Elite bedrängt Kommunalfarmer
Windhoek - Weil traditionelles Stammesrecht und kommunale Landnutzungsrechte dem Wandel ausgesetzt und umstritten sind, "ist es fast unmöglich, die Legalität der Einzäunungen (in den kommunalen Gebieten) im Rahmen des traditionellen Rechts zu bestimmen. Das dürfte erklären, weshalb wir 20 Jahre nach der Unabhängigkeit die Diskussion immer noch nicht abgeschlossen haben". Mit dieser Bemerkung eröffnet der wissenschaftliche Autor Dr. Wolfgang Werner erneut eine Debatte um die Landreform, diesmal in den Kommunalregionen, wo noch riesige Flächen wegen Mangel an Infrastruktur ungenutzt liegen, wo aber gleichzeitig eine neue politische und materiell wohlhabende Elite sich hauptsächlich durch illegale Zäune Ländereien mit Flächenmaßen zwischen 2000 Hektar und über 10000 ha abgrenzt, die sie wie kommerzielle Farmen als exklusives Eigentum beansprucht.
Dr. Werner hat diesen brisanten Fragenkomplex aktuell mit Kräften des Zentrums für Rechtsbeistand (LAC: Legal Assistance Center) in den zentralen Nordenregionen bearbeitet. Das Ergebnis ist die Schrift "What has happened, has happened - The Complexity of Fencing in Namibia's Communal Areas", die er dem Minister für Ländereien und Neusiedlung, Alpheus !Naruseb, und anderen Interessenträgern am Freitag auf dem LAC-Gelände vorgestellt hat. Dass alte sowie ständig neue Einzäunungen - legal und illegal - eine chronische Herausforderung sind, hatten schon ein Sommerprojekt der Stiftung für Wüstenforschung und der Forschungsstation Gobabeb im Januar/Februar 1998 anschaulich gezeigt. Das Ergebnis des Sommerprojekts, das mit Studenten namibischer Hochschulen erarbeitet wurde, steht nun 13 Jahre später erneut und mit größerer Dringlichkeit im Raum, dass die hauptsächlich illegale Landnahme von Arealen unvermindert weitergeht und die ärmere Bevölkerung in vielen Kommunalgebieten immer weiter an den Rand gedrängt wird: "Das Regelwerk der Bodenzuteilung ist vage. Etliche Individuen nutzen das aus und vereinnahmen riesige Areale", hieß es 1998. Minister !Naruseb sagt 2011 zu dem Thema: "Der Bericht (von Werner) ist aktuell und relevant, da er eine Übersicht zu dem komplexen und oft kontroversen Sachverhalt illegaler Einzäunungen, traditioneller Landrechte, des ,Landraubs` und der Privatisierung des kommunalen Bodens bietet".
Werner selbst hat bei der Vorstellung der Schrift keinen Zweifel daran gelassen, dass die Problematik äußerst komplex ist, schon allein wegen der unterschiedlichen Auslegung, was eine traditionelle Gesellschaft und was traditionelles Recht sei. Das Gesetz über Traditionelle Behörden, Nr. 25 von 2000, sowie das Gesetz über Kommunale Landreform, Nr. 5 von 2002, haben zwar in der Definition geholfen, wann eine alte oder neue Einzäunung im Kommunalgebiet legal oder illegal sei, scheinen aber ansonsten bei den aufkommenden Disputen und für den Schutz der weniger bemittelten Subsistenzfarmer kaum verwendbar zu sein.
"Hier gibt es kein allgemein gültiges Patentrezept", so Werner weiter. Er empfiehlt aber dringend grundlegende Gesetzgebung zur gerechteren Kontrolle und Nutzung der riesigen Areale des kommunalen Gemeindelands. Den angestammten Einwohnern sollte ein verbrieftes (de jure) Recht auf Grund und Boden verliehen werden.
Dr. Werner hat diesen brisanten Fragenkomplex aktuell mit Kräften des Zentrums für Rechtsbeistand (LAC: Legal Assistance Center) in den zentralen Nordenregionen bearbeitet. Das Ergebnis ist die Schrift "What has happened, has happened - The Complexity of Fencing in Namibia's Communal Areas", die er dem Minister für Ländereien und Neusiedlung, Alpheus !Naruseb, und anderen Interessenträgern am Freitag auf dem LAC-Gelände vorgestellt hat. Dass alte sowie ständig neue Einzäunungen - legal und illegal - eine chronische Herausforderung sind, hatten schon ein Sommerprojekt der Stiftung für Wüstenforschung und der Forschungsstation Gobabeb im Januar/Februar 1998 anschaulich gezeigt. Das Ergebnis des Sommerprojekts, das mit Studenten namibischer Hochschulen erarbeitet wurde, steht nun 13 Jahre später erneut und mit größerer Dringlichkeit im Raum, dass die hauptsächlich illegale Landnahme von Arealen unvermindert weitergeht und die ärmere Bevölkerung in vielen Kommunalgebieten immer weiter an den Rand gedrängt wird: "Das Regelwerk der Bodenzuteilung ist vage. Etliche Individuen nutzen das aus und vereinnahmen riesige Areale", hieß es 1998. Minister !Naruseb sagt 2011 zu dem Thema: "Der Bericht (von Werner) ist aktuell und relevant, da er eine Übersicht zu dem komplexen und oft kontroversen Sachverhalt illegaler Einzäunungen, traditioneller Landrechte, des ,Landraubs` und der Privatisierung des kommunalen Bodens bietet".
Werner selbst hat bei der Vorstellung der Schrift keinen Zweifel daran gelassen, dass die Problematik äußerst komplex ist, schon allein wegen der unterschiedlichen Auslegung, was eine traditionelle Gesellschaft und was traditionelles Recht sei. Das Gesetz über Traditionelle Behörden, Nr. 25 von 2000, sowie das Gesetz über Kommunale Landreform, Nr. 5 von 2002, haben zwar in der Definition geholfen, wann eine alte oder neue Einzäunung im Kommunalgebiet legal oder illegal sei, scheinen aber ansonsten bei den aufkommenden Disputen und für den Schutz der weniger bemittelten Subsistenzfarmer kaum verwendbar zu sein.
"Hier gibt es kein allgemein gültiges Patentrezept", so Werner weiter. Er empfiehlt aber dringend grundlegende Gesetzgebung zur gerechteren Kontrolle und Nutzung der riesigen Areale des kommunalen Gemeindelands. Den angestammten Einwohnern sollte ein verbrieftes (de jure) Recht auf Grund und Boden verliehen werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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