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Windhoek - Die Namibische Landwirtschafts-Union, NLU, hat in einer Pressemitteilung vom 19. Mai ihr Einstehen für Frieden, Stabilität und Wohlstand noch einmal unterstrichen. Auch sei die NLU dankbar dafür, dass die Regierung ihren Willen bekräftigt hat, Landenteignungen nur auf dem Boden der Verfassung und im Rahmen des Gesetzes zur kommerziellen Landreform von 1995 vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund zeigt sich NLU-Präsident Jan de Wet trotzdem besorgt darüber, dass die Regierung jetzt die Kriterien zur Landenteignung verletze, auf die man sich einst geeinigt habe: "Im Geist Nationaler Versöhnung hat die NLU an der Nationalen Landkonferenz im Jahr 1991 teilgenommen. Wir haben auch die damalige Resolution akzeptiert, in der die Kriterien für etwaige Landenteignungen festgelegt worden sind. Enteignungen sollten demnach möglich sein, wenn folgende Kriterien zutreffen: 1. Das Farmland liegt brach oder wird nur zu einem geringen Teil produktiv genutzt. 2. Das Farmland gehört abwesenden Besitzern, wobei deutlich zwischen Landbesitzern unterschieden werden muss, die ihren Hauptwohnsitz in Namibia bzw. nicht in Namibia haben. 3. Das Farmland gehört Besitzern, deren Land das sonst übliche Maß weit übersteigt und 4. Das Farmland befindet sich in der Hand ausländischer Bürger, die keinen Bezug zu Namibia haben."
Diese Kriterien sind de Wet zu Folge aber offensichtlich nicht immer die treibende Kraft hinter dem gerade laufenden Umverteilungsprogramm. Deshalb habe die NLU auf einer Sitzung des Exekutivrats am 18. Mai beschlossen, folgende Punkte noch einmal ganz deutlich herauszustellen: 1. Die Kriterien von 1991 sollten bindend sein für aktuelle Enteignungsmaßnahmen. 2. Arbeitsdispute sollten keinesfalls Kriterium oder Motiv für Enteignungen sein und 3. Die Höhe der Entschädigung für enteignetes Farmland sollte, wie von der Regierung angekündigt, fair sein und sich an Marktpreisen orientieren.
Die NLU fordert darüber hinaus von der Regierung, die Antwort-Fristen der zur Zeit betroffenen Farmer zu verlängern und externen Rat von Juristen und Ökonomen zu erwägen, um größere Transparenz des Verfahrens sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund zeigt sich NLU-Präsident Jan de Wet trotzdem besorgt darüber, dass die Regierung jetzt die Kriterien zur Landenteignung verletze, auf die man sich einst geeinigt habe: "Im Geist Nationaler Versöhnung hat die NLU an der Nationalen Landkonferenz im Jahr 1991 teilgenommen. Wir haben auch die damalige Resolution akzeptiert, in der die Kriterien für etwaige Landenteignungen festgelegt worden sind. Enteignungen sollten demnach möglich sein, wenn folgende Kriterien zutreffen: 1. Das Farmland liegt brach oder wird nur zu einem geringen Teil produktiv genutzt. 2. Das Farmland gehört abwesenden Besitzern, wobei deutlich zwischen Landbesitzern unterschieden werden muss, die ihren Hauptwohnsitz in Namibia bzw. nicht in Namibia haben. 3. Das Farmland gehört Besitzern, deren Land das sonst übliche Maß weit übersteigt und 4. Das Farmland befindet sich in der Hand ausländischer Bürger, die keinen Bezug zu Namibia haben."
Diese Kriterien sind de Wet zu Folge aber offensichtlich nicht immer die treibende Kraft hinter dem gerade laufenden Umverteilungsprogramm. Deshalb habe die NLU auf einer Sitzung des Exekutivrats am 18. Mai beschlossen, folgende Punkte noch einmal ganz deutlich herauszustellen: 1. Die Kriterien von 1991 sollten bindend sein für aktuelle Enteignungsmaßnahmen. 2. Arbeitsdispute sollten keinesfalls Kriterium oder Motiv für Enteignungen sein und 3. Die Höhe der Entschädigung für enteignetes Farmland sollte, wie von der Regierung angekündigt, fair sein und sich an Marktpreisen orientieren.
Die NLU fordert darüber hinaus von der Regierung, die Antwort-Fristen der zur Zeit betroffenen Farmer zu verlängern und externen Rat von Juristen und Ökonomen zu erwägen, um größere Transparenz des Verfahrens sicherzustellen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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