Einführung der geplanten Bodensteuer rückt näher
Windhoek - Das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung hat gestern die vorläufige Abschätzungsliste für kommerzielle Farmen dem Bewertungsgericht übergeben und damit einen wesentlichen Schritt zur Einführung der Bodensteuer getan.
Die Liste, in der 12509 Ländereien (darunter auch Kleinsiedlungen im kommerziellen Gebiet) erfasst sind, lag seit dem 1. September für 21 Tage an landesweit 18 Stellen zur Einsicht aus. In diesem Zeitraum waren Landwirte aufgefordert, die für ihre Farmen relevante Information (z.B. Angaben über den Besitzer, den Namen, die Größe und geographische Lage ihrer Ländereien) zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Darüber hinaus wurde den Farmern bis zum 21. September die Gelegenheit geboten, gegen den bereits ermittelten und in der Liste eingetragenen Wert ihrer Farm eine schriftlich begründete Beschwerde einzulegen. Für die Farmer ist dies deshalb relevant, weil sich die Höhe der später fälligen Bodensteuer an dem vorher festgelegten Wert ihrer Farm orientieren wird.
Wie der Minister für Ländereien und Neusiedlung, Hifikepunye Pohamba, mitteilte, hätten landesweit insgesamt 2738 Personen während der gesetzten Frist von 21 Tagen die Abschätzungs-Liste eingesehen. Von diesen hätten 815 Korrekturen an vermeintlich fehlerhaften Angaben über ihre Ländereien vorgenommen und weitere 285 schriftlich Einspruch gegen den für ihre Farm festgelegten Grundwert erhoben.
Diese schriftlichen Beschwerden hat Pohamba gestern zusammen mit der vorläufigen Abschätzungsliste an Magistratsrichterin Leah Shaanika vom Bewertungsgericht überreicht, das sich nun weiter mit den Dokumenten beschäftigen wird. Das Gericht wird ab dem 8. November um 9.00 Uhr im Magistratsgericht in Windhoek für mindestens zwei Wochen die Beschwerden jener Farmer anhören, die Einspruch gegen den für ihre Farm ermittelten Wert eingereicht haben. Sobald das Gericht diesen Prozess abgeschlossen und für die 285 beanstandeten Farmen einen verbindlichen Wert festgelegt hat, soll die damit endgültig abgeschlossenen Abschätzungs-Liste dem Finanzministerium übergeben werden, das dann beginnen wird, die Bodensteuer einzufordern.
Wann dies passieren wird, vermochte Pohamba nicht genau zu sagen. Er geht jedoch davon aus, dass die Grundsteuer noch in diesem Finanzjahr erhoben werden wird. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Abschätzung kommerzieller Farmen ein andauernder Prozess ist und laut Gesetz alle fünf Jahre komplett wiederholt werden muss.
Die Liste mit über 12000 Eintragungen enthält deshalb mehr Eintragungen, als es kommerzielle Farmen in Namibia gibt, weil sie sämtliche Ländereien im kommerziellen Gebiet (darunter auch kleine Landparzellen) berücksichtigt, die im Katasteramt eingetragen sind.
Die Liste, in der 12509 Ländereien (darunter auch Kleinsiedlungen im kommerziellen Gebiet) erfasst sind, lag seit dem 1. September für 21 Tage an landesweit 18 Stellen zur Einsicht aus. In diesem Zeitraum waren Landwirte aufgefordert, die für ihre Farmen relevante Information (z.B. Angaben über den Besitzer, den Namen, die Größe und geographische Lage ihrer Ländereien) zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Darüber hinaus wurde den Farmern bis zum 21. September die Gelegenheit geboten, gegen den bereits ermittelten und in der Liste eingetragenen Wert ihrer Farm eine schriftlich begründete Beschwerde einzulegen. Für die Farmer ist dies deshalb relevant, weil sich die Höhe der später fälligen Bodensteuer an dem vorher festgelegten Wert ihrer Farm orientieren wird.
Wie der Minister für Ländereien und Neusiedlung, Hifikepunye Pohamba, mitteilte, hätten landesweit insgesamt 2738 Personen während der gesetzten Frist von 21 Tagen die Abschätzungs-Liste eingesehen. Von diesen hätten 815 Korrekturen an vermeintlich fehlerhaften Angaben über ihre Ländereien vorgenommen und weitere 285 schriftlich Einspruch gegen den für ihre Farm festgelegten Grundwert erhoben.
Diese schriftlichen Beschwerden hat Pohamba gestern zusammen mit der vorläufigen Abschätzungsliste an Magistratsrichterin Leah Shaanika vom Bewertungsgericht überreicht, das sich nun weiter mit den Dokumenten beschäftigen wird. Das Gericht wird ab dem 8. November um 9.00 Uhr im Magistratsgericht in Windhoek für mindestens zwei Wochen die Beschwerden jener Farmer anhören, die Einspruch gegen den für ihre Farm ermittelten Wert eingereicht haben. Sobald das Gericht diesen Prozess abgeschlossen und für die 285 beanstandeten Farmen einen verbindlichen Wert festgelegt hat, soll die damit endgültig abgeschlossenen Abschätzungs-Liste dem Finanzministerium übergeben werden, das dann beginnen wird, die Bodensteuer einzufordern.
Wann dies passieren wird, vermochte Pohamba nicht genau zu sagen. Er geht jedoch davon aus, dass die Grundsteuer noch in diesem Finanzjahr erhoben werden wird. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Abschätzung kommerzieller Farmen ein andauernder Prozess ist und laut Gesetz alle fünf Jahre komplett wiederholt werden muss.
Die Liste mit über 12000 Eintragungen enthält deshalb mehr Eintragungen, als es kommerzielle Farmen in Namibia gibt, weil sie sämtliche Ländereien im kommerziellen Gebiet (darunter auch kleine Landparzellen) berücksichtigt, die im Katasteramt eingetragen sind.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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