Einzelzelle und Ungewissheit
Einzelzelle und Ungewissheit

Einzelzelle und Ungewissheit

Seit fast drei Jahren sitzt der deutsche Staatsbürger Hans-Jürgen Koch in Namibia im Gefängnis und wartet seit sieben Monaten auf ein Urteil. Er weiß weder wie lange er noch in Untersuchungshaft bleiben muss, noch ob er schließlich nach Deutschland ausgeliefert wird.

La Rochelle/Windhoek - "Ein verurteilter Straftäter weiß genau, wann er seine Strafe abgesessen hat und aus dem Gefängnis kommt - Koch weiß es nicht", sagte Klaus Tietz, Manager der ehemaligen Luxus-Jagd- und Gästefarm La Rochelle, die Hans-Jürgen Koch gehörte. Dieser sitzt seit zweieinhalb Jahren in Grootfontein im Gefängnis und wartet auf die gerichtliche Entscheidung, ob er nach Deutschland ausgeliefert wird oder nicht.

Dem mutmaßlichen Millionenbetrüger werden in Deutschland 203 Fälle des Betruges, zwölf Fälle der Steuerhinterziehung und drei Fälle der Urkundenfälschung vorgeworfen. Koch soll verschiedene Kommunen um 45 Millionen Euro betrogen haben. Nach seiner Verhaftung am 14. Oktober 2002 wurde ein Kautionsantrag im Magistratsgericht in Tsumeb und anschließend im Windhoeker Obergericht abgewiesen. Anschließend befand das Magistratgericht in Tsumeb, dass Koch ausgeliefert werden sollte. Seine Verteidiger legten Berufung ein. Der Berufungsantrag wurde Ende November vergangenen Jahres im Obergericht verhandelt, die Richter behielten sich ein Urteil vor. Bis heute, sieben Monate später, wurde noch kein Urteil gefällt.

Klaus Tietz besucht Koch mindestens zweimal im Monat im Gefängnis, um ihn auf dem Laufenden zu halten. "Niemandem, der in einem Gefängnis hier im Lande sitzt, geht es gut", sagte Tietz. Das Warten und die Ungewissheit würden Hans-Jürgen Koch seelisch kaputt machen, das nage an ihm, meint Tietz. Inzwischen sei Koch zuckerkrank geworden, aber Tietz zufolge habe man die Krankheit unter Kontrolle und Koch erhalte ärztliche Behandlung. Der deutsche Staatsbürger habe eine Einzelzelle und werde wie jeder andere Gefangene behandelt.

Mit ihm im Grootfonteiner Gefängnis sind über 120 mutmaßliche Separatisten aus dem Caprivi, die seit 1999 auf ihre Verhandlungen und Urteile warten. Koch habe keinen Tisch oder Stuhl in seiner Zelle, aber es wurde genehmigt, dass ihm Essen gebracht werden darf. "Wir bringen ihm Essen von der Farm, aber dies heißt nicht, dass er Luxusmahlzeiten wie die Gäste hier auf La Rochelle erhält", sagte Tietz. Er bekommt Obst, einige warme Mahlzeiten wie Spaghetti-Bologhnese, langhaltbare Milch und Lebensmittel die sich länger ohne Kühlschrank halten.

Ein Besuch bei Koch sei jedes Mal mit strengen Durchsuchungen und Anmeldung verbunden. Kein Mobiltelefon oder scharfe Gegenstände dürfen mitgenommen werden, Pass oder Personalausweis müssen vorgelegt und Formulare ausgefüllt werden, bevor man nach einer Leibesvisite einen Besucherraum betreten darf. Dort ist man von dem Häftling durch eine Glasscheibe getrennt und kann sich mit diesem nur über ein Telefon unterhalten, sagte Tietz. Neben Tietz besuchen Koch noch einige weitere Freunde, aber Koch habe auch einige Besuche von weiteren Personen abgelehnt.

Die Angestellten von La Rochelle wissen am wenigsten wie es um ihren Chef steht. "Wir haben keine Ahnung wie es ihm geht. Ein wenig wissen wir aus den Zeitungen, aber ansonsten hören wir nichts. Wir wissen nur, dass er im Gefängnis sitzt, aber nicht, weil er etwas in Namibia getan hat, sondern in Deutschland", sagte Dorothea Giuoms, die seit zehn Jahren auf La Rochelle für die Bungalows zuständig ist.

Inzwischen schreibt die deutsche Zeitung Tölzer Kurier, dass die Haft von Hans-Jürgen Koch langsam zu einem Fall für die Menschenrechts-Organisation Amnesty International wird, da er (Koch) nun schon länger als zweieinhalb Jahre in Auslieferungshaft in Namibia sitzt und seit sieben Monaten auf ein Urteil der zweiten Instanz, dem Obergericht in der Hauptstadt Windhoek, wartet.

Justizministerin Pendukeni Iivula-Iithana wollte am Freitag den Fall nicht kommentieren, da sie "die Einzelheiten nicht kenne und die Richter möglicherweise ihre Gründe haben nicht zu einem schnellen Urteil zu kommen."

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-09-27

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