10. Febr. 05 beim Obergericht ein. Eine Zusatzerklärung reicht die ECN am 14. Febr. 05. ein.
4. Die RP und CoD legen ihre darauf folgende Erwiderung (replying affidavit) am 22. Febr. 2005 am Obergericht vor.
5. Die Advokaten Theo Frank und Esi Schimming Chase reichen am 24. Febr. 2005 die Kernargumente (Applicants' Heads of Argument) der Kläger CoD und RP am Obergericht ein. - All diese Unterlagen sind öffentliche Dokumente.
6. Die ECN kann heute, am 28. Febr. 2005, mit einer weiteren Erwiderung auf die Kernargumente reagieren und diese dem Gericht vorlegen.
7. Am Donnerstag, 3. März 2005 tritt das Obergericht unter Gerichtspräsident Petrus Damaseb und den Richtern Maritz sowie Mtabanengwe zusammen, um über die Gültigkeit/Ungültigkeit der Wahl zu entscheiden.
Die Kläger haben einen Spendenfonds - Salvage Democracy - eingerichtet, um ihre Prozesskosten zu bestreiten.
Bank Windhoek, Maerua Park WHK, Bankleitzahl/Bank Code 483872, Scheck-Konto: 8000542898
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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