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Ekandjo stellt Abschätzungs-Liste vor

Windhoek - Der Minister für Ländereien und Neusiedlung, Jerry Ekandjo, hat gestern die neue Abschätzungsliste vorgestellt, in der der Wert von 12500 kommerziellen Farmen reflektiert ist.

Diese Liste, die nur den Wert des Grund und Bodens (exklusive Infrastruktur) angibt, dient als Grundlage für die Berechnung der Bodensteuer und basiert auf der Methode der Massenabschätzung, die sich an so genannten agro-ökologischen Zonen orientiert. Innerhalb dieser Zonen gilt derselbe Hektarpreis für alle darin liegenden Farmen, der von der Tragkraft der betroffenen Farmen bestimmt wird und Faktoren wie Regenmenge, Weidevorkommen und geologische Beschaffenheit berücksichtigt.

Die Liste liegt seit gestern landesweit in verschiedenen Behörden und Ministerin aus (AZ berichtete) und kann dort bis zum 3. Oktober von Grundbesitzern eingesehen werden. Landeigentümer, die mit dem errechneten Wert ihrer Farm (an dem sich die Höhe der Grundsteuer orientiert) nicht einverstanden sind, können binnen 30 Tagen Einspruch erheben und ab dem 5. November vor Gericht die Abschätzung prüfen lassen, die für die nächsten fünf Jahre gelten wird.

Wie der zuständige Abteilungsleiter des Ministeriums, Mackay Rigava, gestern auf Anfrage mitteilte, habe sich der neu ermittelte Wert der Farmen gegenüber der letzten, im Jahre 2002 durchgeführten, Abschätzung "unterschiedlich stark verändert" und sei generell gestiegen. Dies habe vor allem damit zu tun, dass der Marktwert von kommerziellem Farmland in den abgelaufenen fünf Jahren angewachsen sei.

Außerdem rief er die rund acht Prozent der Grundbesitzer, die bisher die Angaben über sich und ihre Farm nicht beim Ministerium bestätigt bzw. korrigiert hätten auf, dies unverzüglich nachzuholen. Dabei wies er darauf hin, dass Farmer, die bisher keine Grundsteuer entrichtet hätten, dies nachholen und mit Bußgeldern rechnen müssten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-27

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