Eingestelltes Strafverfahren wiederbelebt
Oberstes Gericht gibt Berufung statt - Polizisten droht erneute Anklage
Einem der Korruption verdächtigten Polizisten, dessen Verfahren mehrmals vertagt und schließlich eingestellt wurde, droht die Wiederaufnahme seines Prozesses, nachdem das Oberste Gericht der Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa dafür gestern die Erlaubnis erteilt hat.
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine Berufung Imalwas, die sich gegen ein Urteil des Obergerichts vom 27. März 2019 richtet. Damals hatte Richter Harald Geier einer Klage des Polizisten Marien Namoloh stattgegeben, der die permanente Aussetzung eines gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens beantragt hatte. Zur Begründung hatte er angeführt, er habe im Juni 2009 zusammen mit einigen Kollegen zwei Tansanier wegen Verdachts auf Handel mit gestohlener Ware verhaftet.
Nachdem die beiden über Nacht gefangen gehaltenen Ausländer freigelassen worden seien, hätten sie ihn und seine vier Kollegen beschuldigt, ihnen Bargeld abgenommen zu haben. Auf Grundlage einer anschließend erstatteten Anzeige seien er und seine Kollegen wegen mutmaßlicher Korruption festgenommen und erst nach sieben Tagen gegen Kaution von 7000 N$ wieder freigelassen worden.
Gegen Ende 2009 sei ein Verfahren gegen ihn eröffnet und er vom Dienst suspendiert worden. Nachdem er erstmals am 9. Dezember 2010 am Magistratsgericht in Katutura erschienen sei, habe die Staatsanwaltschaft sein Verfahren in den kommenden Jahren mehr als acht Mal vertagt und am 4. August 2014 vorläufig eingestellt, weil die beiden ausländischen Zeugen noch immer nicht ausgesagt hätten.
Namoloh zufolge sei er durch die ständigen Vertagungen „emotional ausgelaugt“ und durch die laufenden Anwaltskosten „finanziell geschwächt“ worden. Obwohl er inzwischen wieder eingestellt worden sei, hätten ihm seine Vorgesetzten aufgrund des noch immer schwebenden Verfahrens eine lange verdiente Beförderung verweigert und ihn damit auch um erhebliche Zusatzeinnahmen gebracht.
Nachdem Geier auf Antrag das Klägers das ruhende Verfahren formal eingestellt hatte, ließ Imalwa gegen dessen Urteil Berufung einlegen, nachdem sie die beiden Zeugen im Ausland hatte orten können. Dieser Berufung wurde nun in oberster Instanz von den Richtern Petrus Damaseb, Sylvester Mainga, und Hosea Angula mit der Begründung stattgegeben, das Verfahren gegen den Polizisten sei nicht beendet, sondern lediglich vorläufig eingestellt worden, weil das Magistratsgericht der Staatsanwalt keine weitere Vertagung habe gewähren wollen. Daraus lasse sich seitens Namoloh nicht der Anspruch ableiten, dass die Strafverfolgung gegen ihn permanent eingestellt werden müsse.
Darüber hinaus habe Namoloh habe wesentlich zu der Verzögerung seines Verfahrens am Magistratsgericht beigetragen und könne sich deshalb nur bedingt auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf einen zügigen Prozess berufen.
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine Berufung Imalwas, die sich gegen ein Urteil des Obergerichts vom 27. März 2019 richtet. Damals hatte Richter Harald Geier einer Klage des Polizisten Marien Namoloh stattgegeben, der die permanente Aussetzung eines gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens beantragt hatte. Zur Begründung hatte er angeführt, er habe im Juni 2009 zusammen mit einigen Kollegen zwei Tansanier wegen Verdachts auf Handel mit gestohlener Ware verhaftet.
Nachdem die beiden über Nacht gefangen gehaltenen Ausländer freigelassen worden seien, hätten sie ihn und seine vier Kollegen beschuldigt, ihnen Bargeld abgenommen zu haben. Auf Grundlage einer anschließend erstatteten Anzeige seien er und seine Kollegen wegen mutmaßlicher Korruption festgenommen und erst nach sieben Tagen gegen Kaution von 7000 N$ wieder freigelassen worden.
Gegen Ende 2009 sei ein Verfahren gegen ihn eröffnet und er vom Dienst suspendiert worden. Nachdem er erstmals am 9. Dezember 2010 am Magistratsgericht in Katutura erschienen sei, habe die Staatsanwaltschaft sein Verfahren in den kommenden Jahren mehr als acht Mal vertagt und am 4. August 2014 vorläufig eingestellt, weil die beiden ausländischen Zeugen noch immer nicht ausgesagt hätten.
Namoloh zufolge sei er durch die ständigen Vertagungen „emotional ausgelaugt“ und durch die laufenden Anwaltskosten „finanziell geschwächt“ worden. Obwohl er inzwischen wieder eingestellt worden sei, hätten ihm seine Vorgesetzten aufgrund des noch immer schwebenden Verfahrens eine lange verdiente Beförderung verweigert und ihn damit auch um erhebliche Zusatzeinnahmen gebracht.
Nachdem Geier auf Antrag das Klägers das ruhende Verfahren formal eingestellt hatte, ließ Imalwa gegen dessen Urteil Berufung einlegen, nachdem sie die beiden Zeugen im Ausland hatte orten können. Dieser Berufung wurde nun in oberster Instanz von den Richtern Petrus Damaseb, Sylvester Mainga, und Hosea Angula mit der Begründung stattgegeben, das Verfahren gegen den Polizisten sei nicht beendet, sondern lediglich vorläufig eingestellt worden, weil das Magistratsgericht der Staatsanwalt keine weitere Vertagung habe gewähren wollen. Daraus lasse sich seitens Namoloh nicht der Anspruch ableiten, dass die Strafverfolgung gegen ihn permanent eingestellt werden müsse.
Darüber hinaus habe Namoloh habe wesentlich zu der Verzögerung seines Verfahrens am Magistratsgericht beigetragen und könne sich deshalb nur bedingt auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf einen zügigen Prozess berufen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen