Elternmörder erleidet juristischen Rückschlag
Direktorat für Rechtsbeistand verweigert Anwalt für Berufungsverfahren
Windhoek (ms) – Der 30-jährige Elternmörder Romeo Schiefer ist eventuell endgültig bei dem Versuch gescheitert, seine bereits auf 42 Jahre reduzierte Haftstrafe durch ein zweites Revisionsverfahren weiter zu verkürzen.
Die wahrscheinlich entscheidende Niederlage ergibt sich aus einer Entscheidung des Direktorats für Rechtsbeistand, das sich gestern geweigert hat, Schiefer einen Anwalt für sein geplantes Revisionsverfahren zur Verfügung zu stellen. Zur Begründung hatte das Direktorat unter anderem angeführt, dass Schiefer in dem von ihm angestrebten Berufungsverfahren keinen automatischen Anspruch auf einen staatlich finanzierten Rechtsvertreter und sein Gesuch keine Erfolgsaussichten habe.
Demnach wurde die Verhandlung von den zuständigen Richterinnen Elaine Rakow und Naomi Shivute auf den 4. November vertagt. Schiefer kündigte an, er werde sein Gesuch notfalls persönlich vortragen, falls er bis dahin keine Finanzen für einen Privatanwalt aufbringen könne.
Schiefer hat überraschend die Erlaubnis erhalten, ein zweites Mal gegen das ihm auferlegte Strafmaß in Berufung zu gehen. Ursprünglich war er im Oktober 2013 von Richterin Shivute für den am 18. Januar 2008 verübten Mord an seinen Eltern Frans und Francina zu 48 Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberste Gericht hatte diese Strafe jedoch auf 42 Jahre Freiheitsentzug verkürzt und dies damit begründet, dass Schiefer vor seiner Verurteilung bereits sechs Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe und nicht vorbestraft sei. Ferner sei er zur Tatzeit erst 18 Jahre alt gewesen sei und habe unter psychischen Problemen gelitten (AZ berichtete).
Die wahrscheinlich entscheidende Niederlage ergibt sich aus einer Entscheidung des Direktorats für Rechtsbeistand, das sich gestern geweigert hat, Schiefer einen Anwalt für sein geplantes Revisionsverfahren zur Verfügung zu stellen. Zur Begründung hatte das Direktorat unter anderem angeführt, dass Schiefer in dem von ihm angestrebten Berufungsverfahren keinen automatischen Anspruch auf einen staatlich finanzierten Rechtsvertreter und sein Gesuch keine Erfolgsaussichten habe.
Demnach wurde die Verhandlung von den zuständigen Richterinnen Elaine Rakow und Naomi Shivute auf den 4. November vertagt. Schiefer kündigte an, er werde sein Gesuch notfalls persönlich vortragen, falls er bis dahin keine Finanzen für einen Privatanwalt aufbringen könne.
Schiefer hat überraschend die Erlaubnis erhalten, ein zweites Mal gegen das ihm auferlegte Strafmaß in Berufung zu gehen. Ursprünglich war er im Oktober 2013 von Richterin Shivute für den am 18. Januar 2008 verübten Mord an seinen Eltern Frans und Francina zu 48 Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberste Gericht hatte diese Strafe jedoch auf 42 Jahre Freiheitsentzug verkürzt und dies damit begründet, dass Schiefer vor seiner Verurteilung bereits sechs Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe und nicht vorbestraft sei. Ferner sei er zur Tatzeit erst 18 Jahre alt gewesen sei und habe unter psychischen Problemen gelitten (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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