Elefantenexport illegal
Anwaltskanzlei hinterfragt rechtlichen Hintergrund
Von Katharina Moser,
Windhoek
Gegen die umstrittene Angelegenheit der Elefantenauktion der namibischen Regierung, die im August 2021 abgeschlossen worden war, formiert sich weiterhin Widerstand. Das „Pro Elephant Network“ (PREN), eine internationale Vereinigung von Organisationen zum Schutz von Elefanten, hat sich in einem offenen Brief an CITES, die Organisation der Artenschutzkonvention, gewandt. Darin weist PREN darauf hin, dass der Export von Elefanten in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Habitats gegen die Artenschutzkonvention verstoße. Eigenen Informationen zufolge seien die zu auktionierenden Elefanten bereits ausgewählt und gefangen und die notwendigen Genehmigungen bereits ausgestellt worden. Die Elefanten seien in Quarantäne, um für den Export vorbereitet zu werden. „Es besteht die deutliche Wahrscheinlichkeit, dass diese Elefanten aus einer kleinen und sehr fragilen Elefantenpopulation im Nordwesten Namibias entnommen worden sind.“ PREN habe außerdem Informationen, dass ein südafrikanischer Wildhändler in den Prozess involviert sei und dass die Elefanten an zwei Orte in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gebracht werden sollen, wo sie in Gefangenschaft gehalten werden sollen.
Rechtlich sei der Export außerdem gar nicht erlaubt. In seinem offenen Brief fordert PREN das CITES-Sekretariat daher auf, sein Statement zurückzuziehen, das die namibische Auktion toleriert, und die namibische Regierung aufzufordern, sich an die Konvention zu halten.
Mangelnde rechtliche Grundlage
Unterdessen hat die südafrikanische Anwaltskanzlei Cullinan and Associates, die sich auf Umweltfragen spezialisiert, ein Memorandum an die CITES-Behörde der VAE verfasst, in dem es für die Umweltstiftung EMS Foundation spricht. Cullinan and Associates stellt klar, dass das Abkommen im Rahmen von Anhang II nur den In-situ-Export von Tieren verbunden mit Naturschutzprogrammen für Namibia und Südafrika erlaubt. In-situ bedeute das „natürliche Habitat der Spezies“.
„Unserer Ansicht nach ist es auf der Grundlage des derzeitigen Wortlauts der Anmerkung klar, dass lebende namibische Elefanten nach den Vorschriften für Anhang II-Arten nicht in diese Länder (die Arabischen Emirate) exportiert werden dürfen.“ Die namibische Behörde berufe sich daher offensichtlich nicht auf Anhang II, sondern I. „Hat Namibia dann Recht, dass eine solche Ausfuhr im Sinne von Anhang I rechtmäßig ist?“, fragt Cullinan and Associates.
„In Anhang I werden alle vom Aussterben bedrohten Arten aufgeführt, die vom Handel betroffen sind oder betroffen sein können. Der Handel mit Exemplaren dieser Arten muss einer besonders strengen Vorschriften unterliegen, um ihr Überleben nicht weiter zu gefährden, und darf nur in Ausnahmefällen genehmigt werden“, so heißt es in dem Memorandum. „Kann man die Ausfuhr von in freier Wildbahn gefangenen Tieren außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets jemals als einen außergewöhnlichen Umstand darstellen?“, hinterfragen die Anwälte.
Sie weisen außerdem darauf hin, dass der Beitrag von Elefantenzucht in Gefangenschaft und ihr Export außerhalb des Verbreitungsgebiets zu ihrer Erhaltung zweifelhaft sei. „Ein im September 2021 veröffentlichter Untersuchungsbericht der NRO Fondation Franz Weber kam zu dem Schluss, dass die Elefantenpopulation in der Kunene-Region am Rande des Zusammenbruchs stehen könnte.“
Cullinan and Associates kommt daher zu dem Schluss: „Wir glauben nicht, dass es für die namibische CITES-Verwaltungsbehörde rechtmäßig wäre, eine weder nach Anhang I noch nach Anhang II von CITES eine Ausfuhrgenehmigung zu erteilen. Desgleichen glauben wir nicht, dass es rechtmäßig wäre für ein Land außerhalb des Verbreitungsgebiets von Loxodonta Africana nicht rechtmäßig wäre, eine Einfuhrgenehmigung zu erteilen.“
Unterdessen haben sich Beobachter aber auch Verständnis für die namibische Maßnahme ausgesprochen, da Überbevölkerung eine Realität sei. Um Naturschutz durchzusetzen, müsse man Ländern auch erlauben, ihre Ressourcen selbstständig nachhaltig zu verwalten.
Windhoek
Gegen die umstrittene Angelegenheit der Elefantenauktion der namibischen Regierung, die im August 2021 abgeschlossen worden war, formiert sich weiterhin Widerstand. Das „Pro Elephant Network“ (PREN), eine internationale Vereinigung von Organisationen zum Schutz von Elefanten, hat sich in einem offenen Brief an CITES, die Organisation der Artenschutzkonvention, gewandt. Darin weist PREN darauf hin, dass der Export von Elefanten in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Habitats gegen die Artenschutzkonvention verstoße. Eigenen Informationen zufolge seien die zu auktionierenden Elefanten bereits ausgewählt und gefangen und die notwendigen Genehmigungen bereits ausgestellt worden. Die Elefanten seien in Quarantäne, um für den Export vorbereitet zu werden. „Es besteht die deutliche Wahrscheinlichkeit, dass diese Elefanten aus einer kleinen und sehr fragilen Elefantenpopulation im Nordwesten Namibias entnommen worden sind.“ PREN habe außerdem Informationen, dass ein südafrikanischer Wildhändler in den Prozess involviert sei und dass die Elefanten an zwei Orte in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gebracht werden sollen, wo sie in Gefangenschaft gehalten werden sollen.
Rechtlich sei der Export außerdem gar nicht erlaubt. In seinem offenen Brief fordert PREN das CITES-Sekretariat daher auf, sein Statement zurückzuziehen, das die namibische Auktion toleriert, und die namibische Regierung aufzufordern, sich an die Konvention zu halten.
Mangelnde rechtliche Grundlage
Unterdessen hat die südafrikanische Anwaltskanzlei Cullinan and Associates, die sich auf Umweltfragen spezialisiert, ein Memorandum an die CITES-Behörde der VAE verfasst, in dem es für die Umweltstiftung EMS Foundation spricht. Cullinan and Associates stellt klar, dass das Abkommen im Rahmen von Anhang II nur den In-situ-Export von Tieren verbunden mit Naturschutzprogrammen für Namibia und Südafrika erlaubt. In-situ bedeute das „natürliche Habitat der Spezies“.
„Unserer Ansicht nach ist es auf der Grundlage des derzeitigen Wortlauts der Anmerkung klar, dass lebende namibische Elefanten nach den Vorschriften für Anhang II-Arten nicht in diese Länder (die Arabischen Emirate) exportiert werden dürfen.“ Die namibische Behörde berufe sich daher offensichtlich nicht auf Anhang II, sondern I. „Hat Namibia dann Recht, dass eine solche Ausfuhr im Sinne von Anhang I rechtmäßig ist?“, fragt Cullinan and Associates.
„In Anhang I werden alle vom Aussterben bedrohten Arten aufgeführt, die vom Handel betroffen sind oder betroffen sein können. Der Handel mit Exemplaren dieser Arten muss einer besonders strengen Vorschriften unterliegen, um ihr Überleben nicht weiter zu gefährden, und darf nur in Ausnahmefällen genehmigt werden“, so heißt es in dem Memorandum. „Kann man die Ausfuhr von in freier Wildbahn gefangenen Tieren außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets jemals als einen außergewöhnlichen Umstand darstellen?“, hinterfragen die Anwälte.
Sie weisen außerdem darauf hin, dass der Beitrag von Elefantenzucht in Gefangenschaft und ihr Export außerhalb des Verbreitungsgebiets zu ihrer Erhaltung zweifelhaft sei. „Ein im September 2021 veröffentlichter Untersuchungsbericht der NRO Fondation Franz Weber kam zu dem Schluss, dass die Elefantenpopulation in der Kunene-Region am Rande des Zusammenbruchs stehen könnte.“
Cullinan and Associates kommt daher zu dem Schluss: „Wir glauben nicht, dass es für die namibische CITES-Verwaltungsbehörde rechtmäßig wäre, eine weder nach Anhang I noch nach Anhang II von CITES eine Ausfuhrgenehmigung zu erteilen. Desgleichen glauben wir nicht, dass es rechtmäßig wäre für ein Land außerhalb des Verbreitungsgebiets von Loxodonta Africana nicht rechtmäßig wäre, eine Einfuhrgenehmigung zu erteilen.“
Unterdessen haben sich Beobachter aber auch Verständnis für die namibische Maßnahme ausgesprochen, da Überbevölkerung eine Realität sei. Um Naturschutz durchzusetzen, müsse man Ländern auch erlauben, ihre Ressourcen selbstständig nachhaltig zu verwalten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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