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Einspruch abgeschmettert

Windhoek - Der Oberste Gerichtshof in Windhoek wies gestern in letzter Instanz einen Einspruch des Erongo-Regionalrats, des Ministeriums für Regional- und Lokalverwaltung und des Township Boards gegen ein früheres Urteil und Verfügungen des Obergerichts ab.
Dieses hatte den Erongo-Regionalrat im Dezember 2007 angewiesen, den Versuch der Verpachtung von Grundstücken in der nördlich von Swakopmund gelegenen Feriensiedlung umgehend einzustellen und sich an ein im November 2006 getroffenes Schlichtungsabkommen, das später vom Obergericht als Verfügung erlassen worden war, zwischen den zerstrittenen Parteien zu halten - dies bestätigte der Oberste Gerichtshof jetzt und bescheinigte den Antragsstellern zudem einen Bruch der genannten Vereinbarung.
Der Streit um die Zukunft von Wlotzkasbaken schwelt schon seit rund 10 Jahren, als der Beschluss gefasst worden war, der Feriensiedlung den Status einer Ortschaft zu verleihen, die dann - nach Parzellierung - aus 258 Grundstücken (statt bisher 110) bestehen sollte. Im Jahr 2000 wurde ein erstes Schlichtungsabkommen erzielt, das den bisherigen Pächtern ein Vorkaufsrecht für ihre Grundstücke einräumt, sollte der Regionalrat die Veräußerung der Plots beschließen. Weil die Streitigkeiten aber anhielten, wurde im November 2006 ein zweites Schlichtungsabkommen vereinbart, das den Verkauf aller Grundstücke bereits festlegt (unter der Bedingung, dass die WHOA einen Antrag vor Gericht zurückzieht). Für neuen Ärger sorgte dann im Juli 2007 eine Annonce des Regionalrats in einer Tageszeitung, in der Grundstücke in Wlotzkasbaken zur Verpachtung angeboten werden. Während der Verhandlungen am Obersten Gerichtshof hatte der Anwalt der WHOA, Dave Smuts, dies als eindeutigen Bruch des Abkommens bezeichnet, was die Richter jetzt bestätigten. Das Schlichtungsabkommen von November 2006 habe eine neuerliche Verpachtung von Grundstücken niemals vorgesehen. Die Richter urteilten zudem, dass die WHOA sei ihrer Pflicht nachgekommen sei, den Antrag vor Gericht zurückzuziehen, der Regionalrat habe seinen Teil der Vereinbarung, die zügige Proklamation zur Ortschaft und den anschließenden Verkauf der Grundstücke, hingegen nicht erfüllt. Der Vertragsbruch zeige sich darüber hinaus auch an der Tatsache, dass der Regionalrat seit November 2006 keine weiteren Schritte unternommen habe, um die Proklamation der Ortschaft voranzutreiben. In einer dem Gericht während der Verhandlungen vorgelegten Eidesstattliche Erklärung war sogar eindeutig betont worden, dass diese Proklamation keine Priorität mehr besitze, da drei andere zunächst bearbeitet werden müssten. "Verträge sind zu erfüllen", urteilten die Richter abschließend. "Den Antragsstellern zu erlauben, ihr Wort zu brechen, würde das in Namibia geltende Prinzip der Rechtsstaatlichkeit unterwandern." Die Antragssteller wurden deshalb zudem zur Übernahme der gesamten Verfahrenskosten verurteilt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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