Einspruch stattgegeben
Das Obergericht gab gestern zwei Juristenvereinigungen die Erlaubnis, gegen einen Zulassungsantrag zum "legal practitioner" gemäß dem umstrittenen neuen Gesetz zu intervenieren.
Windhoek - Das neue Gesetz zur Juristenausbildung, das im November des vergangenen Jahres verabschiedet wurde, steht auf wackeligen Beinen. Nachdem Richter Simpson Mtambanengwe einem Einspruch zustimmte, beabsichtigen nun am 13. Februar die Law Society of Namibia (LSN) sowie die Namibia Law Association (NLA) gegen den Zulassungsantrag der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Olyvia Martha Ekandjo-Imalwa zur Juristin (legal practitioner) Einspruch zu erheben.
Zu Beginn der nächsten Woche wollen die beiden Organisationen auch gegen das neue Gesetz zur Juristenausbildung (Legal Practitioners Amendment Act) vorgehen. Das Gericht soll prüfen, ob die geplante Gesetzgebung verfassungskonform ist und welche langfristigen Auswirkungen diese auf das Rechtssystem hat. Dies bestätigte gestern Rechtsanwalt Paul Brinkmann von der Kanzlei Dammert & Hinda in Windhoek, der die beiden intervenierenden Parteien vertritt. Wenn der Richter auch diesem Antrag zustimme, sollen beide gleichzeitig am 13. Februar vor Gericht behandelt werden. Bereits Mitte November gab der Vizepräsident der LSN, Raymond Heathcote, bekannt, dass die LSN den umstrittenen Gesetzesentwurf anfechten werde.
Die bisherige Gesetzgebung sah vor, dass private und staatliche Anwälte über ein akzeptables Rechtsstudium hinaus noch einen einjährigen Fortbildungskurs absolvieren müssen, bevor sie sich für den Status als Juristen (Legal Practitioner) qualifzieren. Die von Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana eingebrachte Gesetzesnovelle verhilft Regierungsanwälten auch ohne dieses Examen zum Juristen-Status. Kritiker der Gesetzesänderung vom letzten Jahr befürchten, dass diese zu einem Qualitätsverlust in der Rechtssprechung führen werde.
Imalwa war ebenfalls im Rennen um das Amt des Generalstaatsanwaltes, verfügt jedoch nicht über die notwendigen Qualifikationen für diesen Posten. Bis zum jetztigen Zeitpunkt fehlt Imalwa die Zulassung als "legal practitioner", was laut Verfassung eine der Voraussetzungen für dieses Amt ist. John Walters, der Anfang Dezember an die Stelle von Generalstaatsanwalt Hans Heyman trat, soll Ende Februar abgelöst werden.
Windhoek - Das neue Gesetz zur Juristenausbildung, das im November des vergangenen Jahres verabschiedet wurde, steht auf wackeligen Beinen. Nachdem Richter Simpson Mtambanengwe einem Einspruch zustimmte, beabsichtigen nun am 13. Februar die Law Society of Namibia (LSN) sowie die Namibia Law Association (NLA) gegen den Zulassungsantrag der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Olyvia Martha Ekandjo-Imalwa zur Juristin (legal practitioner) Einspruch zu erheben.
Zu Beginn der nächsten Woche wollen die beiden Organisationen auch gegen das neue Gesetz zur Juristenausbildung (Legal Practitioners Amendment Act) vorgehen. Das Gericht soll prüfen, ob die geplante Gesetzgebung verfassungskonform ist und welche langfristigen Auswirkungen diese auf das Rechtssystem hat. Dies bestätigte gestern Rechtsanwalt Paul Brinkmann von der Kanzlei Dammert & Hinda in Windhoek, der die beiden intervenierenden Parteien vertritt. Wenn der Richter auch diesem Antrag zustimme, sollen beide gleichzeitig am 13. Februar vor Gericht behandelt werden. Bereits Mitte November gab der Vizepräsident der LSN, Raymond Heathcote, bekannt, dass die LSN den umstrittenen Gesetzesentwurf anfechten werde.
Die bisherige Gesetzgebung sah vor, dass private und staatliche Anwälte über ein akzeptables Rechtsstudium hinaus noch einen einjährigen Fortbildungskurs absolvieren müssen, bevor sie sich für den Status als Juristen (Legal Practitioner) qualifzieren. Die von Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana eingebrachte Gesetzesnovelle verhilft Regierungsanwälten auch ohne dieses Examen zum Juristen-Status. Kritiker der Gesetzesänderung vom letzten Jahr befürchten, dass diese zu einem Qualitätsverlust in der Rechtssprechung führen werde.
Imalwa war ebenfalls im Rennen um das Amt des Generalstaatsanwaltes, verfügt jedoch nicht über die notwendigen Qualifikationen für diesen Posten. Bis zum jetztigen Zeitpunkt fehlt Imalwa die Zulassung als "legal practitioner", was laut Verfassung eine der Voraussetzungen für dieses Amt ist. John Walters, der Anfang Dezember an die Stelle von Generalstaatsanwalt Hans Heyman trat, soll Ende Februar abgelöst werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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