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Einzeltat, Syndikat - oder nur heiße Luft?

Die Frage wird allerdings zunächst unbeantwortet bleiben, denn der Prozess am Regionalgericht Katutura wurde am Freitag auf Februar 2009 vertagt. Dann soll an zehn weiteren Verhandlungstagen das Verfahren abgeschlossen werden, zwölf weitere Zeugen stehen für die Staatsanwaltschaft auf dem Programm, darunter mutmaßliche Geschädigte von Sackey Namugongo, aber auch mögliche Augenzeugen oder gar Mitwisser von Transaktionen, und ein Vertreter der Anti-Korruptions-Kommission (ACC).

Bei den abschließenden Zeugenaussagen am Freitag wurde eines deutlich: Wenn Sackey Namugongo wirklich der Vorwürfe gegen ihn schuldig ist, dann gab es Helfershelfer. Denn unabhängig voneinander sagten Zeugen aus, dass sie bei ihrer Anfrage ans Ministerium, wer für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Glücksspiellizenz zuständig sei, immer wieder an Sackey Namugongo verwiesen worden seien - und das, obwohl eigentlich seit 1997 ein Moratorium auf besagte Anträge galt und das Ministerium daher weder Antragsformulare ausgeben noch annehmen durfte.

Fest steht seit Freitag auch: Es gab Augenzeugen von Geldübergaben. Zum einen sind dieses mutmaßliche Geschädigte selbst, die, so schilderte der Zeuge Nambele Petrus, in einer Vierergruppe von Sackey Namugongo in dessen Ministeriumsbüro empfangen worden waren und dort große Geldbeträge bar bezahlt hatten. Zum anderen ist dies aber auch ein Mann, dessen Rolle noch nicht ganz klar ist, der aber von der Zeugen als Mittelmanns beschrieben wurde: ein gewisser Lamech Indongo. Laut den Aussagen lief der Kontakt zunächst über ihn, er wiederum vermittelte dann Termine und Treffen mit Namugongo - und das sogar in dessen Privathaus, während der heute 56-Jährige für zwei Monate krankgeschrieben war. "Er sagte mir, dass er krank sei und deshalb bei sich zuhause sein Büro eingerichtet habe. Er hatte dort sogar seinen Computer aufgestellt und einen Ministeriumsstempel dabei", so der Zeuge Tiranus Tshishome, der beim Regionalrat von Otjozondjupa angestellt ist, nebenher eine Bar betreibt und N$ 15500 (N$ 10500 Antragsgebühr und je N$ 1000 für fünf gewünschte Spielautomaten) an Namugongo gezahlt haben will, ohne dafür bis heute irgendeine Gegenleistung erhalten zu haben.

Die Antragssteller, das zeigen die ersten Zeugenaussagen deutlich, haben sich - vielleicht auch wegen alter Freundschaft aus Exilzeiten in den 70er Jahren - auf Namugongos Wort verlassen, der ihnen nach Zahlung des Geldes ein ministerielles Schreiben ausgehändigt hatte, das eigentlich nur den Empfang des Antrags bestätigt, aber offenbar auch als Empfangsbescheinigung für das Geld gelten sollte - echte Quittungen gab es offensichtlich nie. Dazu hatte Namugongo den mutmaßlichen Geschädigten erklärt, sie könnten ohne Bedenken schon jetzt die Automaten kaufen und betreiben, sollte es Probleme mit der Polizei geben, könne man ihn, Sackey, jederzeit anrufen, die Lizenz würde in Kürze folgen. Möglich, dass Namugongo dies selbst geglaubt hat: Es gab Bestrebungen des Kabinetts, das Moratorium aufzuheben, die allerdings bis heute nicht umgesetzt worden sind. Auch für die Staatszeugen ist der Prozess heikel. Einige sind Namugongos Worten gefolgt und haben ohne Lizenz Spielautomaten betrieben, sich damit strafbar gemacht. Zeuge Tshishome musste vor Gericht im Kreuzverhör eingestehen: "Ja, ich betreibe diese Automaten noch immer."

Sackey Namugongo selber, der die Vorwürfe weit von sich weist und in allen 40 Anklagpunkten auf nicht schuldig plädiert hatte, unterstellt den Staatszeugen sogar Bestechungsversuche: Im AZ-Gespräch abseits des Gerichtssaals beteuerte er, kein Geld angenommen zu haben und warf stattdessen die Frage auf, warum Personen mit großen Summen Bargeld in der Tasche in sein Ministerium kämen, ihre Absicht sei damit doch eindeutig.

Der Vizedirektor hatte im AZ-Gespräch sogar noch eine Erklärung parat, warum er Anträge angenommen hatte: "Es war ganz offensichtlich, dass in Namibia zahlreiche Glücksspielautomaten illegal betrieben wurden. Wir wollten eine Statistik darüber aufstellen und haben deshalb zu diesem Zweck Anträge entgegengenommen."
Ob er seine Sichtweise und seine Aussage, dass es sich bei dem wenigen Geld, das nicht in bar, sondern per Banküberweisung an ihn ging, tatsächlich um private Rückzahlungen handelte, beweisen kann, bleibt fraglich. Bei einer Verurteilung wegen Korruption droht Namugongo eine Haftstrafe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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