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Einspruch gegen Verhaftung

Grootfontein - Das Obergericht hat gestern in Grootfontein den Staatsankläger ermahnt, sich an die Verfahrensregeln zu halten, indem es die mündliche Ablehnung eines Gesuchs auf Freilassung von 13 der insgesamt 118 Angeklagten für verfahrenswidrig erklärt hat.

Der Ankläger müsse zur Begründung der Ablehnung eidestattliche Erklärungen einholen.


Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen auf den Straßen sowie um den Gerichtssaal wurde das schleppende Verfahren gegen 118 vermeintliche Caprivi-Separatisten gestern erneut aufgenommen. Das Obergericht tagt unter Richter Elton Hoff, während Herman January die


Anklage leitet. Die Angeklagten haben sich wegen Hochverrats, Separatismus, Gewaltanwendung sowie wegen illegalen Waffenbesitzes zu verantworten. Die Anklagen gehen auf einen bewaffneten Angriff auf Katima Mulilo im August 1999 hervor, der von namibischen Kräften abgewehrt wurde. Die Beschuldigten drückten gestern durch Gesang und Sprechchor ihre Loyalität gegenüber ihrem Führer Mishake Muyongo aus, der im dänischen Exil lebt.


Die 13 Angeklagten, die ihre gesonderte Freilassung beantragen, weil sie angeblich aus Botswana und Sambia entführt, widerrechtlich verhaftet und einige in namibischer Haft schließlich gefoltert worden seien, haben dem Prozess eine neue Wendung gegeben und den namibischen Ankläger damit vor neue Aufgaben gestellt.


Das Verfahren ist bisher bereits mehrfach wegen der Abwesenheit von Verteidigern für die Angeklagten vertagt worden. Inzwischen hat die namibische Regierung zur Verteidigung der Angeklagten neun afrikanische Juristen angeheuert. Sie stammen aus Sambia, Simbabwe sowie aus Namibia.


Der Generalstaatsanwalt John Walters und die Juristin aus dem Büro des Regierungsanwalts, Adv. Vicky Erenstein ya Toivo sind zum Verfahren nach Grootfontein speziell aus Windhoek angereist.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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