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Einreise-Betrüger im Visier

Windhoek - Fehlende und falsche Angaben auf Visa-Anträgen sind der Hauptgrund dafür, warum vielen (vermeintlichen) Geschäftsleuten aus dem Ausland die Einreise nach Namibia verweigert wird.

Das hat der Staatssekretär im Innenministerium, Patrick Nandago, gestern während einer Anhörung vor dem ständigen Parlamentsausschuss für Auswärtiges, Sicherheit und Verteidigung mitgeteilt. Er berief sich dabei auf Statistiken aus den jüngsten Jahresberichten des Ministeriums, wonach im Jahre 2009/10 von insgesamt 746 Anträgen auf Geschäftsvisa 204 (oder 27 Prozent) abgelehnt worden seien.

Nandango begründete diesen Umstand unter anderem damit, dass viele vermeintliche Geschäftsleute aus dem Ausland in ihren Visa-Anträgen gewisse Informationen "verheimlichen" und andere "bewusst fälschen" würden. In solchen Fällen sei eine Einreise des jeweiligen Antragstellers ausgeschlossen, da der berechtigte Verdacht bestehe, dass es sich bei solchen Bewerbern nicht um Geschäftsleute, sondern Wirtschaftsflüchtlinge oder Kriminelle handele, die in Namibia "abtauchen" wollten.

Da es derartige Fälle bereits in der Vergangenheit gegeben habe, achte das Ministerium inzwischen wesentlich genauer auf den Inhalt von Visa-Anträgen vermeintlicher Geschäftsleute und überprüfe bei Bedarf die darin enthaltenen Informationen. Sollte dabei auffallen, dass der angegebene Wohnsitz in der Heimat der Antragsteller erfunden sei, werde ihnen eine Einreise automatisch verweigert.

Dasselbe gelte meist auch für Personen, die keine Wohnadresse für den Zeitraum ihres Aufenthalts in Namibia angeben, oder nachweisen könnten, dass sie hier "ihren Unterhalt finanzieren" könnten. Schließlich bestehe bei solchen Ausländern die Gefahr, dass sie nicht wie angegeben für Geschäftszwecke nach Namibia kommen, sondern hier "im Untergrund verschwinden oder Straftaten begehen" wollten.

Nandango zufolge sei sein Ministerium bestrebt, ausländischen Unternehmern entgegenzukommen, die in Namibia investieren oder Geschäfte machen wollten. Gleichzeitig jedoch müsse das Ministerium die Einreise unerwünschter Personen verhindern und eine angemessene "Immigrations-Kontrolle" wahren, wie dies auch in anderen Ländern der Welt üblich sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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