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Einspruch der Anklage hängt in der Schwebe

Grootfontein - Gestern hat das Obergericht in Grootfontein den Einspruch des staatlichen Anklägers Herman January angehört, der gegen die Entscheidung von Richter Elton Hoff gerichtet ist, 13 vorher angeklagte Caprivier freizulassen. Richter Hoff hatte am 23. Februar 2004 in einer grundsätzlichen Entscheidung befunden, dass besagte 13 Angeklagte von namibischen, sambischen und botswanischen Behörden auf illegale Weise über die Landesgrenzen nach Namibia ausgeliefert worden seien. Das Gericht könne folglich über widerrechtlich festgenommene Personen nicht richten.

In einer wirren Handhabung von Gerichtsentscheid und Anklage sind die 13 Angeklagten seither zweimal freigelassen und ebenso wieder festgenommen worden. Nun will der namibische Staat formal gegen die Freilassung appellieren und hat dazu gestern sein Plädoyer im Obergericht von Grootfontein vorgetragen. Die Richter wollen sich bis Donnerstag überlegen, ob dem Staat die Genehmigung eingeräumt wird, den Entscheid von Richter Elton Hoff anzufechten. Wenn diese Genehmigung gestattet wird, muss das Berufungsverfahren auf der höchsten Justizebene, dem Obersten Gericht (Supreme Court) in Windhoek fortgesetzt werden. Dadurch würde die Caprivi-Separatisten-Affäre, die im August 1999 mit einem missglückten Angriff auf Katima Mulilo gescheitert ist, noch eine weitere Fortsetzung erfahren.


Der Ankläger stützt seine Berufung gegen den Freilassungsbefehl von Richter Hoff auf 14 Punkte, nach denen der Richter sich "in der Tatsache oder im Gesetz" geirrt habe, heißt es im Plädoyer Januarys. Hoff hatte in seinem Ausspruch dargelegt, dass die Deportation der 13 Angeklagten aus den Nachbarländern nicht im Einklang mit dem internationalen Völkerrecht sowie im Verstoß gegen die jeweiligen nationalen Gesetze geschehen sei, die bei politischen Asylanten und Flüchtlingen zu gelten haben. Der Staatsankläger January will geltend machen, dass es "nicht relevant" sei, dass Sambia und Botswana gegen gültige Auslieferungsgesetze verstoßen hätten, solange Namibia sich ans internationale Völkerrecht halte. Ansonsten nimmt er auch den namibischen Offizier Generalmajor Shali in Schutz, dass dieser die einschlägigen Gesetze "nicht ignoriert" habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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